Höhe der Notargebühren bei Kirchaustritt
Annahme: Kirchenaustritt beim nächstgelegenen Notar, weil persönliches Erscheinen beim zuständigen Amt momentan wegen Entfernung nicht möglich.
Frage: Mit welchen Notargebühren muss man ungefähr rechnen? Und: Was für ein Geschäftswert wäre denn hier Grundlage der Notargebühr?
6 Antworten
Eine entsprechende Übersicht findest Du hier: http://exalaw.blogspot.com
Frage: Kann ich, wenn ich auf einer Gemeinde in Schleswig-Holstein per Erstwohnsitz angemeldet bin, z.B. auf einem Amtsgericht in Frankfurt meinen Kirchenaustritt erklären? Wohl kaum...
Ich wollte nicht wissen, dass es beim Notar teuer ist und beim Amt nicht. DAS WEIß ICH! Wenn ich nun aber aus bestimmten Gründen (siehe Annahme) nicht zu meinem Standesamt kann (googlen macht klug: Ob Amtsgericht oder Standesamt zuständig ist, richtet sich nach Bundesland des Wohnsitzes, da wären wir wieder beim Anfang meiner ersten Frage...) nicht beim für mich zuständigen Standesamt vorsprechen kann, was kostet es mich dann beim Notar?
Vielen Dank für die Hilfe
Hi, ich hatte das gleiche Problem: 1. Wohnsitz in Schleswig-Holstein - wollte aber in München die Erklärung zum Kirchenaustritt abgeben.
Habe "Kirchenaustrittsformular" gegoogelt (http://www.imacc.de/Download/Kirchenaustritt.pdf) - man kann es auch selbst tippen.
Anschließend Termin beim Notar gemacht (keine Wartezeit :-) .....
10 Euro kostet eine Beglaubigung
Allerdings komme natürlich noch die Kosten des Standesamtes dazu. Das ganze per Einschreiben ans zuständige Standesamt und dann ist man (endlich) aus der Kirche!
Die Antwort ist mittlerweile 9 Jahre alt. Ist die Höhe noch aktuell? Weiß das jemand?
Gar keine, weil Du einen Kirchenaustritt auf jedem X-Beliebigen Amtsgericht erklären kannst.
Das kostet ein paar Euro Bearbeitungsgebühr, aber mehr nicht.
Amtgericht München sagt: nicht zuständig! Notar: 10 Euro
Was hat ein Notar damit zu tun und warum kannst du nicht einfach warten, bis du das nächste mal am Rathaus vorbei kommst???