Heizkörper in Diele notwendig?

9 Antworten

Ohne Heizlastberechnung kann man das nicht sagen. Da ja in der Diele eine Treppe ist (ins UG evtl oder DG?) könnte da sogar Heizlast da sein und dann schon was ausmachen. Mehr Infos wären benötigt um sachkundig Auskunft zu geben.

Phoenix3141 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 14:35

Der oben abgebildete Teil der Wohnung befindet sich im 1. OG des Hauses. Die Treppe führt in das 2. OG (DG) des Hauses. Hier befindet sich ein ca. 25 m² großer Raum, welcher aber natürlich separat über 2 eigene Heizkörper beheizt wird. Den zweiten Heizkörper habe ich selber erst im Jahr 2015 nachrüsten lassen.

Du kannst ihn technisch ersatzlos entfernen. (Wenn Deine Schilderung so korrekt ist-)

Rechtlich:

Bist Du Eigentümer des Hauses oder nur der Wohnung oder Mieter?

Zu bedenken:

Wenn die Raumtemperatur Deiner Diele, mit geschlossenem Heizkörper, niemals unter 15 °C abfällt (was sehr wahrscheinlich ist), dann kann auch Dein Nachbar auf die Minderleistung im Bad (Wohnungstrennwand) nicht klagen. Sein Heizkörper muss die "eingeschränkte Betriebsweise" des Nachbarn gewährleisten (Du könntest ja den Winter auf Mallorca verbringen).

Bau das Teil aus.

Gruß Dietmar Bakel

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DietmarBakel  23.11.2018, 14:22

PS: Vermeide jede "Schimmelhysterie" - er ist nicht zu befürchten.

Phoenix3141 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 14:33

Sorry, die Info hatte ich total vergessen: Eigentumswohnung. Ich bin auch Eigentümer. :)

Über Schimmel würde ich mir auch keine Gedanken machen. In der Diele kommt es ja zwangsläufig zu häufigem Luftaustausch und außerdem sind handelt es sich ausnahmslos um innenliegende Wände. Die Wohnungstür grenzt an ein Treppenhaus.

Da die Treppe gegenüber des Heizkörpers nach Oben führt, wird der Heizkörper weniger zum beheizen der Diele an sich dienen, sondern viel mehr dem Kaltluftabfall aus dem oberen entgegen wirken.

Kaltluftabfall kann zu unangenehmen Zugerscheinungen führen und ist von div. Faktoren abhängig....

Wenn der Heizkörper eh nie an war und es ein Eigentumswohnung ist, kann er demontiert werden. Schimmelbefall ist eher unwahrscheinlich, da die Diele mit Treppe überwiegend an Bäder angrenzt. Da Bäder für gewöhnlich besser beheizt werden, ist die Diele somit von einer warmen Fläche umschlossen.  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Phoenix3141 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 15:07

Danke für die Einschätzung. Von oben ist zudem nicht mit kalter Luft zu rechnen, da sich oben mein Wohn- und Arbeitszimmer befindet. Im Gegenteil. Dieser Raum wird im Winter auf 22 Grad beheizt und ist somit meistens wärmer als das abgebildete Geschoss. Hier lass ich die Heizkörper konstant per Elektro-Thermostat auf 19 Grad regulieren.

Asardec  26.11.2018, 09:28
@Phoenix3141

Nur weil der obere Raum konstant beheizt ist, bedeutet dies nicht, dass es nicht zu Kaltluftabfall kommen kann. Das eine hat erstmal pauschal nicht mit dem Anderen zu tun.

Sollte der Heizkörper in der Diele immer auf 19°C eingestellt sein, so würde ich auf einen Rückbau verzichten... Wenn der Heizkörper immer zugedreht ist, kann er demontiert werden.

