Darf man eine Sanierung ablehnen, solange Säuglinge in der Wohnung sind?
Hallo,
uns steht vermutlich folgendes Problem ins Haus: In unserer Mietwohnung soll demnächst eine größere Sanierung durchgeführt werden, mit Austausch der Leitungen etc, evtl auch Beseitigung von Schimmel. Grobe Schätzung der Dauer: 4-6 Wochen, Startzeitpunkt noch offen.
In Kürze erwarten wir jedoch auch Nachwuchs, dem wir es gerade in den ersten Monaten nicht zumuten wollen, auf einer Dauerbaustelle zu leben, v.a. hinsichtlich möglicher Infektionen.
Daher die Frage: Kann man die Renovierung mit Verweis auf den Schutz der Kinder temporär ablehnen?
Edit:
Danke erstmal für die schnellen Antworten. Am besten erkläre ich es noch mal detaillierter.
Die Sache mit dem Schimmel ist noch nich ganz klar. Im Haus wurde vor 4 Wochen Feuchtigkeit in der Wand festgestellt. Noch dazu haben wir heute (nach 7 Jahren in der Mietwohnung!) vom Installateur gesagt bekommen, dass man in unserem Wannenbad eigentlich gar nicht duschen darf, mangels Fliesenhöhe etc.
Es ist nicht so, dass wir ein sichtbares Schimmelproblem in der Wohnung haben, dann würde ich natürlich auch sagen, dass das Vorrang hat.
Die Vermieter wollen das ganze jetzt aber offenbar dazu nutzen, den kompletten Sanitärbereich im ganzen Haus auszutauschen. Wurde uns heute gesagt, viel Vorlauf ist da also nicht möglich. Mit 2 Säuglingen mal eben in eine andere Wohnung zu ziehen ist auch nicht ohne.
Mit den Vermietern zu reden ist leider nicht so einfach, die haben sich eh' schon auf uns eingeschossen, unsachgemäße Nutzung der Wohnung etc.
20 Antworten
Nein, auch ein Säugling ist kein Grund, um eine notwendige Sanierung abzulehnen. Ein Mehrfamilienhaus könnte man sonst nie sanieren und was hier gemacht wird ist sehr teuer und hat nichts mit Modernisierung zu tun. Es ist also davon auszugehen, dass der Vermieter das nicht macht, um Euch zu ärgern. Wenn jetzt schon alles geplant ist und die Handwerker das entsprechend terminiert haben, kann der Vermieter daran auch überhaupt nichts ändern und vor allem nicht, wenn die Maßnahmen wirklich nach sp. 6 Wochen abgeschlossen sein sollen.
Du erwartest 2 Babys? Welche Infektionen könnten Deiner Meinung nach durch die Sanierung auftreten? Und welche Risiken bestehen dann sogar im Doppelpack, wenn nicht schnellstens saniert wird?
Stecke Deine Energie lieber in die Suche nach einem Ausweichquartier und besprich mit dem Vermieter die Mietminderung für die Zeit der Renovierung, sodass Du wenigstens einen Teil der Finanzierung für die Ausweichunterkunft auf diese Weise bekommst. Ansonsten freue Dich auf die frisch sanierte Wohnung, in der Du dann vermutlich auch problemlos duschen kannst.
Im Übrigen: Was der Installateur sagt, stimmt. Die Durchnässung der Wände und damit erhöhte Schimmelgefahr ist vorprogrammiert.
Der letzte Satz schließlich zeigt mir, dass das Verhältnis zu den Vermietern sowieso schon gestört ist. Deshalb darfst Du davon ausgehen, dass Sie auf Euch mit Sicherheit keine Rücksicht nehmen würden. Versuche lieber in Sachen Mietminderung und Ersatzquartiert was raus zu handeln.
Danke für die ausführliche Antwort! Du hast recht - die Energie sollten wir aktuell auf Alternativen verwenden.
Das mit dem Wannenbad ist missverständlich formuliert - der Bereich ist bis Kopfhöhe gefliest, so dass da eigentlich gar nichts passieren kann. Aktuell gibt es auch gar kein konkretes Schimmelproblem, das hat der Installateur einfach mal unterstellt und behauptet, man dürfe da gar nicht duschen. Aber das ist Thema für eine andere Frage, die ich jetzt einstelle :)
Ich würde mir weniger sorgen um die Baustelle machen , weil 4-6 Wochen geht schnell vorbei.
Wie sieht es den mit euren Eltern aus?
Wie gesagt 4-6 Wochen sind ein überschaubarer Zeitraum.
Seid auch Froh das sowas behoben wird. Manche wären froh darüber.
Als um den genannten Schimmel der wohl langfristig gesehen schlimmere Folgen haben könnte.
Mfg XCo
Sanierung durchgeführt werden, mit Austausch der Leitungen etc, evtl auch Beseitigung von Schimmel.
Alles , was der Gesundheit, vor allem eines Säuglings, auch nur im Entferntesten zuträglich ist, sollte man begrüßen!
Daher die Frage: Kann man die Renovierung mit Verweis auf den Schutz der Kinder temporär ablehnen?
Nein, gemäß § 555a BGB sind Instandhaltungsmaßnahmen zu dulden. Wenn sich die Maßnahme nur auf die Wohnung beschränkt, kann man durchaus auch mal einen Termin ablehnen, wenn man hier einen neuen vorschlägt.
Da bei Euch aber Wasserleitungen getauscht werden und hier alle Wohnungen betroffen sind, müssen diese Maßnahmen einheitlich durchgeführt werden.
es kommt auf die dringlichkeit an, Allerdings sollte die Schimmelentfernung für den Vermieter und euch an 1. stelle stehen. auch mit einem Baby.