Heizung fällt ständig aus & Vermieter zu geizig für einen Techniker

6 Antworten

 Ich habe ihm zwar schon angedroht einen Techniker auf seine Kosten zu bestellen, wenn sie wieder ausfällt, was heute der Fall wäre, aber ich muss zugeben, dass ich nicht weiß, ob ich dies darf.

Mangel

- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnissetzen.(Per Einwurfeinschreiben)

- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung derMängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegendenkürzer.

- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein.Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in dreiWochen].

- Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosemAblauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden unddie Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnenwerden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa,wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebungzur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschobenwerden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen undvom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindertwerden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbundfestlegen.

MfG

Johnny

snuki25 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 16:18

Hm, gut Johnny, das wäre jetzt ein normaler Gang bei einem Mangel, dem stimme ich zu. Bloß weiß ich nicht, ob dies auch in dem Fall hier zählt. Natürlich funktioniert die Heizungsanlage nicht einwandfrei, aber zum Hauptteil eben schon.

Trotzdem dank ich dir :-)

dass ich nicht weiß, ob ich dies darf. Er kommt schließlich irgendwann im Laufe des Tages.

nein, das darfst du nicht, wenn der VM sein kommen schon für heute angekündigt hat.

snuki25 
Beitragsersteller
 09.03.2015, 09:51

Hast du dafür "Beweise" Treppensteiger2?

Deinem Vermieter würde ich mal sagen wen er es nicht durch eine Fachfirma Beseitiegen Läst dann wirst du nicht nur die Miete Gewaltieg kürzen sonder ihn auch wegen Körperverletzung anzeigen Temperaturen unter 18 Grad  gelten vor Gericht Als Körperverletzungen besonders wen diese nachts auftreten außerdem Wird so Schimmel gebildet der auch aufs Hirn Auswirkungen haben kann.Habt ihr ihn darüber informiert und auch eine frist gesetzt und er tut nicht dagegn dan könnt ihr auf seine Rechnung auch einen Handwerker rufen aber am besten ihr habt sowas Schrieftlich per einschreiben getan und mit Bestätiiegung der Zustellung.

Wen er nichts tut das kann euch auch das Wohnungsamt helfen die Können ihn sogar enteignen  wen er seiner Verpflichtungen nicht nachkommt..

Ihr seit als mieter nicht für die heizungsanlage zuständieg das weiß auch euer vermieter das was er tut müßt ihr euch auch nicht bieten lassen mal seehn was er sagt wen ihr mal eure recht einfordert.

Wen Anlagen so oft ausfallen sind sie entweder nie ordentlich gewartet worden oder teile sind kapput und  müßten ersetzt werden

Und das sind nur Kosten des Vermieters und deswegen will er Wahrscheinlich keine Heizungsfirma rufen oder vieleicht ist eurer heizkessel über 30 jahre und er will nicht das er ersetzt wird weil auch das Alleine Seine Kosten sind .Nur wartungskosten könte er euch  wären die enziegsten die er euch aufbrummen kann.Ein Anwalt kostet dich  Nur 50 Euro für die Erstberatung.Aber bei so einem Vermieter lohnt sich das auf jeden fall.

Reperatturkosten müßen nicht von einem Mieter bezahlt werden.Nur wen du eine Handwerker Rufst weise  ihn drauf hin das du nur unterschreiben kanst das er dort seine Arbeit erlediegt hat  und gib ihm alle notwendiegen daten dan holt sich die firmas schon das geld von deunem vermieter .Seriöse handwerker wissen schon wie das funktioniert die tritzdem abkassieren wollen sind  unseriös.

snuki25 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 16:24

Heizung ist neu eingebaut, also bleibt nur ein fehlerhaftes Teil oder etwas, was ausgetauscht werden müsste. Nichtsdestotrotz ist mein Vermieter zu geizig und auch faul richtige/notwendige Schritte einzuleiten.

Und natürlich habe ihn jedes Mal, wenn mir auffiel, dass die Wohnung kalt "wird" angeschrieben und wie gesagt, er kommt dann auch, wenn er seinem Tagewerk nachgegangen ist -.-* . Ich saß denn zwar schon bei den 14°C in der Wohnung, aber halt "nur mehrere Stunden" - bis er kam und die Heizung irgendwann auch warm war.

Der Fall wäre eindeutiger, würde er sich überhaupt nicht kümmern! Nur so... Tja...

miete kürzen bis sie wieder richtig funktioniert dein vermieter ist geizig ohne ende seis drum du hast warm miete bezahlt du hast anrecht auf eine warme Wohnung oder lass sie reparieren auf deine kosten und ziehe den Betrag an der Miete wieder ab

snuki25 
Beitragsersteller
 10.03.2015, 16:15

Das mein Vermieter geizig ist, weiß ich - dies sieht man schon den Wohnungen an! Aber ich wohne in einer Gegend, wo Wohungsknappheit für "Einwohner" herrscht (Tourismusgebiet). Ich brauchte eine Wohnung und naja.

Dennoch muss er ja seiner Verpflichtung nachkommen. Wo wir im Grunde beim Thema wären. Leider klingt deine Antwort für mich nicht nach fundiertem Wissen. Wenn ich Schritte einleite, dann aber nicht auf Mutmaßung, weil das teuer werden kann.