Tonbandaufnahme als Beweismittel für eine Straftat zulässig?

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Liebe Leute,

schwarz arbeiten geht gar nicht. Wenn hier einer meint, heute müsse man sehen wo man bleibt, dann spricht daraus der blanke Egoismus. Woher kommt nur die gute Infrastruktur in Deutschland, woher kommen die ganzen Sozialleistungen - von Schwarzarbeitern?

Zum Thema: Falli2008, wenn du dich bedroht fühltest kannst du sehr wohl ein Tonbandgerät mitlaufen lassen, damit verletzt du nicht das Datenschutzgesetz. Den Tipp hat mir die Polizei einmal gegeben, nachdem ich dubiosen Leuten gegenüberstand. Wenn keine Bedrohung da war, dann hast du das Gerät eben aus Versehen laufen gelassen und fragst die Polizei, ob man das verwenden kann, da du keine Zeugen hast. Ganz einfach. Übrigens kannst du dich beim einem Rechtsanwalt schlau machen, die erste Beratung bzw. Gespräch ist kostenlos.

Falli2008 
Beitragsersteller
 06.01.2012, 19:19

danke an alle

beste antwort!^^

am besten mischst du dich da nicht ein, heutzutage sehen viele gehälter sehr knapp aus und da ist man froh wenn man nebenher was verdienen kann, also warum anzeigen, heutzutage werden sachen teurer und die gehälter gekürzt, ich würd mir das auch nicht bieten lassen, heutzutage muss man gucken wo man bleibt

Kyokushinkai  06.01.2012, 15:43

Sehe ich genauso..........DH

Bei ihm ist es wahrscheinlich der Neid!

Du hast Dich durch den Mitschnitt schon strafbar gemacht! Punkt!

wie kann ich sonst meine unschuld beweisen, wenn sich drei falsche zeugen da zusammen tun!!! (eine anonyme anzeige vielleicht)?

(einen umschlag mit cd und den hinweis des verdachtes auf schwarzarbeit)

Der Polizei bzw dem Zoll reicht der Hinweis auf Schwarzarbeit schon aus um dieses zu verfolgen die Tonbandaufnahme würde aber letztendlich eventuell den Richter interessieren um den Auftraggeber der Schwarzarbeiter zu ermitteln.