Zur Miete ohne Mietvertrag
Wir haben ein Problem! Wir wohnen bei meiner Schwiegermutter im Haus. Es gibt jedoch keinen Mietvertrag und auch keine mündlichen abkommen. Wir zahlen dennoch Miete und Nebenkosten. Kann sie uns dennoch rausschmeißen auch wenn kein Mietvertrag besteht?
6 Antworten
Wir haben ein Problem! Wir wohnen bei meiner Schwiegermutter im Haus. Es gibt jedoch keinen Mietvertrag und auch keine mündlichen abkommen. Wir zahlen dennoch Miete und Nebenkosten. Kann sie uns dennoch rausschmeißen auch wenn kein Mietvertrag besteht?
Mit der Zahlung von Miete, besteht ein Mietvertrag; ein mündlicher Mietvertrag.
Der ist genau so wirksam wie ein schriftlicher Mietvertrag, nur dass er sogar noch besser ist als der schriftliche Mietvertrag, z.B. muss man die Wohnung bei Auszug nicht renovieren.
Kann sie uns dennoch rausschmeißen auch wenn kein Mietvertrag besteht?
MfG
Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, dann ist Folgendes möglich:
§ 573a BGB
Erleichterte Kündigung des Vermieters (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
MfG
Es gibt jedoch keinen Mietvertrag und auch keine mündlichen abkommen.Wir zahlen dennoch Miete und Nebenkosten.
Dann habt ihr einen Mietvertrag der automatisch zustande gekommen ist.
Die "liebe" Schwiegermutter kann Euch nur kündigen. Entweder aus wichtigem (gesetzlich anerkanntem) Grund mit einer Frist von mindestens 3 Monaten oder, falls Ihr mit Ihr in einem 2FH wohnt, ohne wichtigen Grund. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.
Grundsätzlich ist auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag rechtswirksam mit der Folge, daß der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten hat.
Diese beträgt gem. § 573 c BGB für den Vermieter 3 Monate und verlängert sich erstmals nach einer Mietdauer von 5 Jahren.
Wenn die Schwiegermutter euch dort wohnen lässt habt ihr einen mündlichen vertrag. Ihr hat doch mit ihr auch die Höhe der Miete vereinbart oder ?
Es besteht ein Mietvertrag, durch konkludentes Handeln. Miete ohne Mietvertrag gibt es nicht...
Daher sind auch beide Parteien an die Rechte und Pflichten des Mietrechts gebunden, auch an Kündigungsfristen...
Mündliche Abkommen sind eh nicht wirksam. macht einen Mietvertrag, den alle unterschreiben müssen. Aber auch dann kann sie euch kündigen, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Mündliche Abkommen sind eh nicht wirksam.
Keine Ahnung von Mietrecht aber Punkt sammeln.
Mündliche Abkommen sind eh nicht wirksam.
Quatsch...
Mündliche Abkommen sind eh nicht wirksam
Auch mündliche Verträge gelten.