Eigentümer verweigert Zähleraustausch!
Hallo liebe Community,
ein Eigentümer aus einer Eigentümergemeinschaft verweigert seit Jahren den Austausch des Wasser- und Heizungszählers. Aus diesem Grund muss der Verbrauch Jahr für Jahr geschätzt werden, wodurch die Abrechnung natürlich durch die übrigen Eigentümer angefochten werden kann. Wie sieht hier die rechtliche Situation aus ? Reicht es 3 Briefe ( natürlich mit zeitlichen Abstand ) unter Zeugen in den Briefkasten mit angemessener Frist zur "Mängelbeseitigung" einzuwerfen um sich bei weiterem rechtlichen Vorgehen abzusichern? - Aus der Sicht einer Hausverwaltung.
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten ;)
4 Antworten
Ich kann Dir garantieren, dass das mit den 3 Briefen Unfug ist. Entweder reicht einer mit Fristsetzung, oder er reicht nicht - dann reichen dreie aber genausowenig.
Es kommt darauf an, ob für den Austausch die Mehrheit der Eigentümer reicht, oder ob Einstimmigkeit gefordert ist. Bei letzterem hat der Rest dann schlechte Karten. Bei ersterem würde ich dann mal per Anwalt zum Gericht für Zwangsmaßnahmen.
Erstmal Danke für deine Antwort!
Das Problem ist nicht die Eigentümerversammlung, Zähler müssen nun mal ca. alle 5 Jahre getauscht werden und das die Zähler gewechselt werden müssen, ist nicht Abstimmungsrelevant. Vielmehr vernachlässigt der Eigentümer seine Pflicht Zugang zum Zähleraustausch zu gewehren, bzw. wehrt sich. Der wird sich nach einem Beschluss immernoch wehren! Das Fragestellung ist wohl eher, wie können wir uns als Hausverwaltung absichern, wenn wir rechtliche Schritte einleiten müssen? Das mit den Briefen war von mir sicherlich etwas laienhaft formuliert, aber Unfug ist es nicht. Hierbei geht es um Fristsetzungen und der richtigen Zustellungen dieser. Damit später im Gericht nicht behauptet werden kann, er habe die Briefe niemals erhalten und wüsste gar nicht um die Notwendigkeit des Austausches. Man muss nachweisen können alles in der Macht stehende getan zu haben den Eigentümer zu informieren. Erschwerend kommt hinzu, dass der Eigentümer nur Englisch spricht und nie in seiner Wohnung ist. Die Frage ist also wie sieht die Rechtssituation in diesem Fall aus ? Das die Zähler getauscht werden müssen, wird vermutlich nur schon aufgrund der Anfechtbarkeit der Abrechnungen durch die anderen ET, vor Gericht bestand haben.
Es kommt darauf an, ob für den Austausch die Mehrheit der Eigentümer reicht, oder ob Einstimmigkeit gefordert ist.
Richtig.
Bei letzterem hat der Rest dann schlechte Karten.
Richtig. Letztlich hängt das in diesem Fall wohl von der Auffassung des zuständigen Richters ab.
Bei einer Eigentümerversammlung dieses Thema auf den Tisch bringen. Wenn alle anderen Eigentümer dafür sind kann ein einzelner nichts gegen machen. Dafür sind diese Versammlungen. Da werden Entscheidungen gefällt. Auch welche Firma dies machen sollte. Meist wird vorher ein Angebot eingeholt. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Danke für dein Antwort!
Zähleraustausch ist Pflicht, das Problem ist nicht die Beschlussfassung des Austausches, sondern das der Eigentümer sich wehrt! Daran wird auch ein neuer Beschluss nichts ändern! Erschwerend kommt hinzu, dass er nur Englisch spricht und so gut wie niemals in seiner Wohnung ist. Die Frage ist vielmehr, können wir nach dem wir ihm persönlich über die Notwendigkeit des Austausches informiert haben, (mündlich und per Brief ) rechtliche Schritte einleiten? Was müssen wir tun um uns abzusichern?
OK wenn Einstimmigkeit gefordert ist kann einer quer schlagen. Aber ob eine Versammlung ,, beschlußfähig " ist wird ja ganz am Anfang der Sitzung festgestellt, da meistens nie alle dabei sind.
Ihr könnt das in der nächsten WEG-Versammlung mit Mehrheit beschließen, und Euch auf den Standpunkt stellen, dies sei reguläre Instandhaltung. In der Rechtsprechung ist das aber sehr umstritten; es gibt auch gegenteilige Urteile, demzufolge dies bereits eine bauliche Änderung darstellt - und diese wiederum bedürfte der Einstimmigkeit. Wenn die WEG einen beratenden Anwalt hat, wäre dies ein guter Grund, ihn anzuhören.
Wenn ihr Eigentümer seid, könnt ihr euch dann nicht einfach ohne jegliche Diskussionen einen eigenen Zähler legen lassen?
Damit wäret ihr aus dieser lästigen Nummer doch raus
Nein. Wasserzähler sind Gemeinschaftseigentum. Natürlich kann sich im Prinzip jeder Eigentümer eine, zwei oder 10 Wasseruhren in seiner Wohneinheit auf eigene Kosten einbauen lassen. Nur sind die abrechnungstechnisch dann völlig irrelevant.
Danke, sehr interessant! :-)
Dies geht leider nicht so ohne Weiteres. Bei einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Mehrheit und beschließt Maßnahmen und deren Umsetzung.
hm.
Wenn ich in meiner Wohnung ein neues Badezimmer einbauen lasse, frage ich aber die Miteigentümer nicht, in welcher Farbe die Fliesen sein dürfen - warum darf ich mir dann keinen eigenen Zähler legen lassen?
Es geht dabei ja nicht um den Hausanstrich oder ob im Treppenhaus Blumen aufgestellt werden dürfen oder nicht ...
Weil das eine Abrechnungs Sache ist. Weil zum Wasserverbrauch auch Abwasser- und Heizung dazugehört.
das läuft bei uns getrennt. Wasser und Abwasser ist eins, Heizung läuft über den Gaszähler - daher stelle ich mir das möglicherweise unkomplizierter vor, als es ist.
Ein Einzelner kann sehr wohl etwas machen, wenn für die Entscheidung Einstimmigkeit gefordert ist. Das könnte z. B. in der Teilungsvereinbarung so stehen oder es gibt gesetzliche Richtlinien (weiß ich nicht).