Heimlich aufgenommene Tonaufnahme als Beweis vor der Polizei?
Jemand hat meinen Sohn angezeigt wegen Erpressung und behauptet nun Beweise zu haben und zwar hat er anscheinend die Erpressung mit seinem Handy aufgenommen (Ton- oder Videoaufnahme) ohne des wissen meines Sohnes. Mein Sohn streitet die ganze Erpressung ab. Meine frage nun : haben die Beweise Hand und Fuß vor der Polizei ?
8 Antworten
ja die Videoaufnahmen haben Bestand wenn sie eine Straftat dokumentieren. Wenn er es nicht getan hat kannst du Anzeige wegen Verleumdung stellen und die Aufnahme wird das dann zu deinen Gunsten zeigen. Falls er es doch war kannst du nur Kontakt zu den Leuten aufnehmen und dich entschuldigen.
Ganz ehrlich, ich würden mir eher Sorgen machen was ich als Elternteil falsche gwmacht habe.... ich meine Erpressung ist ne Straftat...
Na ja, das ist ein Beweis, die Polizei wird sich sehr dafür interessieren. Auch wenn dein Sohn ohne sein Wissen aufgenommen wurde.
Du weißt genau was ich bin, wir hatten ja nun lange genug Kontakt. Was allerdings mit dir passiert ist, weiß ich nicht.
vor dem gericht kann es nicht als beweismittel gelten weil es ohne die erlaubnis der person aufgenommen wude.. ihr könnt aber ie person anzeigen weil die person ohne die einwilligung deines sohnes die aufnahme gemacht hat
Dann lies dir mal den 201 StGB durch. Wenn die Aufnahme höheren, öffentlichen Interessen dient, und Strafrecht dürfte dazu gehören, dann ist es straffrei!
Es geht ja darum, dass wir nicht wollen dass das ganze vor Gericht geht ! Deshalb wollen wir wissen ob der Beweis vor der POLIZEI bestand hat
nein wenns heimlich war dann unbesorgt bleiben
...wow! du kennst dich aber gut aus mit solchen Dingen! Privatdedektiv a.D. ?