Stiftung lehnt Hilfe ab weil ich ein Mann bin?
Es geht explizit um diesen Fall (Erstausstattung bei einer Stiftung)
Hallo und zwar habe ich ein echt einzigartiges Problem, ich bekomme demnächst ein Kind. Das Kind wird aber nach der Geburt bei mir Leben nicht bei der Mutter das gemeinsame Sorgerecht haben wir. wir haben uns einfach darauf geeinigt, weil wir noch nicht zusammenziehen können.
Also habe ich einen Antrag
bei der AWO gestellt dies hat auch bis heute alles soweit funktioniert, die
haben mich zwischendurch nochmal angerufen und darum gebittet das die Mutter
einen Zettel per Handschrift schicken soll das das io ist dies hat sie auch
gemacht.
Heute bekomme ich einen
Anruf ihr Antrag wurde abgelehnt ausfolgender Begründung
Sowas ist noch nie
vorgekommen, es könnte ja sein das die Mutter was dagegen hat (sie haben sie außer
den Zettel noch nie gefragt) und es könnte ja sein die Mutter will das Kind
nicht (wir sind in der 23SW).
Ich empfinde das als pure
Diskriminierung und eine Bodenlose Frechheit das die mich ablehnen nur weil ich
das falsche Geschlecht habe. Dan sagen die zu mir die Mutter müsste denn Antrag
stellen dann würde es klar gehen aber mit Abstrichen.
Ich muss auch sagen sowas
ist nicht das erste Mal das mir sowas gesagt wird bei fast alles was das Baby
betrifft stoße ich auf das Problem ich bin der Mann ich gebäre das Kind nicht
und das hat die Mutter zu entscheiden oder muss dabei sein was natürlich eine
enorme Belastung für sie ist wo ich sie gerade bei einfachen Sachen gerne
rauslassen möchte.
Kommen wir zu eigentlichen
frage ist das so rechtlich OK wie die das Hand haben?
Lohnt es sich dagegen vorzugehen
(also besteht eine Chance das zu gewinnen?)
Welche typ von Anwalt bzw.
wo gibt es stellen wo man sich dagegen wehren kann?
Soweit ich das weiß gilt im Deutschen Grundgesetz Gleichberechtigung
5 Antworten
Sie könnte dir eine Vollmacht geben (die Mutter). Könnt diese ja auch zeitlich befristen.
gehe zum anwalt für familienrecht, zivilrecht. den antrag ausfüllen oben den. dann musst du nur 10 Euro für den anwalt zahlen und den rest zahlt der staat.
anwalt für familienrecht suchen und hingehen. beratungshilfe, PKH beantragen, wenn ihr wenig geld habt. anträge Berattungshilfe und PKH im netz runter laden, ausfüllen, mit zu dem anwalt nehmen oder vorher im amtsgericht den beratungshilfeschein holen in der rechtsantragsstelle.
Eine Stiftung ist keine Behörde. Wenn die sich vornehmen, dass sie ausschließlich Müttern Geld geben, kannst du nicht als Vater einen Anspruch durchsetzen.
Ich werde mal bei so ein Anwalt anrufen und fragen wie da die chancen sind dann werde ich entscheiden ob es sich lohnt. danke aber für denn Link
ja, frage ihn das am telefon oder im 1. gespräch dort. erkläre es ihm aber besser genauer als hier worum es dir geht und warum nicht die mutter des kindes es machen kann und soll.
Die Mutter muss die Anträge stellen, aber genau dabei kannst du sie doch unterstützen!
Verstehe nicht, dass du jetzt Energie für Streitigkeiten verbraten willst.
er will was bewilligt haben, was die mutter schon hat?
Sorry, das ging aus dem Text nicht hervor.
das ist nur meine befürchtung, dass es so ist und es deshalb die behörde nicht will...ich weiß es nicht. habe nur den eindruck so bekommen von dem oben gesagten.
Das Problem ist, das sie erstausstatung von einer anderen stelle bekommt die awo müsste mir die erstausstaung genemigen weil ich ja alles brauche die mutter hat aber schon ein kind sie braucht nicht alles so wie ich
das müsst ihr beim sozialamt beantragen diese erstausstattung.
es ist schon richtig wie ich es beantragt habe das wurde alles so mit den Jugendamt besprochen bzw. haben die mich sogar da drauf verwiesen
dann ist es ja gut und dann frage das jugendamt wie du das weiter machen sollst. frage den leiter des amtes.
haben wir auch schon versucht sogar mit persönlicher zustimmung, die stellen sich immer quer aber es geht wirklich ehr um diesen expliziten fall