Rentenantrag bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 Erwerbsminderungsrente Antrag Hilfe

6 Antworten

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Hallo easy768,

leider ist es so, daß viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente scheitern oder sich unendlich in die Länge ziehen, weil die Leute von Anfang an grundlegende Fehler begehen.

Was sind grundlegende Fehler?

1)

Der Bund der Versicherten und auch die Verbraucherschutzverbände empfehlen dringendst, daß Betroffene bei diesen Antragsverfahren einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen sollen.

Grundlegender Fehler hierbei:

Die Leute beachten diese Empfehlung nicht und doktern an Ihren Formularen selbst herum ohne letztendlich sicher zu sein, alles richtig gemacht zu haben!

Richtige Vorgehensweise wäre ganz klar:

Von Anfang an einen versierten und kompetenten Rechtsbeistand mit ins Boot zu holen!

Wo findet man einen kompetenten Rechtsbeistand?

Eine sehr gute Empfehlung ist immer der "VDK!"

www.vdk.de

Der VDK begleitet und vertritt die Interessen seiner Mitglieder notfalls bis zu den Sozialgerichten und auch bereits außergerichtlich!

Monatsbeitrag 5 Euro!

Natürlich gibt es weitere Sozialverbände mit ähnlichen Angeboten, ich kann aus eigener guter Erfahrung den VDK empfehlen!

Des weiteren gibt es beim VDK eine unabhängige und effektive Patientenberatung!

So etwas ist in der heutigen Zeit außergewöhnlich!

Füllen Sie keinen Antrag aus und formulieren Sie keinen Widerspruch ohne Ihren Rechtsbeistand!

Es wäre vermessen, wenn wir Ihnen hier an dieser Stelle rechtsverbindlichen Rat dahingehend erteilen, wo Sie Kreuze setzen und was Sie in Ihren Rentenantrag eintragen sollen!

Das muß Ihr Rechtsbeistand mit Ihnen zusammen in einem Sitzungsgespräch festlegen und entscheiden!

2)

Das Rentenantragsverfahren spielt sich hinter den Kulissen grundsätzlich auf zwei verschiedenen Ebenen ab:

2.a)

Ebene 1:

Verwaltungstechnisch!

Wenn ein Rentenantrag eingereicht wird, beginnt ein erheblicher Verwaltungsakt.

Der Inhalt des Rentenantrages und die mit eingereichten Anlagen kommen auf den Prüfstand, wobei die versicherungsrechtichen Voraussetzungen dahingehend gecheckt werden, ob diese auch erfüllt sind.

Denn wenn diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt sein sollten, dann ist der Antrag von vorneherein zum Scheitern verurteilt.

2.b)

Medizinisches Begutachtungsverfahren:

Sind die grundsätzlichen verwaltungstechnischen Bedingungen erfüllt, wird der gesamte Vorgang an den medizinischen Dienst innerhalb der Rentenversicherung weitergereicht.

Hier entscheidet sich bereits ganz am Anfang, ob der Rentenantragssteller seine Hausaufgaben richtig gemacht und alle wesentlichen Fakten auf den Tisch gelegt hat!

Und genau an diesem Punkt hapert es in den meisten Fällen gravierend, denn die eingereichten Unterlagen sind meistens nicht eindeutig und unmißverständlich formuliert und enthalten zuwenig "knallharte Fakten!"

Was sind knallharte Fakten:

Knallharte Fakten sind gutachterlich einwandfreie, stichhaltige Atteste der behandelnden Ärzte, Fachärzte, Kliniken, Gutachter, REHA-Entlassungeberichte, Krankenhausentlassungsberichte.

Aus diesen Dokumenten muß zweifelsfrei und unmißverständlich hervorgehen, daß die Restleistungsfähigkeit auf Grund der vorliegenden Gebrechen auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tagewoche und auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, auf Dauer, gesunken ist!

Liegen diese unverzichtbaren Fakten nicht vor, beginnt das medizinische Begutachtungskarussel innerhalb des hauseigenen Systems der Rentenversicherung!

Da hier überwiegend vertragsabhängige Medziner am Werk sind ensteht oft nicht ganz zu Unrecht der Eindruck, daß hier eher zu Gunsten der Rentenversicherung formuliert wird.

Liegen jedoch bereits im Vorfeld knallharte Fakten vor, so können dieselben von der medizinischen Begutachtungsstelle nicht einfach ignoriert werden!

Das heißt wiederum im Klartext:

Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Zeit vor der Antragseinreichung, gehen Sie zu Ihren behandelnden Fachärzten, fordern Sie glasklare, stichhaltige und nachvollziehbare Fakten!

Nur dann haben Sie eine Chance, Ihren Antrag auf die Erfolgsspur zu bringen.

Der beste Fachanwalt kann Ihnen nicht helfen, wenn die Faktenlage zu schwach ist!

3)

Krankenversicherung:

Bitte beachten Sie die 78-Wochenfrist einschließlich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Hier sind Sie auf Ihren Hausarzt angewiesen, welcher Ihnen regelmäßig wöchentlich oder je nach Forderung der Krankenkasse in einem anderen Turnus die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muß!

