Heizkostenablesung bei Warmmiete?

11 Antworten

Schauen Sie noch mal genau in den Mietvertrag. Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Steht dort klipp und klar Warmmiete X Euro inkl. aller Nebenkosten u. Heizkosten ohne extra ausgewiesene Vorauszahlung, so wird auch kein Verbrauch abgerechnet.

Steht dort Warmmiete X Euro plus Heizkosten, so wären alle Nebenkosten ausser den Heizkosten enthalten. Diese würden dann gesondert abgerechnet.

Am besten gehen Sie mit dem Mietvertrag zu einem Mieterverein oder Anwalt/Fachrichtung Mietrecht und lassen sich beraten.

Bei einer Warmmiete, in der die Heizkosten enthalten sind, werden auch keine Verbrauchswerte abgelesen.



.... aber Heizkosten können doch nicht abgelesen werden, allenfalls die Werte vom Verbrauch.

Die benötigt bestimmt der Vermieter, wie sonst kann er eine Warmmiete für diesen Mietgegenstand kalkulieren?

Indirekt. Die Kosten, die bei der Ablesung entstehen fließen in die Betriebskostenabrechnung (wo zB auch die Kosten für Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, etc aufgeführt sind), die du 1x im Jahr erhälst.

Mit der Warmmiete zahlt man immer nur einen monatlichen Abschlag. Einmal im Jahr wird dann der tatsächliche Verbrauch mit einer Ablesung und der darauf folgenden Umlegung errechnet.

Etwas zahlen musst Du für diese Ablesung evtl. nur, wenn Du den vorgegebenen Termin zur Ablesung nicht einhalten kannst und die Firma nochmals extra wegen Dir kommen muss. Dazu solltest Du aber bitte einfach mal Deinen Vermieter ansprechen.

Padri  12.05.2017, 10:36

Das stimmt so nicht ganz. Es kommt immer auf die mietvertragliche Vereinbarung an. Diese ist hier unklar.

auchmama  12.05.2017, 10:42
@Padri

Habe ich etwas behauptet, was so und nicht anders ist?

Wie kannst Du dann schreiben, dass hier was nicht so ganz stimmt? ^^

Deine Mietbezeichnung lässt Fragen offen. "Gesamtwarmiete" kann zweierlei bedeuten: Entweder bezahlst du eine Gesamtmiete, die aus der Grundmiete und den Betriebskostenvorauszahlungen besteht, was eine 12-monatige Abrechnung der BK verlangt und hier wären die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung eingeschlossen, oder du bezahlst eine Inklusiv- bzw. Pauschalmiete. Auch wären die Heizkosten eingeschlossen, die BK würden aber nicht als monatliche Vorauszahlungen mit Abrechnung berechnet sondern sind in die Gesamtmiete inkludiert.

In beiden Fällen muss der Mieter nicht an die Ablesefirma eine Ablesegebühr entrichten. Der Vermieter trägt zunächst diese Kosten. Im Falle der Abrechnung der BK werden diese Kosten dann dem Mieter auferlegt.

Padri  12.05.2017, 10:39

Richtig.