Hilfe! Kann unser Vermieter uns einfach so rausschmeißen, da nur mündlicher Mietvertrag besteht?
Hallo,
ich bitte um schnelle Hilfe von jemanden der sich in diesem Thema gut auskennt, da unser Vermieter uns einfach rausschmeißen möchte ohne fristgerechte Kündigung.
Wir sind im Oktober letzten Jahres in unsere Wohnung eines Zweifamilienhauses eingezogen, in die wir sehr viel Zeit und Geld gesteckt haben, da die Wohnung vorher katastrophal aussah. Jetzt haben wir uns sehr gut eingelebt und die Wohnung sieht aus wie neu. Doch aus Zufall hat mein Freund vor ca einem Monat mit bekommen, wie Leute unser Haus fotografierten und ist darauf hin zum Vermieter ( der unter uns wohnt) gegangen, und hat ihn zur Rede gestellt. Erstmal wollte er es gar nicht zugeben das er das Haus verkaufen will, bis uns eine Frau von der Bank anrief und fragte ob sie Fotos von unserer Wohnung machen könne, da der Vermieter pleite ist und das Haus jetzt von der Bank verkauft wird. Darauf haben wir ihn wieder zu Rede gestellt, und auf einmal gab er es auch zu, und meinte wir sollen jetzt raus bis zum Ende diesen Monats.
Wir sind sehr ruhige Mieter, zahlen immer pünktlich die Miete und sind sehr pingelig was Sauberkeit angeht, ich habe einfach das Gefühl das unser Vermieter einen Groll auf uns hat, da es uns finanziell ganz gut geht und ihm nicht, aber ist das ein Grund?
Da dieser Herr ein mal ein "guter bekannter" meiner Schwiegereltern WAR, haben wir damals sofort einziehen können, nur mit mündlichem Mietvertrag.
Jetzt ist meine Frage: Kann er das einfach so beschließen? Oder hat man als Mieter auch ohne schriftlichen Mietvertrag ein Recht auf eine Fristgerechte Kündigung von 3 Monaten? Schließlich kann man nicht innerhalb von 3 Wochen eine neue Wohnung finden, noch dazu kommt das ganze Geld was wir in die Wohnung investiert haben, obwohl eine Renovierung ja eigentlich vom Vermieter übernommen werden muss, oder?
Vielen Danks schon mal in Vorraus.
12 Antworten
Also irgendwie bist Du schon arg seltsam unterwegs. Es ist immer noch das Haus des Vermieters und was er damit macht ist seine Angelegenheit und geht Dir und Deinem Freund wahrlich nichts an. Er kann es verkaufen, fotografieren und damit machen was er will, das solltet auch Ihr nun verstanden haben.
Ihr seid Mieter, unter welchen Bedingungen auch immer und wenn die Bank das Haus verkauft dann ist das eben einfach mal so zu akzeptieren. Was der neue Besitzer dann macht werdet Ihr dann schon rechtzeitig erfahren. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.
Aber gerne könnt Ihr ja der Bank ein Angebot unterbreiten. Dann seit Ihr ganz schnell Hausbesitzer mit allen Rechten und Pflichten. So haben wir es damals auch gemacht nachdem unser Mietobjekt verkauft werden sollte. Und schliesslich habt Ihr ja genug Geld.
Also, nicht jammern und anderer Menschen Recht absprechen...:-)
Trotzdem. Es bleibt dabei. Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum tun und lasse was er möchte und wie er es möchte. Er muss doch mit Sicherheit nicht seine Mieter fragen ob er Bilder von seinem Eigentum machen kann und ob er sein Eigentum verkaufen darf.
So und was ist daran so verkehrt. Nur weil der Mieter zur Zeit Besitzer der Wohnung ist hat er noch lange kein Mitsprache Recht.
So und welche Erleuchtung hast Du nun vorgezaubert? Wenn das Haus verkauft wird, dann wird es wohl oder übel mit den Mietern verkauft oder ohne diese. Und ob der neue Eigentümer den Mietern ein weiteres Mietverhältnis einräumt ist eine ganz andere Geschichte
Weiterhin können sich die Mieter ja beim Mieterbund erkundigen in wieweit das hier mündlich vereinbarte Mietverhältnis eine entsprechende Rechtssicherheit bietet.
Fakt: Mir geht es um das Mitspracherecht. Und das haben die Mieter definitiv nicht.
Vermieter die mit im Zweifamilienhaus wohnen können immer unter erleichterten Vorausetzungen kündigen - - § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters
wenn das Haus versteigert werden sollte, könnte der Erwrwerber auch ein erleichtertes Kündigungsrecht geltend machen
PS: im Übrigen ist auch ein mündlicher Meitvertrag ein Mietvertrag ....
Hilfe! Kann unser Vermieter uns einfach so rausschmeißen, da nur mündlicher Mietvertrag besteht?
Man kann nicht einfach bei einem mündlichen Mietvertrag, noch bei einem schriftlichen Mietvertrag einfach rausgeschmissen werden.
Jetzt ist meine Frage: Kann er das einfach so beschließen? Oder hat man als Mieter auch ohne schriftlichen Mietvertrag ein Recht auf eine Fristgerechte Kündigung von 3 Monaten?
Kurz und knapp: Der Verkauf des Hauses ist kein wirksamer Kündigungsgrund.
Der Erwerber könnte wegen Eigenbedarf kündigen, wenn berechtigter Eigenbedarf vorliegt, dann mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten.
Dein jetziger Vermieter könnte aber Folgendes machen:
§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam
Solltet Ihr irgendwann ausziehen, müsst Ihr auch nicht renovieren, das ist einer der Vorteile des mündlichen Mietvertrages.
MfG
Johnny
Ob schriftlicher oder mündlicher Mietvertrag ist egal, es gilt für beide Vertragspartner das Mietrecht.
Einfach raus schmeißen kann Euch der VM nicht.
Bestenfalls kündigen. Und dazu muß er einen schwerwiegenden Grund haben.
Das das Haus verkauft wird ist kein Grund. Der neue Eigentümer muß Euch und den Mietvertrag "mitkaufen".
Ich lese aber weiter unten das der VM mit im Haus wohnt.
Dann kann er Euch ohne Grund kündigen. Allerdings mit einer Frist von mindestens 6 Monaten.
Und er müßt sich in der Kündigung auf sein erleichtertes Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a berufen. Was genau genommen auch eine Begründung ist.
Ein mündlicher Vertrag ist genauso bindend wie ein schriftlicher. Leider ist es manchmal etwas schwer mit den 'Beweisen'. Da ihr aber schon seit Oktober in dem Haus wohnt und regelmäßig Miete zahlt (die ihr hoffentlich überweist (-; ), dürfte das kein Problem sein. Ich an eurer Stelle würde sofort zum Mieterbund gehen, da bakommt ihr notfalls auch rechtliche Unterstützung.
Alles Gute euch johannaoe
Als weiser Rabe gibst du schon seltsame Ratschläge, mit denen der Mieter nicht viel anfangen kann. Der Mieter ist Besitzer der Wohnung , der potentielle Erwerber wird Eigentümer des Hauses. Unwissende jammern hier nicht, sonder suchen Hilfe um mit der sich anbahnenden neuen Rechtssituation klarzukommen.