Schadenersatz bei Stromschwankungen

6 Antworten

Kulanz ist m.E. das halbe Eingeständnis, doch dafür verantwortlich zu sein. Meines Wissens ist alles , was sich vor dem Hausanschlusskasten (evtl. auch dem ersten Zähler) für Dich tabu und somit Sache des Versorgers. Wenn dieser seinerzeit geschlampt hat, so soll er auch für den Schaden aufkommen. Es gibt aber bestimmt einen Ombutsmann für solche Fälle, der kostenlos vermittelt. Ansonsten hilft nur ein Anwalt. Je nach Höhe der Rechnung ist es aber vielleicht billiger, das Angebot des Versorgers zu akzeptieren.

Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!

corneliaott 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 13:00

Ja genau das denke ich mir auch. Warum soll ich für Kosten aufkommen, die durch einen Dritten verursacht wurden, wenn auch nicht fahrlässig. Ich habe jetzt einmal eine Schlichtungsstelle eingeschaltet und mal sehen was die dazu sagen. Bevor das aber alles zu dolle wird, werde ich das Angebot wohl schon annehmen. :-) Aber versuchen kann man es ja mal.

Hallöchen,

wenn es zu Stromschwankungen kommt und der Grund unbekannt ist, sollte man sich zuerst an den Stromversorger wenden. In aller Regel unterhalten diese einen Störungsdienst. In aller Regel sind die auch recht schnell am Ort des Geschehens und führen eventuell notwendige Reparaturen, ohne Kosten, sofort aus.

Ihr habt einen Elektriker geholt, ihr seid also der Auftraggeber, der die Reparatur durchgeführt hat. Also sed Ihr auch logischerweise der Rechnungsempfänger.

Der Versorger verweist mit Recht auf seine AGB. Nehmt das Kulanzangebot an und freut Euch das Ihr nicht die komplette Rechnung aus eigener Tasche zahlen müßt.

Grüße

corneliaott 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 12:56

Hallo, ja das haben wir ja auch erst gedacht, aber ein Mitarbeiter des Stromversorgers hat uns erst darauf aufmerksam gemacht, das wir die Rechnung einreichen können und das es eigentlich richtig wäre, erst den Elektriker zu holen, um auszuschließen, dass das Problem evtl. bei uns liegt. Also wollen wir es natürlich versuchen..........

das ist eine schwierige frage, die von der beantwortung von im wesentlichen fünf fragen abhängt:

  • wie alt war die duchgebrannte Muffe?
  • was hat der energieversorger mit dem ausführenden Bauunternehmen bezüglich sachmängelhaftung vertraglich vereinbart?
  • was habt ihr für eine vorliegende Netzform?
  • trat der schaden durch spannungsschwankungen oder Überspannung auf?
  • wie kann man das alles beweisen?

also jetzt mal aus meiner warte gesprochen: wenn ihr ein so genanntes TN Netz habt, also der Mittelleiter mit dem Potenzialausgleich verbunden ist, dann hätte dieser entsprechende Folgeschäden eigendlich verhindern sollen, anderenfalls ist der Potenzialausgleich in der Tat mangelhaft....

in dem fall würde ich auf das angebot des energieversorgers eingehen, denn dann sehe ich die chancen, auf einen vollständigen schadensersatz derartig gering, dass das risiko zu Pokern einfach viel zu hoch ist.

lg, Anna

frag das einen fachanwalt.

corneliaott 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 12:24

ja dies wäre mein nächster schritt, ich wollte es erstmal hier versuchen.

wem gehört das teil, das den schaden verursacht hat

wessen verantwortung ist das`?

der muss bezahlen

wollyuno  05.02.2013, 13:16

@stukkateur,ist nicht ganz so einfach wie du es schilderst,bei höherer gewalt haftet niemand,außer du hast dafür eine versicherung

Stukkateur  05.02.2013, 13:57
@wollyuno

ja, aber das klingt eher nach mangelhafter wartung

über wieviel geld reden wir hier eigentlich?

nimm den vergleich, eh du da wild rumklagst, vielleicht?

wollyuno  06.02.2013, 07:09
@Stukkateur

bei hausanschlussmuffe gibts keine wartung,die dinger sind im boden eingebaut und bleiben so lang drinn bis ein defekt auftritt,hab schon erlebt bei straßen mit schwerlastverkehr durch erschütterung gehen die so alle 10 jahre hoch und andere in siedlungen die halten schon 40 jahre

corneliaott 
Beitragsersteller
 05.02.2013, 12:28

ja der meinung war ich auch, aber der netzbetreiber denkt da wohl anders und behauptet, das sachen ja auch mal kaputt gehen und sie daran kein verschulden hätten.

Stukkateur  05.02.2013, 12:34
@corneliaott

doch, wenn etwas von dir kaputt geht und dabei sachen von anderen beschädigt, haftest du dafür