Teuere Rechnung für 3. Ablesetermin (Heizung und Wasserzähler) rechtens?
Vorweg gesagt: ich bin nicht sehr oft in meiner Wohnung, schaue nur gelegentlich mal in den Briefkasten.. Vor einigen Monaten war der erste Termin für eine Ablesung, was ich allerdings erst zu spät mitbekommen habe. Im Briefkasten lag dann ein Zettel für einen 2. Termin. Um diesen wahrzunehmen, bin ich am angegebenen Tag extra früher von der Arbeit nach Hause, wartete, aber niemand kam. Daraufhin rief ich beim Ablesedienst an, welcher mir mitteilte, dass er meine Wohnung nicht finden konnte(?!) und erklärte sich bereit, einen neuen Termin zu machen. Ich wartete im angegebenen Zeitraum, niemand kam. Auch im Briefkasten war kein Hinweis. Ein paar Wochen später rief mich die Firma an und teilte mir einen Termin mit, (Es sei sehr dringend!) den ich auch einhielt. Alles war ok, ich war da, der Mann auch,Werte wurden aufgeschrieben. Und nun flatterte vor 2 Tagen (nachdem dieser Ablesetermin schonwieder wochenlang her ist) eine Rechnung über 65Euro ins Haus.In der steht, dass ich für die letzte Ablesung, die die dritte (und somit kostenpflichtig wäre) bezahlen müsse. Ist das rechtens?
8 Antworten
Für die regelmäßige Kontrolle Ihrer Post und damit verbundener Termine haften grundsätzlich nur Sie selbst, sind also auch selbst verantwortlich.
Mag sein, dass die Sache mit dem 2.Termin (Ableser hat die Whg. nicht gefunden) und
3 . Termin (niemand kam) sich so zugetragen haben.
Die Problematik ist nun einmal die Nachweisbarkeit.
Grundsätzlich finde ich es völlig normal, dass niemand unentgeltlich arbeitet, also auch nicht x-Mal zum Kunden fährt (Anfahrtskosten, Zeit, Sprit) OHNE dies in Rechnung zu stellen.
Vorschlag: Entweder die Wohnung aufgeben - (verkaufen oder vermieten) oder sich jemanden suchen, der zumindest die Post kontrolliert oder / und einen Nachsendeantrag bei der Post machen.
Dann kriegen Sie die möglichen Termine auch höchstwahrscheinlich rechtzeitig mit und können dann rechtzeitig entsprechend reagieren.
Schicke bitte die Rechnung zurück mit dem Hinweis "Irrläufer". Der Auftrag kommt ja vom Vermieter und somit muß der Vermieter die Rechnung bekommen und auch in die (deine) Abrechnung einstellen. Die Kosten sind angemessen und fallen auch in meinen Hütten regelmäßig an. Viel Glück und versuche mit Hinweis auf die Erlebnisse einen Einspruch.
In der Frage ist von Wohnung die Rede, nicht von Eigentumswohnung. Wenn es denn letztgenannte sein soll, bekommt die Rechnung natürlich der Verwalter. Das weiß aber ein Eigentümer und daher würde er hier nicht fragen.
In der Frage ist von Wohnung die Rede, nicht von Eigentumswohnung.
In der Frage ist von Wohnung die Rede, nicht von Mietwohnung.
Wenn es denn letztgenannte sein soll, bekommt die Rechnung natürlich der Verwalter. Das weiß aber ein Eigentümer und daher würde er hier nicht fragen.
Weil Eigentümer alle schlauer sind als Mieter?
Vielleicht. Er weiß, daß alle Kosten und Lasten des Grundstücks vom Verwalter zu bezahlen sind, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben und auch der BGH.
komische sache, denn normalerweise wird in so einem fall der verbrauch einfach geschätzt.
aber wozu hast du eine wohnung, wenn du nicht ständig drin wohnst oder den briefkasten öffnest?
na ja, derjenige, der den ableser geordert hat, muß die rechnung erstmal bezahlen, kann dir aber die kosten auferlegen, weil du nicht erreichbar warst.
willst du vom vermieter den rauswurf, ohne die nebenkosten zu bezahlen?
wenn man 2 Termine nicht einhält, ist der 3. kostenpflichtig. Soweit ist alles korrekt. Ich hoffe, du hast alle Termine und Uhrzeiten deiner Telefongespräche sowie die Personen mit denne du gesprochen hast aufgeschrieben. Denn ich würde widerspruch einlegen und ganz knapp diese Dokumentation auflisten. Ohne viel drum herum, einfach nur die Fakten. Damit können die arbeiten und das werden sie verstehen dass es nicht an dir lag, dass es 3 Termine gebraucht hat. viel Erfolg
Schau in den Vertrag (AGB), den du mit dem Ablesedienst geschlossen hast. Was ist dort diesbezüglich geregelt? Ohne diese Information ist die Frage nicht beantwortbar.
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass trotz Nichterscheinens des Ablesers ein Anspruch auf eine Gebühr für die dritte Ablesung besteht.
Wo steht, dass es sich um eine Mietwohnung handelt?