Hilfe! Fitnessstudiorechnung nach 5 Jahren!
Vor 5 Jahren war ich für ein paar Monate Mitglied in einem Fitnessstudio. Da ich dann eine Ausbildung angefangen habe und keine Zeit mehr zu trainieren hatte, zudem in den Nachbarort gezogen bin und kein Auto habe, habe ich damals bei dem Fitnesstudio angerufen, denen meine Lage erklärt und der Herr am Telefon meinte dass geht in Ordung, er löscht mich aus dem System. Eine schriftliche Kündigung habe ich hinterhergeschickt. Inzwischen bin ich 2 mal umgezogen und gestern kam an meine erste Wohnadresse noch bei meinen Eltern eine Zahlungserinnerung. Ich soll nun 3500 Euro bezahlen, weil denen nach Durchsicht ihrer Unterlagen aufgefallen ist, dass mein Konto Offenstände zeigt. Nach 5 Jahren! Zuvor ist keine einzige Zahlungserinnerung eingegangen. Da ich nach meiner damaligen Kündigung über 2 Jahre nichts mehr von denen gehört habe, bin ich natürlich davon ausgegangen, dass meine Kündigung rechtskräftig ist, und habe dann die damaligen Unterlagen entsorgt, habe also keinen Beweis mehr auf meiner Seite, dass ich gar kein Mitglied mehr bin. Ich war auch seid diesen besagten 5 Jahren nicht mehr in diesem Fitnessstudio. Was soll ich nun tun?
6 Antworten
Suche dir einen Rechtsanwalt der wird dir helfen denn nach 2 Jahren zum Jahresende verjährt eine Rechnung wenn sie nicht gestellt wurde.
Falsch. Die Verjährungsfrist nach BGB (§ 195) beträgt 3 Jahre.
Wenn du die Kündigung nicht nachweisen kannst, sieht es schlecht aus für dich. Man sollte immer auf einer schriftlichen Kündigungsbestätigung bestehen.
So wie es aussieht, kann das Fitnessstudio deinen Beitritt beweisen, du aber nicht die Kündigung - damit besteht der Vertrag aus Sicht eines Richters fort. Hast du eventuell Zeugen?
Die Beiträge, die bis einschließlich 2009 angefallen sind, sind mittlerweile verjährt. Alle seit 2010 angefallenen Beiträge aber können bis Ende 2013 noch eingefordert werden. Ich fürchte, es sieht schlecht aus für dich.
Vielleicht sprichst du aber mit dem Studio und die bemerken ihren Fehler und lassen die Forderung fallen.
Als "aussichtlos" möchte ich das auch nicht verstanden wissen. Es hängt vor allem von der Beweisbarkeit ab. Hier hat man praktisch aber nur die Chance, Zeugen zu finden - das können auch die MA des Studios sein.
Und wie gesagt, vielleicht hat ja auch nur der Sachbearbeiter einen Fehler gemacht, findet auf einen entsprechenden Hinweis hin die Kündigung oder Indizien für die Kündigung und lässt das ganze wieder fallen.
Keinesfalls war es auch meine Absicht, Deine Antwort als nicht korrekt oder falsch bewertet darzustellen; ganz im Gegenteil: Deine Antwort ist neben der von @AnonJura die einzig Hilfreiche, welche ich lediglich zu ergänzen versuchte. Falls dies falsch verstanden wurde, möchte ich mich hierfür entschuldigen.
Keine Sorge, das habe ich auch nicht so aufgefasst! Mein Kommentar war als Zustimmung zu deinem gemeint! Gab ja schließlich auch einen Daumen hoch von mir! :)
Denen deine Lage erklären und wenn sie nicht darauf eingehen einen Anwalt verständigen. Manchmal reicht ein Schreiben eines Anwalts, da die meisten nicht unbedingt vor Gericht gehen wollen.
Da die wissen, dass deren Forderung nicht gültig ist, wird man kein Entgegenkommen erwarten können. Außer man zeigt ihnen klipp und klar dass man weiß, dass die Forderung nicht rechtens ist (verjährt). Siehe dazu meine Antwort.
Okay Danke! War noch nie in so einer Lage, was kostet ein Anwalt im Durchschnitt? Hab leider keine Rechtschutsversicherung -.-
Kann ich dir leider überhaupt nicht sagen. Deswegen solltest du erstmal persönlich mit denen reden. Ich denke, ein einfaches Schreiben vom Anwalt wird nicht soviel kosten. Teuer wird's dann wahrscheinlich erst, wenn es vor Gericht geht und du verlierst. Am besten mal vorher beim entsprechenden Anwalt anfragen, damit sich da garnicht erst arg große Summen anhäufen.
Schreib denen ganz einfach, dass die Forderung nach § 195 BGB verjährt ist (nach 3 Jahren). Jeder der Ansatzweise Ahnung dort hat wird das dann einstellen. Sollte doch etwas kommen würde ich es erst mal ignorieren... also Zahlungserinnerungen und Mahnungen.
Aktiv werden musst Du aber, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt. Direkt Widerspruch einlegen. Achte da auf die Frist. Läuft die ab, dann ist die Forderung erst mal wieder gültig.
Da es aber um laufende Beiträge geht, sind nur die Beiträge bis zum Jahr 2009 verjährt. Die Beiträge, die danach angefallen sind, können noch eingefordert werden.
Besorg dir einen Anwalt und geh rechtlich vor. Normalerweise wird bei meine Mitgliedschaft nach 1 Jahr beendet.
Mitgliedschaften enden eigentlich nie automatisch. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich eine Mitgliedschaft und damit der Vertrag nach einem Jahr um ein weiteres Jahr.
Hallo "Ratirat",
gute Antwort. Auch ich gehe aufgrund der Summe i.H.v. 3.500 € davon aus, dass es sich um Beiträge aus einem laufenden Mitgliedsvertrag mit dem Fitnessstudio handelt.
Derart aussichtslos würde ich die Position des Fragestellers jedoch nicht einschätzen. Sofern dieser (vielleicht durch einen Zeugen) glaubhaft machen kann, dass die Kündigung wirksam zugegangen ist, lässt sich ein mögliches Argument des Fitnessstudiobetreibers, dass die Kündigung nie zugegangen sei, nur schwerlich halten, wenn man jetzt versucht, nach nunmehr fünf Jahren rückwirkend Beiträge einzufordern und nach dem Zeitpunkt des vermeintlichen Kündigungszuganges nicht einen einzigen Abbuchungsauftrag eingelöst hat.
Immerhin ist der Fragesteller bereits zwei Mal umgezogen, was die Glaubwürdigkeit hinsichtlich der ausgesprochenen Kündigung m.E. zudem untermauern würde.
Auch wenn man nicht mit Gewissheit sagen kann, wie die Sache ausgehen wird, so sehe ich durchaus Chancen, die Forderung abzuwehren.