Darf einePflegekraft im ambulanten Pflegedienst hochwertigen Schmuck als Geschenk annehmen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klar NEIN.

Denn das ist sogar in den einzelnen Landesgesetzen gereglt ( ursprünglich für Pflegeheime) und steht auch bestimmt in deinem Arbeitsvertrag ( Annahme von Geld und Geldwertengeschenken)

In Hessen ist das im HPBG = hessisches Pflege u. Betreuungsgesetz festgelegt. In anderen Bundesländern ist dies in ähnlichen Gesetzen geregelt. dort steht

§ 6 Leistungen an die Betreiberin oder den Betreiber und Beschäftigte 1) Der Betreiberin oder dem Betreiber und den Beschäftigten einer Einrichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Betreuungs- oder Pflegeplatz oder für die Erbringung von Betreuungs- und Pflegeleistungen Geld- oder geldwerte Leistungen über das in dem Mustervertrag nach § 10 Abs. 3 vorgesehene Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen. Satz 1 gilt entsprechend für bestehende Vertragsverhältnisse mit der Maßgabe, dass das Verbot auch für ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen und für die Betreuung und Pflege durch vermittelte Pflegekräfte gilt. (2) Der Leitung und den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern einer Einrichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 ist es untersagt, sich von oder zugunsten von Betreuungs- und Pflegebedürftigen neben der von der Betreiberin oder von dem Betreiber erbrachten Vergütung Geld- oder geldwerte Leistungen für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag mit der Betreiberin oder dem Betreiber versprechen oder gewähren zu lassen.

(3) Die Verbote nach Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn 1. geringwertige Aufmerksamkeiten versprochen oder gewährt werden,......

Näheres wäre dann in Dienstanweisungen zu regeln, was unter geringwertige Aufmerksamkeiten fällt.

https://www.biva.de/dokumente/gesetze/HE-Hessisches-Betreuungs-und-Pflegegesetz-HBPG.pdf

Maxim0808 
Beitragsersteller
 06.04.2018, 13:54

Danke, du hast mir sehr geholfen. Es geht nicht um mich, sondern um die Pflegekraft meiner inzwischen verstorbenen Mutter. Die Dame hat ein paar Ohrringe im Wert von über 1000€ angenommenund sofort verkauft. Angeblich hat sie nicht gewusst, wie wertvoll die Ohrringe waren.

Da wär ich sehr vorsichtig, da kann nach hinten losgehen.

Bei einem Vewandten im Heim (er ist der Leiter) dürfen die Leute vertraglich nur Kleinigkeiten (Schki, Kaffee, Blumen..) annehmen.

Andere Chose:

Meine liebenswerte Schwiegermutter hat ihrer Pflegerin eine 'goldene' Brosche geschenkt ..und nachher gesagt, die habe sie geklaut.

Es war absolut peinlich..und löste sich, als ein Sohn sagte, Mutter, Du hast mir selber erzählt, du hast das Frau x geschenkt, weil sie immer so nett ist.

Jetzt passt Dir was an ihr nicht und du sagst, sie klaut.

Die Pflegerin hat die Brosche trotzdem zurückgegeben (das ist übrigens nicht mal Gold sondern nur goldfarben. Von Avon) , wir haben uns offiziell entschuldigt (mal ehrlich: meine Schwie-Ma war schon immer so garstig) und die Pflegerin tauschte die Station.

Das war echt ne ganz üble Aktion und meine SchwieMa lacht drüber und sagt nur 'das hat das Weib davon'

Wir und die Pflegeleitung sagen jetzt immer bei neuen Pflegern, verstehen sie es nicht falsch,aber nehmen sie besser gar nichts an, nicht mal nen Glas Wasser oder eine einzelne Praline.

Deshalb, sei lieber vorsichtig und frag, was bei Euch üblich ist.

Maxim0808 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 16:12

Es geht um eine Pflegekraft, die von meiner Mutter, inzwischen verstorben, hochwertige Ohrringe geschenkt bekommen hat.

Violetta1  03.04.2018, 16:15
@Maxim0808

Du wiederholst Dich.

Bring in Erfahrung, was bei denen erlaubt ist und unterstell der Pflegerin noch gleich übles.

Selbst geistg klare Patienten sind teils..seltsam (suehe meine Scheiedermutter).

Ist die zu pflegende Person geistig nicht mehr auf dem Damm, darf gar nichts genommen werden.

Maxim0808 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 16:19
@Violetta1

Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt ganz klar.

Nein.

Schon allein nicht, weil es unmoralisch ist.

Außerdem ist es in vielen Dienstverträgen ausdrücklich untersagt - und falls sie im öffentlichen Dienst ist, ist es sowieso verboten.

Normalerweise steht es in deinem Dienstvertrag, den du unterschrieben hast.

Aber in Hessen z.B., ist das verboten.

Das ist aber nicht in jedem Bundesland so.

http://www.ra-siefarth.de/geschenke-annehmen-verboten-auch-im-ambulanten-pflegedienst/

Maxim0808 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 15:34

Hier handelt es sich um NRW. Gibt es einen Paragraphen?

Pauli1965  03.04.2018, 15:35
@Maxim0808

Lies mal den Link. Weiter unten steht einer

Maxim0808 
Beitragsersteller
 03.04.2018, 16:17
@Pauli1965

Habe ich gelesen, aber da geht es um Hessen und ich brauche so etwas von NRW

wenn der verdacht besteht, dass die zu pflegende person bspw. dement ist, sicher nicht.