Nebenkostenabrechnung bei Einzug im Jahr

5 Antworten

Der Vermieter kann der Verbrauch nur so abrechnen, dass die Jahreskosten umgelegt werden, egal wann jemand ein- oder ausgezogen ist.

D.h. die Gesamtkosten werden durch die ermittelten Verbrauchseinheiten aller Mieter geteilt, daraus errechnet sich der Anteil pro Einheit für den Mieter und dieser wird mit den Verbrauchseinheiten des Mieters multipliziert.

Ein Vermieter muss in einer Nebenkostenabrechnung immer den Gesamtverbrauch des Jahres angeben. Danach werden die Kosten für die Mieter errechnet. Wie bei einer normalen Dreisatzrechnung. Zieht ein Mieter während des Jahres ein, und das tun Mieter immer(!), wird der Wohnzeitraum der Mieter berücksichtigt. Das ist bei Ihnen auch geschehen. Da Sie Zähler an den Heizkörpern haben, wird auch nur Ihr Verbrauch berechnet. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihren Vermieter ob eine Zwischenablesung vor oder während Ihres Einzugs getätigt wurde. 

Ansonsten macht der Vermieter alles richtig. 

mabeli 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 10:06

Muss eine Zwischenablesung für das gesamte Objekt statt finden? Denn es gibt nur Gesamtobjektverbrauchseinheiten und unsere Verbrauchseinheiten von 01.08.-31.12.

anitari  10.04.2015, 10:14
@mabeli

Zwischenablesung nur beim ein- oder ausziehenden Mieter. Ablesung des gesamten Objektes nur 1 x jährlich. Bei kalendejähriger Abrechnung meist um das Jahresende herum.

Aber schreib doch mal die Wohnungsgröße und die monatlichen Vorauszahlungen.

Padri  10.04.2015, 10:15
@mabeli

Nein, nur für Ihre Wohnung. Wenn nur die Verbrauchseinheiten ab dem 01.08. abgerechnet wurden, dann wurde logischerweise Ihr Einzug berücksichtigt. Also alles korrekt. Es gibt nichts was man anzweifeln kann.

mabeli 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 10:28
@anitari

Wohnungsgröße 68 m² ab, monatlicher Abschlag 110 EUR

anitari  10.04.2015, 10:34
@mabeli

Das habe ich fast geahnt. Vorauszahlungen zu niedrig + Einzug kurz vor Beginn der Heizperiode. Das muß ja nach hinten los gehen.

Bei der Wohnfläche hätten es mindestens 140 € sein sollen.

Mit WW-Aufbereitung über die Heizungsanlage sogar etwa 165 €.

mabeli 
Beitragsersteller
 10.04.2015, 10:40
@anitari

wir haben jetzt auf 150 EUR erhöht. uns ist nur unlogisch:

01.01.-14.08. 1808 EUR Heizölverbrauch Gesamtobjekt 15.08.-31.12. 1077 EUR Fernwärmeverbrauch Gesamtobjekt 14.08. - 697 EUR Endbestand Heizöl = 2188 EUR Gesamtkosten Objekt

Die Kosten von 01.01.-14.08. haben wir doch gar nicht verbraucht bis auf die 14 Tage von 01.08.-14.08. Logischer weise muss man uns doch eigentlich nur die Fernwärmekosten + Heizölkosten anteilig von 01.08.-14.08. anrechnen oder?

anitari  10.04.2015, 11:07
@mabeli

Sag mal mabeli, kannst oder willst Du das nicht begreifen?

Euch wurden doch nur die anteiligen Kosten für Euren Nutzungszeitraum angerechnet, auf Grundlage der Gesamtkosten des kompletten Abrechnungszeitraumes, wie gesetzlich vorgeschrieben.

Padri  10.04.2015, 17:34
@anitari

Bald zum verzweifeln, diese Unkenntnis 

Tabaluga1961  14.04.2015, 14:31
@Padri

unkenntnis ist aber noch nett ausgedrückt...... ♥♥

Für Heiz- und andere Nebenkosten gelten als Grundlage die Gesamtkosten des Abrechnungszeitraumes. Egal ob sie vor Ein- oder nach Auszug des Mieters entstanden sind.

Der Mieter muß, wenn Nutzungszeitraum nicht = Abrechnungszeitraum ist, jedoch nur anteilig die Kosten tragen.

Wären in Eurem Fall 5/12 der Gesamtkosten.

mabeli 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 10:35

Und wie ist dann die Gesamtabrechnung zu verteilen? Der Vermieter sagt es ist leider so dass wir die gesamten Jahreskosten mittragen müssten.

Heizöl Rest aus Vorjahr 01.01.2014 2180 ltr 1808,91 EUR Fernwärme ab 15.08.2014 8509 Einh. 1077,64 EUR abzügl. Restbestand Öl - 840 ltr -697,01 EUR = 9849 ltr. + Einh. = 2189,54 EUR

So sieht es in der Abrechnung aus... Da wir zum 01.08. eingezogen sind, haben wir doch fast nur die Position der Fernwärme verbraucht. Und nur anteilig (01.08.-14.08.) das Heizöl der ersten Position.

