Habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl ich gar nichts gekauft habe. Muss ich zahlen?
In welcher Form? Brief? eMail?
Erst per E-Mail und später via Creditreform und dann sogar als Klageschreiben. Habe aber alles abgewiesesn - da ich ja nun wirklich nichts erhalten habe.
5 Antworten
Dabei handelt es sich häufig um Trickbetrüger. Wenn du ganz sicher bist, dass du nicht ausversehen ein Abo abgeschlossen, nichts bestellt hast, niemand einen deiner Accounts genutzt hat, dann einfach abwarten.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt, muss man aktiv werden, und dagegen Widerspruch einlegen. Dann muss nämlich der Gläubiger seine Forderung offenlegen.
Erst per E-Mail und später via Creditreform und dann sogar als Klageschreiben.
Was ist ein "Klageschreiben"? Wenn es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, dann musst Du dem widersprechen.
da ich ja nun wirklich nichts erhalten habe.
Nichts erhalten oder nichts bestellt? Hast Du mit der Firma mal Kontakt aufgenommen? Kennst Du die Firma? Hast Du früher schon mal was mit denen zu tun gehabt?
Soweit Du ein gerichtliches "Mahnschreiben" .... Mahnbescheid erhalten hast, so musst Du binnen der vorgegebenen 14-tägigen Widerspruchsfrist reagiere, da sonst die Forderung unumkehrbar tituliert wird und dann kann sie auch via Gerichtsvollzieher / Pfändung beigetrieben werden.
Wenn die Zahlungsaufforderung von einem seriösen Unternehmen und in Papierform zugegangen ist, solltest Du widersprechen, wenn Du weder Ware noch eine Leistung bestellt und erhalten hast.
Sonst bekommst Du Probleme, in Form eines vollstreckbaren Titels und in Deinem Schufa-Profil.
Giwalato
Ja. Eine Beschwerde bedeutet nichts. Ein formaler Widerspruch ist hier gefragt. Ein „Ich widerspreche der Forderung, da ich nichts gekauft habe“ und nicht ein „Ich beschwere mich über den Brief, ist ja eine Unverschämtheit…“
Muss sich um ein Irrtum handeln. Melde das zurück. Wenn das über dein Konto kommt melde es der Bank.
nein - war nicht durch die Bank - sondern schriftlich
gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einem Widerspruch und einer Beschwerde ?