Beim Bruder in sein Haus einziehen

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du kostenlos bei Deinem Bruder wohnst, dann muss er dafür auch keine Steuern bezahlen! Ein Mietvertrag wäre steuerlich doch nur dann erforderlich, wenn Dein Bruder die Ausgaben für sein Haus von der Steuer absetzen würde mit der Begründung es handelte sich um Werbungskosten aus Vermietung. Wenn aber keine Kosten für's Haus beim Finanzamt geltend gemacht werden ist die kostenlose 'Vermietung' auch unerheblich.

Du ziehst offiziell bei Deinem Bruder ein? Wohnst aber anderswo? Wie ist das zu verstehen? Welchen Zweck hat das "offiziell" dort einziehen? Geht es nur darum, dass Du in der Gemeinde Deines Bruders Deinen offiziellen Wohnsitz melden willst? Dann reicht in der Tat ein Bett dort und die freundliche Erlaubnis Deines Bruders. Es ist kein Mietvertrag nötig und dass er Dich entgeltfrei bei sich wohnen lassen kann, versteht sich von selbst.

Wenn er aber irgendwann, wenn Dein Projekt beendet ist, mit der Tatsache konfrontiert wird, dass Du tatsächlich bei ihm auch wohnen willst, kann er Dir jederzeit den Zugang verweigern oder Dich wieder raus schmeißen.

Willst Du für diesen Fall vorbeugen, wäre ein Mietvertrag das einzig richtige, der letztlich auch klare Verhältnisse schafft und klare Kündigungsmöglichkeiten, sowie ggf. auch eine finanzielle Regelung enthalten kann.

saras123 
Beitragsersteller
 27.09.2013, 14:37

Wenn ich nicht mehr im Projekt arbeite, dann suche ich mir eine richtige Wohnung. Das mein Bruder mich jederzeit rausschmeissen kann ist mir klar. Akzeptiere ich auch, denn ich will dort nur offiziell wohnen.

Meine Sorge war eher: Ich habe oft gelesen, dass wenn eine Wohnung einem Verwandten überlassen wird, dann muss ein richtiger Mietvertrag abgeschlossen sein, und Finanzamt erhebt die Steuern.

Ich möchte vermeiden, dass meinem Bruder Nachteile entstehen. Ich wusste nicht, ob der obere Absatz auch gilt, wenn die Geschwister in einem Einfamilienhaus zusammenwohnen.

Welchen Zweck hat es: Die Firma wo ich arbeite ist in Mainz. Dort habe ich noch eine Wohnung. Allerdings ist es so, dass ich die allermeiste Zeit in einer anderen Stadt (etwa 300km von Mainz entfernt) in einem Projekt eingesetzt bin. Die Firma zahlt auch eine Dienstwohnung in dieser Stadt. NUR warum sollte ich für eine Wohnung in Mainz zahlen, wo ich sowieso kaum wohne? Lieber melde ich mich bei meinem Bruder an, und habe so Geld gespart.

bwhoch2  27.09.2013, 15:33
@saras123

Also ist es wirklich nur Pro-Forma, damit Du offiziell im Einwohnermeldeamt gemeldet bist. Richtig? Aber warum machst Du es nicht einfach so: Abmelden in Mainz und anmelden, wo die Dienstwohnung ist? Wenn die Stadt, in der die Dienstwohnung ist, Zweitwohnungssteuer erhebt, dann muss jeder, der dort seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, auch diese Steuer bezahlen. Es könnte nun passieren, dass dem dortigen Einwohnermeldeamt die Dienstwohnung längst bekannt ist und diese regelmäßig bei Deiner Firma anfragt, wer sie gerade nutzt. Die Firma gibt wahrheitsgemäß Auskunft und Du wirst dann zur Kasse gebeten und Du mußt Deinen Zweitwohnsitz dort melden. Wenn Du diese Gefahr ausschließen kannst, ist es ok, wie Du es machst. Wenn die Gefahr droht, erkundige Dich nochmal.

Zwei Beispiele für Dich: Eine Schülerin, die nur während der Woche in einem Internat wohnt, musste in der betreffenden Stadt auch einen Zweitwohnsitz anmelden. Das Internat hat das überwachen müssen.

Ein Azubi, der eine sehr teure ÖPNV-Fahrkarte (Monatskarte) für die Berufsschule kaufen musste, konnte die Kosten um rund 2 Drittel reduzieren, weil er einen Zweitwohnsitz in der Gemeinde anmelden konnte, wo die Großeltern lebten. Er mußte weder einen Mietvertrag haben, noch musste er irgendwas bezahlen. Mit der Zweitwohnsitzadresse konnte er aber ein Netzticket bekommen, dass dann viel günstiger war. Da keine Zweitwohnungssteuer verlangt wurde, hatte er daraus auch keinen Nachteil. Hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

saras123 
Beitragsersteller
 27.09.2013, 16:25
@bwhoch2

Ich danke dir für deine Antworten.

Mir geht es um die Frage: Wenn ich in sein Einfamilienhaus einziehe, also mich offiziell im Einwohnermeldeamt melde. Müssen wir dann offiziellen Mietvertrag abschließen?

Ich weiss, dass bei der Verwandschaftsart: Eltern-Kinder, solange in einer Wohnung oder in einem Einfamilienhaus gewohnt wird, ist ein Mietvertrag auch bei älteren Kindern keine Pflicht. Es müssen auch keine Steuern bezahlt werden, Aber bei den Seitenverwandten zweiten Grades ? (Geschwister: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung)

bwhoch2  27.09.2013, 22:58
@saras123

Kurz und knapp: **** Du brauchst keinen Mietvertrag.** ** Einfach und nachvollziehbar: Angenommen Du hättest eine Wohnung und Dein Freund würde zu Dir ziehen. Du würdest ihn aufnehmen am allerbesten ohne Mietvertrag. Weder der Vermieter noch die Stadt noch sonst irgendwer kann was dagegen haben. Aber er muss sich, wenn er dauerhaft bei Dir wohnen bleibt, bei der Stadt/Gemeinde anmelden.

bwhoch2  27.09.2013, 22:58
@saras123

Kurz und knapp: **** Du brauchst keinen Mietvertrag.** ** Einfach und nachvollziehbar: Angenommen Du hättest eine Wohnung und Dein Freund würde zu Dir ziehen. Du würdest ihn aufnehmen am allerbesten ohne Mietvertrag. Weder der Vermieter noch die Stadt noch sonst irgendwer kann was dagegen haben. Aber er muss sich, wenn er dauerhaft bei Dir wohnen bleibt, bei der Stadt/Gemeinde anmelden.