Heizkostenabrechnung Guthaben dem Amt zurückzahlen?
Hi,
ich habe vor ein paar Tagen meine Heizkostenabrechnung erhalten und habe 300 Euro Guthaben zugeschrieben bekommen. Leider lebe ich von Arbeitslosengeld II und befürchte das ich das Geld zurückzahlen muss. Dies ist eigentlich auch kein Problem, da ich den großteil des Geldes ja auch vom Amt bekommen habe. Allerdings zahlen die nur 80% der Heizkosten. Damit sollte ich doch eigentlich den Rest des Geldes auch behalten dürfen oder? Das wären immerhin 60€ die ich gut gebrauchen kann.
Ich hab schon im Internet gesucht aber die meisten Seiten sind schon so veraltet, dass ich lieber noch einmal genauer nachfragen möchte.
9 Antworten
Guthaben aus Nebenkosten muß zurück gezahlt werden,beim Guthaben von Heizkosten ist man noch unschlüssig,da man ja vielleicht mehr Geld für Klamotten+Wärmekissen(Strom)ausgegeben hat..Probieren geht über studieren...
Du hast Geld bekommen das Dir bei korrekter Vorauszahlungbeträgen der Heizkosten gar nie zugestanden hätte. Wenn Du es behältst und sie kommen Dir auf die Schliche kann es gut sein, dass die Dir noch eine reindrücken wegen "nicht pflichtgemäße Angaben blabla" und dir mehr abziehen als die 60,-.....
Also versteh ich das richtig. Die 60 Euro die ich aus meiner "eigenen" Tasche bezahlt habe, ist vom Amt schon fest mit eingeplant und steht mir somit nicht zu?
Du bist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung beim Jobcenter vorzulegen. Dort wird entschieden. In der Regel wird das Guthaben dann in den Folgemonaten mit Zahlungen aufgerechnet. Dazu bekommst du einen Aufhebungsbescheid, möglicherweise auch einen Erstattungsbescheid. Gegen beide könntest du dann Widerspruch einlegen. Wird dieser negativ beschieden, kannst du klagen. Beratungsbeihilfe für RA beantragen bzw. Prozesskostenhilfe (für das Klageverfahren).
Obwohl inzwischen auch schon veraltet, hier für später Lesende der Hinweis: Kein Aufhebungsbescheid, sondern eher ein Änderungsbescheid. Und ob das mit den 80% rechtens ist, müsste nachgeprüft werden. Aber dazu ist es jetzt wohl zu spät?
heizkosten werden in voller höhe vom amt übernommen. wenn du also mehr bezahlen musstest aus dem regelsatz, dann wird dieser anteil rausgerechnet und du kannst diesen bezahlen. darauf solltest du bestehen. sollte es nicht klappen dann in widerspruch oder wenn nötig klage einreichen.
Der Anteil den das JobCenter bezahlt hat bekommt das Amt deiner wird rausgerechnet. Gehe zu einem Arbeitslosenhilfe Zentrum in deiner Nähe, die geben kompetente Auskunft und die bieten auch kostenlose Rechtsberatung an, dann bist du auf der Sicheren Seite.
Die können dir auch sagen ob das Amt nicht in Zukunft die Tatsächlichen Heizkosten übernehmen muß.
Hartz IV - ARGE muss die tatsächlichen Heizkosten zahlen?
und
Hartz IV: Tatsächliche Heizkosten müssen übernommen werden
.mieterforum-ruhr.de/de/recht/urteile/index.php/art_00001997
Wegen den Mehrkosten hättest du auch einen Antag (Mehrkostenantrag) stellen können.
Arbeitslosenhilfe Zentrum hilft auch da.
Meine Erfahrung ist das das JobCenter nicht unbedingt ein Interesse daran hat das der Antragsteller weiß was ihm zusteht z.B. GEZ und Sozialtarif der Telekom.