Heizungsablesen / Röhrchen fehlt?
Hallo, bei uns wurde 2017 die Heizung ausgetauscht , jedoch hat die Firma das Ableseröhrchen nicht angebracht.
Wir haben die Hausverwaltung und auch die Firma mehrmals daraufhin gewiesen und bis zum heutigen Tag August 2018 ist nichts passiert.
Jetzt wurde der Verbrauch geschätzt, obwohl ich mehrmals gesagt habe Schätzwerte sind keine Basis für eine korrekte Abrechnung, aber das Juckt die Verwaltung nicht.
Sowas kann doch nicht ganz legal sein , oder ?
Die Verwaltung handelt einfach nicht und reagiert auf keine Schreiben.
Was kann man da machen, abgesehen davon, wenn ich die Betriebskostenabrechnung anfechte ?
7 Antworten
Du solltes die Betriebskostenabrechnung anfechten aber das was unstrittig ist auf jeden Fall zahlen. Biete einen Kompromiss an, zum Beispiel , dass man den Wert vom Vorjahr nehmen soll. Wenn der Kompromiss nicht akzeptiert wird, soll der Vermieter doch auf Zahlung klagen.
Eine Schätzung ist zulässig. Die Frage ist nur, ob die Schätzung nachvollziehbar und realistisch ist. Aus diesem Grund muss eine Schätzung aufgrund der Verbrauchswerte der vorherigen Jahre gemacht werden. Schau also, ob der Wert in etwa mit der Ablesung des Vorjahres zusammen passen kann. Dann ist es okay und akzeptabel. Wenn es stark davon abweicht, kannst du die Schätzung monieren und um eine Korrektur bitten.
Handelt es sich um einen Raum oder um alle?
In jedem Fall gibt es einen Schlüssel zur Berechnung. Seit einigen Jahren ist sowas wie Zähler zur Berechnung vorgeschrieben. Deswegen hätte der schneller reagieren müssen, zumal Du ihm öfters über diesen Fehler informiert hast. Es wäre sogar möglich das der Vermieter deswegen dafür aufkommen muß, weil es sein Versäumnis.
Aber genauer kann das nur einer vom Fach erklären oder Mieterschutzbund.
Das sind vereshieden fFrmen die Heizungsfirma hat nichts mit der Ablesefirma zu tun bzw mit deren Geräten!
Besthe schriftlch auf ein Ablesegerät da das ja vorhanden war ! Notfals verweise auf den Mietvertag und die Heizkostenabrechnung die ja dan zb nach verbrauch erfolgt!
VBergleich auch den schätzwert mit dem was di in dem jahr vorher gezahlt hast. aber denke auch daran das es sehr lange warm war im winter und am anfang des jahres.
Werden demgegenüber Verbrauchserfassungsgeräte für Heiz- und Warmwasserkosten erst während des laufenden Abrechnungszeitraumes eingebaut, ist eine Schätzung des für die vorangegangene Zeit nicht erfassten Verbrauchs nicht zulässig (AG Köpenick, Urt. v. 29.04.08, 9 C 15/08).
Vlt. wendest Du Dich mal an den Mieterschutzbund.