Höhe Mietminderung bei Sanierungsarbeiten Fassade?
Hallo,
die Fassade unserer Wohnanlage soll saniert werden. Dazu werden alle Fenster und Balkontüren mit Folie abgeklebt, der Balkon muß leergeräumt und darf nicht mehr betreten werden. Außerdem wird noch vor dem Balkon Folie und Sicherheitsnetze angebracht und natürlich ein Baugerüst aufgestellt.
Natürlich wird auch das Tageslicht gemindert.
Da im letzten Jahr bereits ein Teil der Wohnanlage eingerüstet wurde, habe ich mitbekommen, dass die Arbeiten mehrere Monate dauerten. Meine Nachbarn durften tagsüber nicht lüften und es war natürlich laut.
Kann mir jemand sagen, ob ich die Miete mindern darf und in welcher Höhe?
3 Antworten
Gehört jetzt nicht zur Frage, ich schreibe es aber trotzdem.
Du solltest Deine Hausratversicherung über das Aufstellen des Gerüstes informieren.
Guter Ratschlag!
Selbstverständlich ist hier zu statuieren, dass eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt und deshalb auch eine angemessene Mietminderung zulässig und geboten ist. 30% der Bruttomiete sind durchaus nicht zu viel.
Du findest dazu im Netzt diverse Urteile...
Ich habe da so viele Ergebnisse gefunden, dass ich hinterher nicht mehr durchsah. Von anderen Nachbarn, die das schon hinter sich haben, erfuhr ich das die Arbeiten eigentlich nur 8 Wochen dauern sollten. Daraus wurden dann 6 Monate. Es findet auch keine komplette Dämmung der Wände statt. Angeblich sei eine Mietminderung nicht erlaubt. Aber anderseits....ich kann meinen Balkon nicht nutzen, kein Tageslicht mehr. Dreck/Lärm lasse ich da auch weg.
Was wird konkret an der Fassade gemacht? Wurden die Arbeiten als Modernisierung angekündigt und wenn ja, wann?
Eine Mietminderung bei derartigen Erhaltungsmaßnahmen/Renovierungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
Muss hingenommen werden, wenn Vermieter rechtzeitig auf die Vornahme der Arbeiten hingewiesen hat.
Eine Mietminderung bei derartigen Erhaltungsmaßnahmen/Renovierungsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
Das stimmt natürlich nicht. Woher hast du diese Weisheit geschöpft?
Ich denke auch; auch wenn die Sanierung dem Gebäudeerhalt dient, so liegt doch eine erhebliche Einschränkung der Mietsache vor. Weniger Tageslicht, keine Nutzung des Balkons möglich, Tagsüber keine Lüftung möglich, Privatsphäre gestört da die Bauarbeiter sich auf dem Gerüst befinden- und quasi in meine Wohnung gucken. Denk Dreck/Lärm lasse ich weg, da das halt zum Sanieren gehört