Heizungsventil defekt... wer zahlt die Rechnung?
Hallo... folgendes ist mein Problem... im Zimmer meines Sohnes ging auf einmal die Heizung nicht mehr... sie wurde nicht warm. Ich habe sie dann entlüftet, aber auch das war erfolglos... also habe ich die Hausverwaltung angerufen und mein Problem geschildert... es kamen kurze Zeit auch Handwerker, die knapp 10 Minuten da waren, den Heizregler abgemacht haben und WD40 auf das Ventil gesprüht haben und fertig... 3 Tage lief die Heizung auch wieder... und dann wieder das gleiche Problem. ... jetzt habe ich eine Rechnung darüber erhalten, wo Arbeitszeit mit Fahrtzeit 1,5h gedauert hätte... sie hätten max 40 Minuten berechnen dürfen. ... habe bei der Hausverwaltung angerufen und gesagt, dass ich die Rechnung nicht zahle, da sie nicht stimmt... die Hausverwaltung sagt, ich muss sie zahlen, steht in meinem Mietvertrag sein, dass ich solche Reparaturen selber zahlen müsste bis 125€.... Ich habe dem nur gesagt, ich könnte es verstehen, wenn ich es kaputt gemacht hätte, aber für einmal was drauf sprühen gute 69€ zu zahlen, sehe ich nicht ein... ist es nun Vermietersache oder muss ich es tatsächlich zahlen, weil es im Mietvertrag drin steht? Vielen Dank fürs Lesen und für die Antworten :-)
12 Antworten
Ich habe dem nur gesagt, ich könnte es verstehen, wenn ich es kaputt gemacht hätte, aber für einmal was drauf sprühen gute 69€ zu zahlen, sehe ich nicht ein...
Wenn die Klausel wirksam ist musst Du das zahlen.
Handwerker sind nun mal nicht billig. Z.B. für einen KFZ-Mechaniker werden pro Stunde über 90 Euro berechnet, dann kommt da noch Mwst hinzu.
die Hausverwaltung sagt, ich muss sie zahlen, steht in meinem Mietvertrag sein, dass ich solche Reparaturen selber zahlen müsste bis 125€....
Ich kenne bisher nur Gerichtsurteile mit einem Betrag von 100 € + Mwst.
Man sollte durch den Mieterbund prüfen lassen ob die Klausel mit dem Betrag wirksam ist.
Die Regelung bis 125 € sind zulässig. Da wirst du wenig Chancen haben dich dagegen zu wehren.
Was aber überhaupt nicht in Ordnung ist, ist die oberflächliche und unzureichende Reparatur. Der Handwerksbetrieb, der die Reparatur durchgeführt hat, muss mindestens ein halbes Jahr Gewährleistung auf den Bestand seiner Reparatur geben. Sonst muss er nachbessern.
Du solltest also erst mal die Reparatur reklamieren. Am Ende müssen die das Heizkörperventil austauschen, die Reparatur wir deutlich teurer als 125 €, und du bist aus dem Schneider.
Bon Chance!
Gibt es im MV auch eine Jahressumme für Kleinreparaturen? Nur dann ist die Klausel wirksam und dürfte zur Anwendung kommen. Allerdings sehe ich den Betrag je Einzelrep. als überhöht und damit unzulässig an. Die zulässige Obergr. liegt bei 100 EURO. Demzufolge wäre die Klausel unwirksam.
Es gibt tatsächlich Gerichtsurteile die bestätigen, dass dem Mieter eine gewissen Summe (glaube 400,-/Jahr) an kleinen Reparaturenzuzumuten ist. Jedoch nur eine bestimmte Summe pro Reparatur und eben nicht mehr als 400/Jahr.
Glaube pro Rechnung dürfens höchstens um die 100,- sein. Allerdings würde ich die Rechnung schon deshalb nicht zahlen, weil die Reparatur - wenn man das so nennen mag - keine Verbesserung brachte.
Jede einzelne Reparatur bis 100 Euro netto (also 119 Euro inkl. Steuer), insgesamt aber nicht mehr als 8% der Jahreskaltmiete. Da kann dann also der jährliche Eigenanteil je nach Miethöhe auch mehr oder weniger als 400 Euro im Jahr sein.
again what learned :-)
lohnt sich also durchaus bei gutefrage vorbeizuschauen ;)
Das meiste wurde hier jetzt schon gut beantwortet. Ich hätte aber noch die Frage, wie du darauf kommst, dass nur 40 Minuten berechnet werden dürften statt der 1,5 Stunden? Wenn 2 Monteure bei dir waren und der ganze Aufwand ca. 45 Minuten dauert, dann sind es insgesamt 90 Minuten, also 1,5 Stunden.
Unabhängig davon ist die Reparatur bei dem Handwerksunternehmen zu reklamieren.
Die Reparatur habe ich reklamiert... Bin gespannt, wie es weiter geht....