Warum muss ich Heizkosten für andere Mietpartei zahlen?
Hallo, es ist mal wieder soweit, unsere Nebenkostenabrechnung ist da. Und mein Mann und ich kriegen langsam einen Fön. Wir wohnen in einem zwei Parteien-Haus. Wobei unsere Whg. knapp 120 m² beträgt und die andere Partei ca. 75 m². Über uns wohnt eine ältere Dame, die den ganzen Tag die Heizung ballern lässt. Wir hingegen haben das Glück unsere ganze Whg. mit einem Kamin-Ofen zu heizen und drehen somit das ganze Jahr (sei denn es sind zweistellige Minusgrade) nicht am Heizkörper. Jedoch wird der Verbrauch der Heizung vom Vermieter ja immer anteilig auf die m² und Wohnparteien umgelegt. Somit kamen dieses Jahr knapp 600,00 Euro auf uns zu. Dafür, dass wir die Heizung gar nicht nutzen.
Wir haben vorher in einer sehr ähnlichen Wohnung gelebt und haben jedes Jahr 500,00 Euro zurück erhalten. Davon haben wir dann unser Kaminholz gekauft.
Kann man den Vermieter (in unserem Fall leider ein alter, störrischer Sack, der immer alles besser weiß) nicht auffordern getrennte Ablese-Uhren zu installieren? Oder kann ich dies selbst veranlassen, wenn ich es selbst bezahlen würde? (natürlich dann auch in Absprache mit dem Vermieter)
Es muss doch eine Lösung geben, dass ich nur meine tatsächlichen Heizkosten zahle und nicht für andere mit, oder?
Für eine hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar.
8 Antworten
600 € Heizkosten für ein ganzes Jahr oder 600 € Nachzahlung?
Wenn 600 € Heizkosten für ein Jahr wäre das ein Schnäppchen bei der Wohnfläche.
Der Vermieter, so verstehe ich das, rechnet die Heizkosten zu 100 % nach der Wohnfläche ab.
Das wäre nur zulässig in einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen. Ist hier aber nicht der Fall.
Ergo ist der Vermieter verpflichtet gemäß Heizkostenverordnung abzurechnen.
Tut er das nicht dürft Ihr die Heizkosten in der Abrechnung um 15 % kürzen.
Wie ist es bei euch geregelt? Wie viel % nach Verbrauch und wie viel nach Wohnfläche?
Was ist mit Warmwasser? Wird es auch mit der Heizanlage erwärmt? Man muss auch bedenken, dass die Heizkosten nicht nur die genutzte Wärme bedeutet. Es kommt noch Betriebsstrom, Wartung, Warmwasser Aufbereitung usw. dazu.
Du musst schon etwas mehr Info hier geben.
Installation der Uhren ist keine Anrecht, man muss auf Zustimmung des Vermieters hoffen.
Wenn dies nicht möglich ist, neues Objekt suchen
Der Mieter hat ein Anrecht auf eine korrekte, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Abrechnung der Heizkosten.
Ihr dürft jederzeit in eine Wohnung ziehen, in der das anders geregelt ist. Nachdem du dich mit Nachbarn und Vermieter so unwohl fühlst, wäre das sowieso besser für alle Beteiligten - deine Hasstiraden sind echt armselig!
Ansonsten habt immer noch IHR den Mietvertrag mit der aktuellen Regelung unterschrieben - also macht bitte nicht andere dafür verantwortlich, dass ihr damals nicht genug nachgedacht/ nachgefragt habt...
Was bist du denn für ein Spaßvogel? Wo steht denn bitte, dass ich mich mit meinen Nachbarn etc. unwohl fühle und was soll dass dumme Geschwätz von Hasstiraden? Ich habe hier eine vernünftige Frage gestellt und möchte auch eine vernünftige Antwort!
Hier verstößt der Vermieter gegen gesetzliche Regelungen. Was im Vertrag steht ist dabei irrelevant.
Grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht anteilige Heizkosten prozentual nach Quadratmetern umzulegen. In welchem Umfang wird von Vermieter bestimmt.
http://www.heizkostenverordnung.de/par7.php
http://www.mietrecht.org/heizkosten/heizkostenabrechnung-wohnflaeche-oder-heizflaeche/
Ausnahme: Zweifamilienwohnhäuser
Eine Ausnahme besteht bei Zweifamilienwohnhäusern, also Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Mieter und die andere der Vermieter selbst bewohnt.
Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mieter im eigenen Interesse energiebewusst heizt. Außerdem wird seine Wohnung nicht durch die Wohnungen umliegender Mieter mitgeheizt.
In diesem Fall können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Heizkostenverbrauch nicht und auch nicht anteilig nach dem Verbrauch abgerechnet, sondern ausschließlich und zu 100 % nach der Wohnfläche, Heizfläche, Personenzahl oder nach dem umbautem Raum erfasst wird.