Filter für Lüftung - Kostenübernahme
Haben ein Eigenheim gemietet. In diesem Haus ist, für gutes Klima, so eine Lüftungsanlage eingebaut, gute Sache. Bei dieser Lüfung müssen natürlich ständig die Filter ausgewechselt werden. Unser Vermieter ist der Meinung, dass wir diese Filter bezahlen müssen, wir würden in diesem Haus wohnen und hätten den Nutzen von der Lüfung. Im Mietvertrag ist da nichts erwähnt. Müssen nun tatsächlich wir die Kosten tragen, schließlich ist doch der Vermieter dafür zuständig, dass die Anlagen funktionieren, wie z. B. auch die Heizung usw., da fällt doch die Lüftung mit rein, oder? Dafür bezahlen wir doch Miete!
2 Antworten
Die Filter einer Lüftungsanlage gehören zum Betrieb der Anlage.
Eine Umlage ist nur dann möglich, wenn diese Umlage auch im Mietvertrag vereinbart wurde.
Bedeutet, dass im Mietvertrag der Betrieb einer Lüftungsanlage zumindest enthalten sein muss.
Schwierige Frage - aber wenn es eine mitvermietete Küche mit Dunstabzug wäre, müsstet ihr selbst die Filter wechseln. Wenn es im Vertrag nicht geklärt ist, kann dir allenfalls der Anwalt helfen.
Mit der Küche sehe ich das auch so, aber diese Lüfungsanlage ist ja so eine Anlage wie die Heizung oder Wasserversorgung. Das diese funktionieren ist doch Vermietersache. Und ohne diese Filter ist ja die ganze Anlage nutzlos.