Wessen Eigentum ist die Ware bzw. das Paket im Paketshop?



Der Paketshop hat eine Anzeige wegen Diebstahls gestellt, da das Paket ohne Ausweis vorzulegen, mitgenommen wurde. Das Paket hat den Empfänger aber erreicht. Besteht da überhaupt der Tatbestand des Diebstahls, wenn niemand einen realen Verlust erlitten hat?

6 Antworten

Einen Nachforschungsantrag bei Verlust muss immer der Versender stellen.

Bis zur Zustellung ist dies seine Aufgabe - ebenso muss er Dir ggfs die Ware erneut zusenden.

Hast Du erst unterschrieben - oder einen Ablage Vertrag oder ein Nachbar nimmt es an, endet die Zuständigkeit des Verkäufers.

Vor der Bezahlung dem Verkäufer nach der Bezahlung den Käufer.

Besitzer ist der Paketshop.

Eigentümer hängt davon ab, hat jedenfalls nichts mit dem aktuellen Aufenthalt zu tun.

Ein gewerblicher Versender trägt beim Versand an einen Privatkunden das Transportrisiko; beim privaten Versender der Empfänger.

Schadensersatz gegenüber dem Paketdienst kann der Auftraggeber, also üblicherweise der Versender, geltend machen.

der versender, weil er einen auftrag mit dem spediteur hat

er kann ansprüche stellen

muss er aber nicht

das ist das problem der schickschuld

der verkäufer hat mit gut expedieren geleistet und seine pflicht ist erloschen, der käufer kann von ihm nix mehr fordern

der käufer hat aber auch keine rechte gegen den spediteur

wenn der verkäufer ein dreckssack ist, ist dein geld einfach weg und das ist rechtens

du musst mit kauf eine sezzion direkt machen, dass er dir die rechte gegen den spiditeur alle abtritt

die rechte aus dem speditionsvertrag, kostenlos natürlich

dann kannst der käufer gegen den spediteur fordern

Die Rechte gegenüber dem Frachtführer können Absender oder Empfänger geltend machen. § 421 (1) HGB

Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr sowieso erst mit Auslieferung auf den Empfänger über.