Heimlich gemachte Fotos als Beweismittel vor Gericht?

7 Antworten

Nun wäre ihre Frage ob er diese als Beweismittel nutzen kann

Ja, die Fotos sind der Beweis dafür, daß sie fotografiert wurde. Ob sie zu mehr taugen, wage ich nicht zu beurteilen.

Es handelt sich um rechtswidrig erlangtes Beweismaterial, die Fotos können also nicht verwendet werden.

skyfly71  19.07.2017, 13:50

Klingt toll und fast wie vom Juristen, ist aber trotzdem schlicht falsch^^

Selbstverständlich können Fotos Beweismittel sein. Warum denn bitte auch nicht? Es kommt immer drauf an, was sie zeigen und ob man nachvollziehen kann, wann sie gemacht wurden. Es ist heutzutage nicht unüblich, dass Fotos oder Filme das Hauptbeweismittel bei Gericht sind. Wäre ja auch schrecklich, wenn man so ein tolles Hilfsmittel hat und es nicht nutzen dürfte.

Eines der schönsten Beispiele ist doch unsere Gina-Lisa, die den Meisten noch in Erinnerung sein dürfte. Das war zwar ein Film, aber eigentlich nix anderes.

Lisamaria13599 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 14:02

Naja sie wusste nicht einmal das er dort in der Nähe wohnt bzw. hat sie ihr auch vorher nicht gesehen gehabt. 

Die Fotos zeigen sie lediglich wie sie dort lang läuft ( entweder zur Arbeit oder von Arbeit, oder zum einkaufen). Worden außerdem von oben gemacht.

skyfly71  19.07.2017, 14:16
@Lisamaria13599

Dann hat seine Aussage als Zeuge mindestens die gleiche, wenn nicht noch mehr Beweiskraft wie ein Foto. Das zeigt dann ja auch nicht mehr, als er selbst auch mit eigenen Worten beschreiben kann.

Wenn diese Fotos "zielgerichtet" gemacht worden sind-Nein

Normalerweise sind solche Fotos nicht als Beweis zulässig, es gibt aber Ausnahmefälle. Solche Ausnahmen können dann bestehen, wenn eine entsprechende Konstellation der "Rechtsgüter" besteht.

Die Fotos können als Verletzung der Persönlichkeitsrechte des heimlich Fotografierten darstellen, wenn diese Fotos aber beispielsweise zur Aufklärung eines schweren Verbrechens, wie (schwerer) Raub, Totschlag, Mord usw. beitragen können, tritt dieses Persönlichkeitsrecht in den Hintergrund und die Fotos können verwendet werden.

Wie das jetzt bei einer Nachstellung ist, kann ich nicht einschätzen. Das liegt jedenfalls immer im Ermessen der zuständigen Gerichts.

Muss dazu sagen, dass ich kein Jurist bin und dies lediglich meine Einschätzung zur Fragestellung darstellt.

LG von Schnuffel