Wo reklamert man Mangel (Sanitär) beim Neubau während der Garantie/Gewährleistung. Hausverwaltung, Bauträger, Installateur?
Guten Tag.
Ich habe das Problem (extra Frage), dass meine 1,5 Jahre alte Unterputz Wannenarmatur lekt!
Ich tippe, dass die Kartusche undicht ist.
Reklamiere ich (Eigentümer) diesen Mangel nun bei der Hausverwaltung (dieser dann über den Installateur), oder ich direkt beim Installateur?
Ich gehe davon aus, dass die 2 jährige Garantie hier zieht. Ist ja ein Neubau (1,5Jahre),
Wie geht man hier vor?
Besten Dank
2 Antworten
Sinnvollerweise sowohl als auch. Zum einem bist du als Eigentümer/Nutzer verpflichtet, solche Mängel der HV anzuzeigen; könnten ja das Allgemeineigentum schädigen. Zum anderen würde ich mich auch an den Installateur wenden und zur unverzüglichen Schadensbehebung auf Garantie/Gewährleistung auffordern.
Sollte der Installateur "zicken", beauftrage ihn mit Zahlung unter Vorbehalt und kündige die gerichtliche Klärung im Nachgang an. Sollte er dann den Auftrag verweigern, steht es dir frei, einen anderen Installateur zu beauftragen und dem ersten Installateur die Kosten in Rechnung zu stellen.
Und wie immer in solchen Fällen: Alles, ausnahmslos alles schriftlich!!
der, der die Rechnung bezahlt hat sollte reklamieren. Wenn also alles erst einmal über die Hausverwaltung gelaufen ist, dann muss die Reklamieren. Bei einer Armatur denke ich aber, dass es sich meistens um Verschleissteile handelt wenn sie leckt...... also kontrollier doch erst einmal die Dichtungen