Phoenix3141 
Beitragsersteller
 26.11.2018, 10:32
@Asardec

War immer zugedreht. :)

Der Heizkörper würde für mich auch keinen Sinn machen, den Flur muss man nicht heizen wenn kein Saal ist. Normalerweise ist es gar kein Drama den auszubauen, ist bei meinem Elternhaus vor 2 Jahren gemacht worden und ihnen fehlt das Ding nicht.

Die Heizung ist nicht nur für Wärme sondern auch gegen Schimmelbefall notwendig.

Es ist ja nur eine Mietwohnung, der Nachfolgemieter kann krank sein und höhere Raumtemperaturen benötigen.

Auch wenn es eine Eigentumswohnung ist, wird die ja dir nicht ewig gehören. Es ist ja nur eine kleine Heizung, warum stört sie dich so stark?

Phoenix3141 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 14:12

Ps.: Das Thema Schimmel ist glaube ich zu vernachlässigen, da es sich durchgehend um innenliegende Wände handelt. Die Wohnungstür grenzt an ein Treppenhaus. Zudem wird die Diele ja weiterhin passiv über die angrenzenden Räume beheizt. Das habe ich die vergangenen 6 Jahre nie anders gehandhabt und es ist schimmeltechnisch nie etwas passiert.

Phoenix3141 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 14:04

Sorry, die Info hatte ich vergessen: Es ist eine Eigentumswohnung und ich bin auch Eigentümer. Das Thema Vermieter ist also vom Tisch.

Da jetzt die Hahnblöcke im ganzen Haus getauscht werden müssen (da größtenteils undicht) müsste ich zudem jetzt noch Geld in die Hand nehmen, um den Heizkörper instand setzen zu lassen. Das widerstrebt mir etwas. Daher würde ich lieber direkt etwas mehr in die Hand nehmen und hätte dafür aber auch ein Ergebnis, das mir gefällt.

Und ganz ehrlich: Wenn ich die Wohnung mal verkaufe, dann weiß der Käufer ja vorher, dass in der Diele kein Heizkörper ist. Zudem bleiben die Zuleitungen ja unter den Fliesen im Boden. Der Zustand wäre also mit etwas Aufwand reversibel.

realistir  23.11.2018, 15:11
@Phoenix3141

Du hast eine völlig falsche Vorstellung von Eigentümer! Du bist nur Eigentümer einer dir sinngemäß vermieteten Wohnung, nicht Eigentümer des ganzen Gebäudes!

Nun überlege mal welchen Sinn diese Eigentümerversammlungen haben? Es geht darin nicht um die jeweiligen Wohnungs-Eigentümer anzuhören, sondern meist geht es um größere Projekte am Gebäude das der Gebäudeeigentümer nicht einfach umsetzen kann. Die Wohnungseigentümer haben bei solchen Projekten kaum ein nennenswertes Mitspracherecht. Daraus ist problemlos erkennbar, wer Gebäudeeigentümer und wer nur ein Teil-Eigentümer an der ganzen Sache ist.

Wäre ich einer der anderen Wohungseigentümer und würde gegen deine Aktionen klagen, wären meine Klagen keinesfalls erfolglos. ;-)

Duldung bedeutet nicht, du kannst alles machen was du willst. ;-)

Phoenix3141 
Beitragsersteller
 23.11.2018, 15:29
@realistir

Das weiss ich, da ich gelernter Immobilienkaufmann bin und in der Praxis als WEG-Verwalter gelernt habe. ;) Es gibt aber WEGs, in denen man für derartige Bürokratie geradezu angefeindet, bzw. als Korinthenkacker abgestempelt wird. Meistens kleine WEGs, die es gewohnt sind, dass man derartige Vorgänge auf Zuruf regelt. Meine WEG gehört leider dazu. Das musste ich erfahren, als ich mir für den im Dachgeschoss neu eingebauten Heizkörper seinerzeit einen Umlaufbeschluss habe fassen lassen. Daher würde ich diesmal auf diesen Schritt verzichten und den "kleinen Dienstweg" wählen wollen.