Herrenloses Fahrrad nehmen?
Vor meiner Tür steht seit mehr als 5 Jahren ein Fahrrad an der Hauswand angelehnt, nicht abgeschlossen, nie bewegt.
Die Vermietung hat nach Begutachtung des Hauses den Auftrag gegeben das einige Dinge die in den Gemeinschaftsräumen, sowie vor und um das Haus stehen durch eine Firma entsorgt werden sollen, wenn diese nicht zu einem Termin weg geräumt sind.
Der Termin ist nun verstrichen und das Rad steht noch vor der Tür, nun stelle ich mir die Frage ob es in Ordnung wäre, wenn ich mir das Rad nehme bzw. ein paar Teile davon abschraube?
11 Antworten
Der einzig richtige Weg ist über Polizei und Fundbüro
Wenn das seit 5 Jhren steht, dann nehme es eifach.
Der offizielle Weg ist natürlich Fundbüro.
Mario
Joa es gehört ja scheinbar niemandem mehr
Nein, es gehört sicher noch jemanden, denn irgendwer hat es gekauft und bezahlt.
Das Fahrrad einfach an sich nehmen wäre Fundunterschlagung.
Ja, es ist in Ordnung, wenn du das Rad nimmst. Der Eigentümer hat das Rad ganz offensichtlich aufgegeben. Behörden verfahren mit herrenlosen Rädern nicht anders und haben rechtlichen Rückhalt durch § 959 BGB.
Nein, das ist nicht erlaubt. Sagt dir der Begriff "Diebstahl" etwas?