Katze gekauft ohne Vertrag , kann der Vorbesitzer wieder zurück verlangen ?
hallo ,
ich habe eine reinrassige Katze mit Stammbaum und Zertifikat gekauft ohne Vertrag, als ich Zuhause bin, streiten die kleine mit meine ältere Katze , deswegen wollte ich die kleine wieder zurück zugeben, (habe auch vorher mit Vorbesitzer gesprochen, falls nicht klappt , werde ich zurückgeben)Vorbesitzer kontaktiert , meinte aber die Rückgabe ist nicht mehr möglich, dann habe ich gefragt, ob ich die kleine am Internet Anzeigen machen kann, hat Vorbesitzer ja gesagt.
Am zweite Tag kommt die Information von Vorbesitzer ,dass die Züchter die Anzeige gesehen habe und nicht mehr zulässig ist , die kleine in solche Art abzugeben. Dann hat der Vorbesitzer zu mir noch gesagt, dass die Kaufabwicklung nur mit ein Vertrag gültig ist, welche ich nicht Unterzeichnen habe und auch nicht wusste.
Deswegen kommt die Frage,
1. obwohl die Kaufabwicklung von Private zu Private ist, wem gehört jetzt das Tier eigentlich, ich oder der Vorbesitzer? ich habe ja Stammbaum, Impfungpass
2. Kann der Vorbesitzer oder Züchter verlangt , das Tier wieder zuhaben?
3. Da ich die Vertrag von Züchter an Vorbesitzer nicht kennen, falls ich gegen eine genannt und (unerkannt) Regel Verstößen, Wer ist Schuld dafür?
4. Macht es wirklich noch ein Sinn Rechtanwalt beantragen, um die kleine zurück zugeben?
Dank schön für die Frage
7 Antworten
Ein Rechtsgeschäft ist immer mit einem Vertrag gebunden, egal ob du ihn unterzeichnest oder nicht. Hier wurde ein mündlicher Vertrag abgeschlossen.
Die Lage sieht so aus, dass zwar eine Vereinbarung getroffen wurde, dafür aber keine Nachweise vorliegen. Sogesehen kann jeder erzählen was er will, hier trifft Aussage gegen Aussage. Rechtlich gesehen. Du hast hier genauso viel Recht, wie der Verkäufer. Hat er keine Nachweise, für das, was er verlangt, kann hier auch keine Klage eingereicht werden, da das sowieso nichts bringen würde. Grundsetzlich liegt es jetzt an dir, ob du das Tier zurück geben willst. Wie gesagt, hat der Vorbesitzer keinen Nachweis, hat er auch keinen Anspruch hier irgendwas zu verlangen.
Du hast hier übrigens gegen keine Regel verstoßen. Und wenn, wäre dies nicht relevant, da es sich hier um einen mündlichen Vertrag handelt.
Ich würde mir das Geld bei einem Anwalt sparen, das würde echt nichts bringen, die Anzeige, die du geschalten hast, kannst du ebenfalls bestehen lassen. Es ist ja nun dein Tier.
Kleines Beispiel: Verkaufst du dein Fahrrad und jemand verkauft es weiter, dann hast du ja keine Bestimmungskraft mehr, was damit passiert. Du kannst ihn dann nicht zwingen, dass er das Fahrrad behält, da es nun seins ist. :)
LG
Gerne doch.
Zum Vertrag kann ich nichts sagen, aber aus Erfahrung kann ich sagen, dass Katzen je nach Wesen lange brauchen können, um sich anzufreunden. Als ich eine zweite junge Katze mit nach Hause brachte, fand meine ältere Katze das gar nicht witzig und war sehr lange bockig und garstig. Wir haben sie räumlich getrennt und langsam unter „Aufsicht“ zueinander gebracht bis sie sich irgendwann vertragen haben.
Das dauert. Hab doch Geduld und schieb sie nicht gleich wieder ab.
habe auch vieles Nachgedacht, ich würde die kleine zu eine schön Zuhause an eine Orten finden, wo der selben Rassig Katze existiert.
Da kommt es ganz genau auf den Schutzvertrag an, den es zwischen "Vorbesitzer" und Züchter gab.
Falls in diesem Vertrag das Eigentum an den "Vorbesitzer" über gegangen ist, ist der (mündliche) Vertrag zwischen dir und dem Vorbesitzer rechtlich gesehen ok, und er kann die Katze nicht zurückverlangen.
Falls im ursprünglichen Vertrag vom Züchter allerdings nur der Besitz, nicht aber das Eigentum an der Katze an den "Vorbesitzer" überging, hätte dieser die Katze nicht verkaufen, oder überhaupt abgeben dürfen.
In diesem Fall könnte dann der Züchter die Katze von dir zurückverlangen.
Schuld ist in dem Fall dann der "Vorbesitzer".
Allerdings frage ich mich, was das arme Kätzchen noch alles durchmachen soll, es scheint ja ein Jungtier zu sein, und du bist nun schon der zweite Besitzer, und willst es auch schon wieder loswerden, das ist mMn einfach unter aller Sau!
dank schön für die Antwort, habe auch an die Frage nachgedacht.
Hallo jeder seriöse Züchter macht einen Vertrag........Normal ist es das ,das die Katze zum Züchter zurück kommt im Falle eines Falles allerdings wirst Du kein Geld zurück bekommen.Wenn der Züchter einverstanden war das Du sie Im Internet verkaufst und Du hast es schriftlich ........kann Dir eigentlich bei einer normalen Anzeige verkaufen wenn Du es schriftlich hast
ich habe nicht von Züchter sonder von Vorbesitzer. deswegen habe ich auch geschrieben, dass ich die Vertrag von Züchter zu Vorbesitzer nicht kennen.
Den mündlichen Vertrag hast du mit dem Vorbesitzer und nicht mit dem Züchter der Katze. Das heißt es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Züchter an das du dich halten musst.
Das heißt: Der einzige der hier ein Problem bekommen könnte wäre der Verkäufer.
dank schön für Antwort , wollte nochmal sicher gehen.