Filter für Lüftung - Kostenübernahme

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Die Filter einer Lüftungsanlage gehören zum Betrieb der Anlage.

Eine Umlage ist nur dann möglich, wenn diese Umlage auch im Mietvertrag vereinbart wurde.

Bedeutet, dass im Mietvertrag der Betrieb einer Lüftungsanlage zumindest enthalten sein muss.

Schwierige Frage - aber wenn es eine mitvermietete Küche mit Dunstabzug wäre, müsstet ihr selbst die Filter wechseln. Wenn es im Vertrag nicht geklärt ist, kann dir allenfalls der Anwalt helfen.

kaiserin02 
Beitragsersteller
 08.06.2010, 20:09

Mit der Küche sehe ich das auch so, aber diese Lüfungsanlage ist ja so eine Anlage wie die Heizung oder Wasserversorgung. Das diese funktionieren ist doch Vermietersache. Und ohne diese Filter ist ja die ganze Anlage nutzlos.