Aber der Vermieter rechnet und die gesamte Summe von 2189,54 EUR als Basiswert an. Das heisst er errechnet daraus unsere HKV-Einheiten beim Verbrauch. Diese sind gesamt 8316,75 Einheiten und unsere sind 1714,00 Einheiten. Darf er das aus der Gesamtsumme? Oder muss er die Fernwärme Position nehmen und anteilig die 14 Tage vom Heizöl ? Und daraus dann die 1714,00 Einheiten errechnen?

Er sagt dass es leider so ist, dass man die Gesamte Jahressumme (2189,54 EUR) für jeden nehmen muss um die einzelnen Kosten zu ermitteln.

Ist sehr unlogisch!

anitari  09.04.2015, 10:43
@mabeli

Ist sehr unlogisch!

Aber rechtlich korrekt.

Noch mal, als Grundlage muß der Vermieter die Kosten des gesamten Abrechnungszeitraumes nehmen und dann anteilig für den Nutzungszeitraum des Mieters umlegen.

Nur mal ein Beispiel:

Winterdienst von Januar - März, an den Kosten müssen sich auch Mieter beteiligen die erst im April eingezogen sind.

Anders rum müssen auch Mieter die im März ausgezogen sind sich an den Kosten der Gartenpflege, z. B. Rasen mähen, beteiligen.

Da der Nutzungszeitraum angegeben ist, wird auch nur dieser berechnet. Dazu hat ja eine Zwischenablesung stattgefunden. Ihr habt ja bisher wohl auch nur anteilig eine geschätzte Summe (Abschlag) bezahlt.

Aber das muss doch auf der Abrechnung stehen. Sollt Ihr denn für Jan. bis Aug. nachzahlen???? Denn in den Monaten habt Ihr ja nichts bezahlt. Der Verbrauch wird ja insgesamt aufs ganze Jahr gleichmäßig verteilt berechnet. Bei Euch also erst ab August.

Nach der Ablesung wird der tatsächliche Verbrauch, aufs ganze Jahr verteilt, mit den Abschlägen verglichen und nachgefordert oder zurückgezahlt.

mabeli 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 09:42

also mal zu unseren konkreten Zahlen:

Heizkosten 2294,96 € (01.01.-31.12. lt. ista für das ganze Haus) Warmwasserkosten 663,22 € (01.01.-31.12. lt ista für das ganze Haus)

Diese Gesamtkosten wurden als Berechnungssumme für unsere Einheiten verwendet.

Müssen diese Gesamtkosten durch 365 Tage x 153 Tage (unser Nutzungszeitraum) gerechnet werden oder ist das richtig dass das ganze Jahr auf uns umgelegt wird?

Bei Umlage ganzes Jahr wäre es unlogisch, da ja Kosten dabei sind die vor unserem Zeitraum entstanden sind.

anitari  09.04.2015, 10:28
@mabeli

Müssen diese Gesamtkosten durch 365 Tage x 153 Tage (unser Nutzungszeitraum) gerechnet werden

Die Gesamtkosten des des gesamten Abrechnungszeitraumes (12 Monate). So korrekt für verbrauchunabhängige Kosten.

Die genaue Abgrenzung der Kosten allein nach dem Nutzungszeitraum jeden einzelnen Mieters ist nicht möglich und rechtlich auch nicht vorgesehen. Stell Dir das mal bei einem 10-Parteienhaus vor in dem mehrmals im Jahr Mieter ein- und ausziehen.

Michael666m  09.04.2015, 10:30
@mabeli

Wenn es Zählerstände gibt, werden diese verwendet (warum sollte man die sonst ablesen?). Wenn es sie nicht gibt, zB in alten Wohnungen, behilft man sich mit Anteilen zur Schätzung der tatsächlichen Kosten.

Was rechnen die denn für die 153 Tage ab? Welcher Betrag entfällt konkret auf Dich?

Blindi56  09.04.2015, 10:31
@anitari

Klar werden die Gesamtkosten fürs ganze Jahr berechnet. Ihr habt aber doch erst ab August Euren "Abschlag" bezahlt. Das davor der Vormieter oder bei Leerstand der Besitzer.

Michael666m  09.04.2015, 10:34
@anitari

Auch wenn es mittlerweile Gesetze gibt, habe ich sowas schon erlebt, weil die Eigentümerin (Rentnerin) keine Investitionen mehr in Wohnungszähler tätigen wollte...

Ja man hätte sich da quer stellen können, klagen etc... wofür? Vll 30€ im Jahr die man mehr bezahlt? Da gibt es Wichtigeres ... :)

mabeli 
Beitragsersteller
 09.04.2015, 13:12
@Michael666m

in meinem fall muss ich exakt 573,86 EUR bezahlen. Für Heizung und Warmwasser, wie oben schon bei den konkreten Angaben genannt.

anitari  10.04.2015, 09:00
@mabeli

Einzug im August. Dann waren es nur 2 heizfreie Monate + 3 Heizmonate, in denen die tatsächlichen Heizkosten mindestens doppelt so hoch waren wie die gezahlten.

Übrigens schreibst Du nicht wie groß die Wohnung ist und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen waren. Inkl. Heizkosten sollten das mindestens 2 € pro m² sein und mit WW-Aufbereitung sogar etwa 2,50 €.

Selbst wenn dem so sein sollte, Mietbeginn zu oder kurz vor Beginn der Heizperiode bedeutet fast immer eine Nachzahlung.

Aber was an Heizöl von 01.01.-31.07.2014 verbraucht wurde kann man uns doch nicht anrechnen???

doch doch doch - ohne gehts nicht.