4)

Was muss ich denn jetzt tun ? Wenn ich dem Arbeitsamt so was mitteile, bekomme ich dann noch Arbeitslosengeld ? Muss ich das trotzdem der Krankenkasse mitteilen ? Ich verstehe hier gar nicht mehr. Ich hoffe das mir jemand helfen kann, es ist alles so kompliziert.<

Wie bereits weiter oben ausdrücklich dargestellt, reichen Sie keinen Rentenantrag ein ohne einen kompetenten und versierten Rechtsbeistand!!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Macht es bei dem Antrag schlimmer als es ist,denn die Gutachter ziehen sowieso 50% ab.Ich habe 6 Jahre gebraucht um etwas durchzusetzen .Erst mit einem Anwalt hat es geklappt.Sieh zu , das ihr einen Anwalt mit dem fachgebiet Sozialrecht mit einbezieht,denn sonst habt ihr keinen erfolg.Übrigens braucht ihr für die Anwaltskosten nicht aufzukommen,das geht erstens über einen Beratungsschein und zweitens über Prozesskostenhilfe

easy768 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 11:21

Hallo, Wie ist das gemeint: Macht den Antrag schlimmer ? Die Gutschten ziehen 50 % ab ?

Koechlein1948  24.10.2011, 14:22
@easy768

Es ist gemeint,wie es geschrieben wurde.Meist wird über einen Antrag am Schreibtisch Entschieden und da werden die meisten Sachen unter den Tisch gekehrt.Ihr werdet euch noch wundern wieviele Gutachter aufgesucht werden müssen,bis eine Entscheidung getroffen wird.Es grenzt an menschenverachtung.

easy768 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 11:38
@Koechlein1948

Na dann kann man sich ja jetzt schon im Vorfeld darauf einstellen, weitere Berge erklimmen zu müssen.

  1. Dann muss er reinschreiben, dass er seiner Auffassung nach keine Arbeit mehr verrichten kann (evt die BEgründung dazu schreiben). Das Rentenamt holt sich ja dann die nötigen Unterlagen von den Ärzten (die müsst ihr ja ohnehin angeben).

  2. Natürlich ist er arbeitsunfähig krank, denn es ist ihm ja nicht möglich, einer Arbeit nachzugehen. Das das Arbeitsamt hier will, interessiert das Rentenamt nicht...

  3. Hier sollte er den Tag des Unfalls eintragen, denn Fakt ist, dass er ja seit diesem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Egal ob es zwischendrin mal Hoffnung gab oder nicht.

Wegen deiner letzten Frage: Ruft doch mal kurz bei der Krankenkasse und/oder dem Arbeitsamt an. Er ist ja weiterhin arbeitsunfähig, das heißt, er muss weiterhin die BEscheinigung bei der Krankenkasse einreichen und auch dem Arbeitsamt Bescheid geben. Die werden auch weiterhin zahlen, auch, wenn der Rentenantrag abgelehnt wurde. Das machen die immer. (Also die Leute auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. Wird dieser nicht genehmigt, zahlt das AA weiter)

easy768 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 11:43

Habe beim Arbeitsamt angerufen. Diese teilten mit, dass ich mir die Krankmeldung für die Krankenkasse holen soll, aber dem Arbeitsamt keine senden muss. Soll sie aber aufheben (abheften). Hätte aber keinen Einfluß auf das arbeitslosengeld.

easy768 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 11:20

Wir hatten vom Arbeitsamt ein Beiblatt worauf steht: Ergebnis des ärztl. Gutachtens : Möglichkei 1: Der Arzt der Arbeitsagentur stellt fest, dass Sie vorraussichtlich MEHR ALS 6 MONATE NICHT LEISTUNGSFÄHIG SIND.Sie erhalten bis zur Entscheidung des Rentenversicherungsträgers Arbeitslosengeld........Bitte reichen Sie der Arbeitsagentur in diesem Fall KEINE Arbeitsunfähigkeitdbescheinigungen mehr ein. Diese haben keine Auswirkungen mehr auf Ihren Leistungsbezug.

Sumselbiene  24.10.2011, 11:24
@easy768

Ruf doch am Besten nochmal da an. Und frage nach, sage denen, dass ihr den Brief von der KK erhalten habt.

Für die professionelle Beantwortung dieser Fragen gibt es freie, vereidigte Rentenberater. Diese sind der Rentenversicherung nicht verpflichtet und beraten dich umfassend wobei auch alle deine Interessen berücksichtigt werden und nicht die Interessen der Rentenversicherung, möglichst keine Rente zahlen zu müssen. Diese freien Rentenberater helfen dir auch bei der Ausfüllung des Antrags und vertreten dich in einem Streitfall gegenüber der Rentenversicherung, da sie klage- bzw. vertretungsberechtigt sind. Schaue einfach einmal im Internet und gebe in die Suchmaschine "Rentenberater" ein, dann findest du auch einen in deiner Nähe und bekommst sicherlich kurzfristig einen Termin. Kostet zwar etwas Geld (Erstberatung ca. 160 Euro) aber es lohnt sich auf alle Fälle.

SPAR DIR DEN RENTENBERATER!!!!! VIEL ZU TEUER. Frage 8.2: Gar keine. Frage 8.1: dort kannst du das Datum des Antrags reinschreiben oder den Tag des Unfalls. Letzendlich entscheiden das dann die beratenden Ärzte, welches Datum maßgebend ist. Frage Arbeitsunfähig: Ja!

Zum Schreiben der Krankenkasse: Ja. Krankenscheine weiterhin beim Arzt holen, und die Agentur auch drüber informieren. ALg kriegst du trotzdem. Damit will die Krankenkasse nur verhindern, dass Leute die krank sind, dann nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie denken: krieg ja sowieso kein Krankengeld mehr.

Ich hoffe ich konnte dir helfen. mfg