Platzverweis
Hallo,ihr Lieben. Ich brauch mal wieder eure Hilfe. Wie ich gestern bereits beschrieben habe, arbeitet mein Bekannter in der selben Firma wie ich. Er wurde mündlich entlassen (27.1.15) zum 1.2.15. Gestern rief die Frau des Chefs an und verlangte, dass er wieder arbeiten soll. Heute waren wir dann zusammen zum Chef (es sind nebenbei zwei) gegangen um halt zu klären, wie es weiter gehen soll. Der Chef (Mann der Verwaltungstussi) fing plötzlich an rum zu brüllen, zu beleidigen und verwies meinen Bekannten des Firmengeländes. Das Problem ist jetzt mein Bekannter hat keine schriftliche Kündigung unterschrieben, da keine "auffindbar" wäre. Er soll morgen wiederkommen. Aber da er ja einen Platzverweis hat, darf er dann überhaupt da wieder hin? Tut mir leid, wegen der umständlichen Beschreibung, aber ich reg mich grad auf...
5 Antworten
Dein Bekannter soll dem Chef mal eine Mail schreiben, ihn darauf hinweisen, dass er ohne schriftliche Kündigung weiter AN des Betriebs ist und daher arbeiten möchte. Falls der AG ihn nicht arbeiten lassen möchte, soll er ihm eine Freistellung geben die er aber bezahlen muss.
Ohne schriftliche Kündigung befindet der AG sich, wenn er den AN nicht arbeiten lässt, nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss den AN dann so bezahlen als hätte er gearbeitet. Dadurch kommen weder Minusstunden zustande noch muss nachgearbeitet werden.
Super, danke sehr für deine Hilfe
"Freistellung", ohne Vertrag. Dein Bekannter soll den AG auch auf den § 615 BGB hinweisen und ihm sagen dass ihm sein Geld daher auch ohne dass er arbeitet zusteht.
Das ist total verrückt. Ohne schriftliche Kündigung geht da gar nichts und mit Platzverweis kann er auch keine Kündigung abholen - sollen sie die ihm doch zuschicken - er braucht da nicht hinterher rennen.
Da hast du total recht. War gestern wie im RTL Nachmittags TV Programm
Mein Tipp: Er soll sich ganz schnell beim Arbeitsamt beraten lassen. Da müsste er ja eh hin.
Ok, das hat er gestern getan. Danke dir für deine Hilfe
Hallo, dann soll die Firma ihm die Kündigung zuschicken. Wäre ja noch schöner, das ich meine eigene Kündigung abhole.
Ohne genaue Kenntnis der Sachlage sollte er aber Kündigungsschutzklage einreichen.
Gruß
Leider ist er erst seid knapp 2 1/2 Monaten dabei. Aber trotzdem ganz lieben dank für deine Hilfe.
Gut das konnte ich nicht wissen.
Leider ist er erst seid knapp 2 1/2 Monaten dabei.
Dein Bekannter kann dann nicht gegen die Kündigung an sich klagen, wohl aber wenn er keine schriftliche Kündigung bekommen hat und ihm keine Arbeit gegeben wird und der AG ihn nicht bezahlen will. Klagen kann er auch, wenn der AG die Kündigungsfrist nicht einhält.
Okay, danke dir für deine Antwort. Werd ich so weiter geben
Kündigungsschutzklage kann man erheben, wenn man eine Kündigung bekommen hat. Vorausgesetzt man ist schon länger als 6 Monate im Betrieb und es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften. Sonst greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.
dann soll er morgen wieder dort erscheinen, solang er keien schriftliche kündigung hat, sollte er täglich seine arbeitskraft anbieten.
soll de rche fdoch die polizei rufen, weil er das betriebsgelände betreten hat.
Hat er ja sogar gestern. Aber Polizei? Oo kann ihm da was passieren?
Das werd ich ihm nachher sagen, nicht das der Chef da noch das Gehalt einbehält. Freistellungsvertrag oder wie schimpft sich das?