9 Monate zu spät arbeitslos gemeldet, noch Anspruch auf finanzielle Hilfe?
Grüßt euch,
meine Freundin hat ein Problem: Sie erhielt im November 2013 nach ca. 4 1/2 Jahren arbeiten die Kündigung ihres Ausbildungsvertrags. Da sie zu dieser Zeit in einem anderen Bundesland war konnte sie sich dort nicht persönlich beim zuständigen Amt arbeitslos melden, hat dies aber per E-Mail getan. Sie wurde jedoch nicht darauf hingewiesen, dass sie dies dennoch persönlich beim Amt nachholen muss. Nun lebte sie bis Anfang September noch bei ihren Eltern, die sie mit finanziert haben, in der Familienversicherung aufgenommen haben usw. Dies ist nun aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich. Nun hat sie Panik, denn sie weiß nicht ob sie wenn sie jetzt, 9 Monate später, noch Anspruch auf irgendeine Form von finanzieller Unterstützung hat. Hat jemand eine Ahnung wie das gesetzlich geregelt ist? Muss sie damit rechnen überhaupt nichts mehr zu bekommen oder kann sie nach Sperrfrist trotzdem noch auf Unterstützung hoffen?
Liebe Grüße
7 Antworten
Arbeitslosengeld hätte ihr damals zugestanden, ab dem Tag an dem sie sich PERSÖNLICH bei der zuständigen Arbeitsagentur gemeldet hätte.
Wenn sie sich jetzt arbeitslos meldet, wird vom Meldetag rückwirkend der Zeitraum von 24 Monaten betrachtet. Sins innerhalb dieser 24 Monate 12 Pflichtbeiträge geleistet worden, hat sie weiterhin Anspruch auf AlG 1. Sie wird allerding wegen der verspäteten Meldung dann eine Sperrfrist bekommen.
Man wird natürlich Belege verlangen, wovon sie in der Zeit gelebt hat. Da wird dann schnell "Schwarzarbeit" vermutet.
Wenn sie sich morgen persönlich arbeitslos meldet, ist die Zeit von 05.09.2012 - 04.09.2014 relevant. Es wird geschaut wie lang sie in diesem Zeitraum versicherungspflichtig gearbeitet hat. Wenn in diesem Zeit raum mindestens 12 Monate, also 360 Tage gearbeitet hat, wird sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Den Anspruch hat sie dann sicher. Sperrzeiten würden dann nur noch dazu führen, dass ihre Anspruchsdauer verkürzt wird. Wenn die Kündigung von Arbeitgeber ausgesprochen wurde und sie sich nicht hat zu schulden kommen lassen, passiert nix. Hat sie selber gekündigt, muss geschaut werden was passiert ist. Hier kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen eintreten, die würde aber wenn das Arbeifsverhältnis zum 30.11.13 endete am 01.12. anfangen und dann 12 Wochen. Also würde sie jetzt trotzdem Geld bekommen, nur dass sie 12 Wochen weniger Geld kriegen würde. Hat sie einen "wichtigen Grund" (wird von der Leistungsabteilung geprüft) wird von einer Sperrzeit abgesehen. Wahrscheinlich bekommt sie eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung, aber die dauert nur 1 Woche, also auch 1 Woche weniger Anspruch. Melden würd ich mich jetzt aber sofort, vor allem auch wegen rentenrechtlicher Zeiten die jetzt nach so langer Zeit nicht geneldet wurden. Sie wird dann wieder bei der Krankenversicherung pflichtversichert sein sobald ein Anspruch entstanden ist.
Also rückwirkend bekommt sie nichts mehr.. Du hast ja geschrieben Ausbildungsvertrag, hat sie jetzt noch keine abgeschlossene Erstausbildung?
Dann wären eigentlich ihre Eltern verpflichtet, sie finanziell zu unterstützen.. Hartz4 kann sie zwar beantragen, aber ihr muss dann bewusst sein, dass sie dann kein Anrecht auf eine Erstausbildung hat, sondern Jobs annehmen muss, für welche man keine Ausbildung braucht.
Welche Ausbildung läuft ca. 4 1/2 Jahre? Sie hätte sich bei dem Amt melden müssen, wo sie gearbeitet hat.
Wo steht denn das man das sofort muss?....Ich denke man kann sich immer arbeitslos melden.Könnte doch sein das sie in diesen 9 Monaten von erspartem gelebt hat.Woher wollen die das denn wissen.Die sind doch froh um jeden der sich nicht sofort meldet.
Paragraph 38 Abastz 1 Satz 1 - 3 SGB III und Paragraph 141 Absatz 1 SGB III
Nein, eine abgeschlossene Ausbildung hat sie leider nicht.