Platzverweis

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Dein Bekannter soll dem Chef mal eine Mail schreiben, ihn darauf hinweisen, dass er ohne schriftliche Kündigung weiter AN des Betriebs ist und daher arbeiten möchte. Falls der AG ihn nicht arbeiten lassen möchte, soll er ihm eine Freistellung geben die er aber bezahlen muss.

Ohne schriftliche Kündigung befindet der AG sich, wenn er den AN nicht arbeiten lässt, nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss den AN dann so bezahlen als hätte er gearbeitet. Dadurch kommen weder Minusstunden zustande noch muss nachgearbeitet werden.

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 10:01

Super, danke sehr für deine Hilfe

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 07:08

Das werd ich ihm nachher sagen, nicht das der Chef da noch das Gehalt einbehält. Freistellungsvertrag oder wie schimpft sich das?

Hexle2  04.02.2015, 08:12
@Etayn

"Freistellung", ohne Vertrag. Dein Bekannter soll den AG auch auf den § 615 BGB hinweisen und ihm sagen dass ihm sein Geld daher auch ohne dass er arbeitet zusteht.

Das ist total verrückt. Ohne schriftliche Kündigung geht da gar nichts und mit Platzverweis kann er auch keine Kündigung abholen - sollen sie die ihm doch zuschicken - er braucht da nicht hinterher rennen.

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 07:06

Da hast du total recht. War gestern wie im RTL Nachmittags TV Programm

Mein Tipp: Er soll sich ganz schnell beim Arbeitsamt beraten lassen. Da müsste er ja eh hin.

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 07:04

Ok, das hat er gestern getan. Danke dir für deine Hilfe

Hallo, dann soll die Firma ihm die Kündigung zuschicken. Wäre ja noch schöner, das ich meine eigene Kündigung abhole.

Ohne genaue Kenntnis der Sachlage sollte er aber Kündigungsschutzklage einreichen.

Gruß

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 10:03

Leider ist er erst seid knapp 2 1/2 Monaten dabei. Aber trotzdem ganz lieben dank für deine Hilfe.

Michi1010  04.02.2015, 10:20
@Etayn

Gut das konnte ich nicht wissen.

Hexle2  04.02.2015, 12:42
@Etayn
Leider ist er erst seid knapp 2 1/2 Monaten dabei.

Dein Bekannter kann dann nicht gegen die Kündigung an sich klagen, wohl aber wenn er keine schriftliche Kündigung bekommen hat und ihm keine Arbeit gegeben wird und der AG ihn nicht bezahlen will. Klagen kann er auch, wenn der AG die Kündigungsfrist nicht einhält.

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 07:03

Okay, danke dir für deine Antwort. Werd ich so weiter geben

Hexle2  04.02.2015, 08:15
@Etayn

Kündigungsschutzklage kann man erheben, wenn man eine Kündigung bekommen hat. Vorausgesetzt man ist schon länger als 6 Monate im Betrieb und es handelt sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeitkräften. Sonst greift das Kündigungsschutzgesetz nicht.

dann soll er morgen wieder dort erscheinen, solang er keien schriftliche kündigung hat, sollte er täglich seine arbeitskraft anbieten.

soll de rche fdoch die polizei rufen, weil er das betriebsgelände betreten hat.

Etayn 
Beitragsersteller
 04.02.2015, 07:07

Hat er ja sogar gestern. Aber Polizei? Oo kann ihm da was passieren?