Darf der Vermieter eine Ablöse verbieten?
Hallo,
wollen evtl ein Gastronomie Betrieb mit eine Ablöse übernehmen. Jetziger Betreiber wird auch in Zukunft der Vermieter sein. Das Geschaeft ist ziemlich runter runtergewirtschaftet. Es kann natürlich sein, dass wir es irgend wann wegen Gesundheit, Alter, oder... abgeben wollen/müssen. Der Vermieter würde es nicht erlauben. Also wenn wir den Laden aufgeben wollen, sollen wir einfach raus. Eine Übergabe an anderen mit eine Ablöse dürfen wir nicht. Ich sehe es ein und will Ihn irgendwie überzeugen.Sein Rechtsanwalt wird d Mietvertrag vorbereiten.
Fragen:1-darf er so eine Übergabe i.Zukunft verbieten?
2-wie soll der Mietvertrag diesbezüglich gestalltet werden?
Lieben Dank im Voraus & Gruss
6 Antworten
Wenn die Ausstattung und Einrichtung des Betriebs dein Eigentum ist, dann kann der Vermieter es nicht verbieten, dass du später alles das an jemanden anderen verkaufst, auch nicht, wenn du es an den Nachfolger verkaufst. Es ist ein Rechtsgeschäft zwischen dir und dem Käufer, darin kann sich der Vermieter nicht einmischen.
Das Problem ist jedoch, dass sich der Vermieter dahingehend quer stellen kann, indem er euch nicht den Kontakt zum nachfolgenden Mieter nennt, sodass ihr mit diesem in Verhandlung treten könnt. Das ist es, was die Sache später erschweren kann.
Was ich an der ganze Situation nicht verstehe ist, was der Vermieter für einen Vorteil hat, wenn ihr die Ausstattung nicht an einen Nachfolger verkaufen könnt. Ich meine, wenn der Betrieb gut laufen wird, und der Nachfolger später mithilfe eurer Ausstattung an dem Erfolg anknüpfen kann und dadurch den Betrieb lange weiter führen kann, dann ist das doch zum Vorteil des Vermieters. Ich würde daher empfehlen, dass du nochmal mit dem Vermieter ins Gespräch gehst, um das heraus zu finden.
(Diesen Absatz schreibe ich in Klammer, weil es nur ein Bauchgefühl ist, das ich nicht genauer begründen kann. Es scheint mir, der Vermieter wird den Vertrag so formulieren lassen, dass ihr später dem Vermieter die Ausstattung kostenlos überlassen sollt. Und sein Gedanke dabei ist, dass ihr den Betrieb aufbaut, und er sich dann selber ins gemachte Nest setzen kann um mit Erfolg weiter zu machen. Daher prüfe den Vertrag genau.)
danke sehr
Bei solchen Sachen würde ich mich nicht an ein laienforum wenden, sondern mit einem Anwalt einen Mietvertrag aufsetzen, der wasserdicht ist und auch nach Jahren bestand hat
Genau... vielen Dank.
Er kann dir nicht verbieten, das zu verkaufen, was deines ist.
Allerdings müsste ein Nachfolger einen eigenen Vertrag mit deinem Vermieter abschließen und diesen wiederum kann den Vermieter verweigern.
Insofern kann er eine Übernahme verhindern, egal, was in deinem Vertrag drin steht.
Er hat völlige Vertragsfreiheit, also kann er jeden ablehnen, den er möchte.
Wenn ich das richtig verstehe, willst Du aus einem herunter gewirtschafteten Lokal das In-Lokal machen.
Eventuell mit neuer Einrichtung und neuen Geräten bestückt, also auch hohe Investitionen Deinerseits
und
mit einem Angebot und Service, das Deine Zielgruppe optimal anspricht, sodass Du die Hütte voll bekommst und alle über Dich positiv reden.
Das würde in der Tat einen Wert generieren, den man nicht so ohne weiteres herschenken will, wenn man das Geschäft irgendwann wieder abgibt.
Soweit ich weiß, gibt es in der Gastronomie vertragliche Regelungen, die normalerweise getroffen werden, um nicht nur das Lokal an sich, sondern auch den guten Namen verwerten zu können. Darüber wissen Fachleute vom Hotel- und Gaststättenverband oder von denen empfohlene Rechtsanwälte sicher gut Bescheid.
Mein Vorschlag daher: Wende Dich direkt an den Verband. Wenn Du ohne eigene Kenntnisse und rechtliche Vertretung an den von einem schlauen Rechtsanwalt ausgearbeiteten Vertrag heran gehst, kann es gut sein, dass man Dich über den Tisch zieht. Du gibst irgendwann den Laden zurück und Dein Vermieter profitiert dann von Deinen Investitionen und den guten Ruf, den Du Dir erarbeitet hast und den er niemals zustande gebracht hätte.
also (.)... du hast es viel besser beschrieben als ich...DANKE ;-)
Hi, an allem... Lieben Dank die uns mit Meinungen helgen wollten.
Habe mit unserem ANwalt gesprochen.
Vielleicht wird es auch Hilfe für diejenigen sein die so einen Fall haben.
Innerhalb der VErtragslaufzeit kannst du ohne Sonderfall nicht kündigen.
Was ablöse betrift ist sicherlich ein thema zwischen Nachmieter und mir...aber, mein jetzige Vermieter will anscheinend nicht das ich irgendwann mein wohlverdientes Ablöse kassiere.
Daher überlege mir, ob ich diesen Laden doch nicht nehmen soll.
Grund ist es; dass ich mit dem mann auch andere Probleme haben kann.
ALso.
Nochmals lieben Dank
Lieben Dank... wie lange darf er diese VErweigerung durchziegen. ggf wenn er 5-6 Mietanfragen bekommt, die auf unsere Übergabe beziehen.
Danke