Katze gekauft ohne Vertrag , kann der Vorbesitzer wieder zurück verlangen ?

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Ein Rechtsgeschäft ist immer mit einem Vertrag gebunden, egal ob du ihn unterzeichnest oder nicht. Hier wurde ein mündlicher Vertrag abgeschlossen.

Die Lage sieht so aus, dass zwar eine Vereinbarung getroffen wurde, dafür aber keine Nachweise vorliegen. Sogesehen kann jeder erzählen was er will, hier trifft Aussage gegen Aussage. Rechtlich gesehen. Du hast hier genauso viel Recht, wie der Verkäufer. Hat er keine Nachweise, für das, was er verlangt, kann hier auch keine Klage eingereicht werden, da das sowieso nichts bringen würde. Grundsetzlich liegt es jetzt an dir, ob du das Tier zurück geben willst. Wie gesagt, hat der Vorbesitzer keinen Nachweis, hat er auch keinen Anspruch hier irgendwas zu verlangen.

Du hast hier übrigens gegen keine Regel verstoßen. Und wenn, wäre dies nicht relevant, da es sich hier um einen mündlichen Vertrag handelt.

Ich würde mir das Geld bei einem Anwalt sparen, das würde echt nichts bringen, die Anzeige, die du geschalten hast, kannst du ebenfalls bestehen lassen. Es ist ja nun dein Tier.

Kleines Beispiel: Verkaufst du dein Fahrrad und jemand verkauft es weiter, dann hast du ja keine Bestimmungskraft mehr, was damit passiert. Du kannst ihn dann nicht zwingen, dass er das Fahrrad behält, da es nun seins ist. :)

LG

teufel1019 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 11:51

dank schön für Antwort , wollte nochmal sicher gehen. 

Zum Vertrag kann ich nichts sagen, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass Katzen je nach Wesen lange brauchen können, um sich anzufreunden. Als ich eine zweite junge Katze mit nach Hause brachte, fand meine ältere Katze das gar nicht witzig und war sehr lange bockig und garstig. Wir haben sie räumlich getrennt und langsam unter „Aufsicht“ zueinander gebracht bis sie sich irgendwann vertragen haben.

Das dauert. Hab doch Geduld und schieb sie nicht gleich wieder ab.

teufel1019 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 12:07

habe auch vieles Nachgedacht, ich würde die kleine zu eine schön Zuhause an eine Orten finden, wo der selben Rassig Katze existiert.

Da kommt es ganz genau auf den Schutzvertrag an, den es zwischen "Vorbesitzer" und Züchter gab.

Falls in diesem Vertrag das Eigentum an den "Vorbesitzer" über gegangen ist, ist der (mündliche) Vertrag zwischen dir und dem Vorbesitzer rechtlich gesehen ok, und er kann die Katze nicht zurückverlangen.

Falls im ursprünglichen Vertrag vom Züchter allerdings nur der Besitz, nicht aber das Eigentum an der Katze an den "Vorbesitzer" überging, hätte dieser die Katze nicht verkaufen, oder überhaupt abgeben dürfen.

In diesem Fall könnte dann der Züchter die Katze von dir zurückverlangen. 

Schuld ist in dem Fall dann der "Vorbesitzer".

Allerdings frage ich mich, was das arme Kätzchen noch alles durchmachen soll, es scheint ja ein Jungtier zu sein, und du bist nun schon der zweite Besitzer, und willst es auch schon wieder loswerden, das ist mMn einfach unter aller Sau! 

teufel1019 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 12:17

dank schön für die Antwort, habe auch an die Frage nachgedacht. 

Hallo jeder seriöse Züchter macht einen Vertrag........Normal ist es das ,das die Katze zum Züchter zurück kommt im Falle eines Falles allerdings wirst Du kein Geld zurück bekommen.Wenn der Züchter einverstanden war das Du sie Im Internet verkaufst und Du hast es schriftlich ........kann Dir eigentlich bei einer normalen Anzeige verkaufen wenn Du es schriftlich hast

teufel1019 
Beitragsersteller
 17.05.2016, 11:49

ich habe nicht  von Züchter sonder von Vorbesitzer. deswegen habe ich auch geschrieben, dass ich die Vertrag von Züchter zu Vorbesitzer nicht kennen.

Den mündlichen Vertrag hast du mit dem Vorbesitzer und nicht mit dem Züchter der Katze. Das heißt es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Züchter an das du dich halten musst.

Das heißt: Der einzige der hier ein Problem bekommen könnte wäre der Verkäufer.