Hilfeschreie Tür eintreten?
Wenn ich in der Wohnung ausrutsche und um hilfe schreie,
und man dann die tür auftreten muss. bin ich dann versichert oder muss ich den schaden selber bezahlen. ich meine, wenn ich einfach da liege und mich nicht bewegen kann. und was ist mit dem der die tür eintritt?
5 Antworten
Die Schadenbeseitigung geht dann zu Deinen Lasten .
https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungstuer-wegen-Notfall-aufgebrochen-wer-zahlt--f59353.html
und was ist mit dem der die tür eintritt?
der tritt dann sozusagen die Tür in Deinem "Auftrag" ein.
Vielen Dank für das Sternchen
stern
Notruf und die Polizei rufen, wäre nicht falsch, aber wenn ein Mensch nur wenig Zeit hat, muss man strikt schnell vorgehen, einen Menschenleben zu retten. Nun was ist mit der Tür, das kann man doch mit einer Haftpflicht klären. Aber was wenn , wenn dein Nachbar laut ein Horror Film anschaut, mit quälendes Geschrei , was wirst du machen?, oder bei deinen Nachbarn ständig streit, bis hin zur Körper Gewalt, da ist die Polizei im Spiel
Bei so einem Vorfall, bei dem es evt um dein Leben geht, bist du auch selbst dafür verantwortlich, wenn es um dein Eigentum geht-- sprich : du wirst dafür selbst aufkommen müssen.
Kann ich mir nicht vorstellen, wenn ich zuhause einen unfall habe und schreien muss weil ich am boden liege, habe ich ja keinen Schuld. dafür ist eine versicherung doch da.
Denke mal das wäre in dem Moment deine geringste Sorge wenn du dort liegen würdest, aber denke mal schon das du das denn nicht zahlen müsstest, wenn das Feuerwehr oder Polizei macht.
ok und ein nachbar der mir dann helfen will?
Ich glaube denn würde das seine Versicherung klären oder dein, aber das weiss ich nicht
Derjenige der die Türe vorsätzlich beschädigt hat, um dich zu retten, hält zuerst den Kopf hin. - 823 BGB -
Da wir hier jedoch den Sachverhalt des „Notstandes nach 904 BGB“ haben, kann diese Person die anfallenden Kosten von dir zurückverlangen.
Du wiederum kannst diese Kosten an deine private Haftpflichtversicherung weitergeben und um Regulierung bitten.
EIne Haftpflicht tritt nicht bei vorsätzlichen Schäden ein. Hier wäre das der Fall. Die Kosten hat der Verursacher- sprich der zu tragen der den Notstand ausgelöst hat.
Vorsätzlich hat der Schädiger gehandelt , nicht die Hilfesuchende Person. Somit scheidet der Vorwurf des Vorsatz völlig aus.
Sofern die Haftpflicht der geretteten Person Schadenersatzansprüche gegen Dritte nach §904 BGB umfasst, wird geleistet. Fraglich bleibt z.Zt. welche AVB zugrunde liegen. Das Rätselraten geht weiter ;)
In so einem Fall hat der Betreffende 'im Auftrag' gehandelt. Keine Haftpflicht zahlt in so einem Fall.
Da muss ich dir leider widersprechen . :(
Hab ab Dir schnell einen Anbieter rausgesucht
Stern, dachte ich mir auch. ich meine wenn man echt am boden liegt und blutet oder so glaube ich kaum dass die Haftpflicht sagt, nö! ich meine wenn es echt ist.
Zusatz- die Haftpflichtversicherung wird bei einem solchen Vorfall Nicht einspringen, da der Verursacher den Notstand selbst ausgelöst hat. Die Kosten muss er selbst tragen.