Darf ein Pflegedienstmitarbeiter von Patienten erben?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich darf er natürlich erben. Ja, ein Verbot im Arbeitsvertrag dahingehend ist nichtig. Es ist halt dann die Frage ob der Patient noch geistig so fit war als er das Testament machte, dass er das aus freien Stücken entscheiden konnte. Der negative Beigeschmack kommt sicher daher, dass es da auch schwarze Schafe geben mag. Aber sollte es so kommen, wie der Patient gesagt hat dann darf dein Bekannter das Erbe natürlich annehmen. Und ja, es gibt genug Leute, die nicht wollen, dass Geld oder sonst was den Verwandten zufällt, aus welchen Gründen auch immer. Da ist ja nichts Verwerfliches dran. Man kennt ja die Familiensituation auch nicht.

ja, darf er - mit bedingungen!!!

wenn der patient nicht unter alzheimer/demenz litt und geistig noch fit war, darf er das.

wenn der ältere mensch jedoch "verwirrt" war oder - sorry, hartes wort - "unmündig", sollte er das erbe NICHT annehmen!

ihm könnte manipulation unterstellt werden und er würde gerichtlich belangt werden können.

mal davon zu schweigen, was die - falls vorhanden - liebe familie sagen würde. wahrscheinlich würden sie ihm wegen ein paar cent den kopf abreissen....!

-theoretisch ja, -allerdings kenne ich einen fall, wo der betreffende pfleger ziemliche unterstellungen über sich ergehen lassen musste.-also eine gewisse gefahr, dass böses Blut" entsteht,muss man konstatieren. aber das gibt es beim theam erben ohnehin öfter, leider...

asmodii  28.08.2010, 07:34

Wenn die Geier kreisen... Es gibt nichts schlimmeres als die eigenen Verwandten.

fensterputzer  28.08.2010, 07:39
@asmodii

was sollte an den eigenen verwandten so schlimm sein?

BubbleBeast  28.08.2010, 07:52
@fensterputzer

nicht alle Verwanten sind schlimm, aber manche schon. Diese geldgierigen Verwanten die unbedingt ihr Recht auf Erbe einfordern, sich aber vorher kein bisschen um den verstorbenen gekümmert haben. Das sind schlimme Verwanten.

das müsste dein bekannter am besten wissen. entweder hat er in der ausbildung gelernt, ob es dahingehend rechtliche einschränkungen gibt, oder er hat im arbeitsvertrag, den er unterschrieben und hoffentlich vorher gelesen hat so eine ausschlussklausel stehen. würde in dem fall aber nur ne kündigung nach sich ziehen.

wenn er geistlich fit ist und das testament aus eigenem willen macht, dann darf der pfleger alles erben. jedoch kann es ein problem geben, wenn der pflegebedürftige noch verwandte hat, denn laut gesetz haben sie die möglichkeit ein testament anzufechten.