Ebay Kleinanzeigen Problem - Käufer möchte Ware zurückgeben?
Hallo!
Habe ein iPhone 5S über ebay-kleinanzeigen verkauft an einen Käufer. Habe auch explizit in die Beschreibung geschrieben, dass es ein Privatkauf ist und daher keine Gewährleistung und Rücknahme bzw. Haftung möglich.
Trotzdem schreibt der Käufer paar Tage später mir noch über ebay-kleinanzeigen - sie gäbe dass Gerät zurück und ich sollte das Geld ihr zurücksenden, da der Akku nicht wie beschrieben in der Anzeige durchhält und TouchID nicht funktioniert.
Wer hat Recht? Muss ich das tun? Ich meine es steht explizit in meiner Beschreibung, dass KEINE Rücknahme möglich ist. Hat der Käufer Recht oder ich ?
5 Antworten
Ganz einfach: Wenn Du die reklamierten Schäden nicht beschrieben hast, bist du in der Pflicht:
Ich hoffe Du hast die Nummern des Gerätes, damit Du zur Nachbesserung zweifelsfrei Dein geliefertes Gerät zurück erhältst.
Auf Grund Deiner Einwände in Deinen diversen Kommentare: Der Käufer bekommt Recht, wenn Du Dich auf einen Zivilprozess einlässt. Und Du hast noch die zusätzlichen Kosten am Hals.
Danke für den Stern.
Privatverkäufer bei eBay haben normalerweise keine Rücknahmepflicht, somit kannst du ablehnen. Du bist ja kein Shop und hast daher auch keine Gewährleistung.
Akkuzeit z.B. kommt auch immer auf den Gebrauch z.B. an und variiert daher stark.
Von daher wirst du im Recht stehen
Wenn Touch ID nicht funktioniert hat und du auf der Beschreibung nicht eingegeben hast, muss du das Gerät zurücknehmen weil sonst wird der Käufer an den Käuferschutz von eBay melden dann wird das Geld von deinem eBay bzw von deinem Konto wieder zurück gebucht
Ebay Kleinanzeigen
nix mit käuferschutz
Sofern das Gerät tatsächlich nicht wie von Dir beschrieben funktioniert, bist Du auch bei einem "Gewährleistungsausschluss" zur Lieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet.
Du solltest dann mit der vom Käufer vorgeschlagenen Vorgehensweise zufrieden sein - richtigerweise müsstest Du ein Ersatzgerät liefern.
Für mich bedeutet gebraucht das es paar Monate verwendet wurden ist, das eventuell nur einwenig Kratzer und Schrammen hat und das dass Handy einwandfrei läuft. Du hast ihm ein defektes Teil verkauft der Käufer wusste ja nicht das es kaputt ist sonst würde er es ja nicht kaufen. Ganz klar eine Abzocke was du da machst! Gib ihm sein Geld nimm das Handy und schreib es ausführlich in der Beschreibung das es defekt ist.
Nochmals wie oben geschrieben^^
Bei mir hat alles funktioniert. Ich kann es nicht mehr zurücknehmen, da der Käufer es anscheinend Kaputt gemacht hat. Mich als Betrüger zu bezeichnen bzw. Abzocker ist wirklich eine Lüge - Eher der Käufer ist es.
Natürlich musst du ihm das Teil zurück geben! Den solange du in deiner Beschreibung nicht stehen hast das die Touchfunktion nicht geht , hast du somit ein anderes Produkt verkauft als was in der Beschreibung steht. Was du da tust ist abzocke. Außer du hast ausführlich in der Beschreibung geschrieben das es Defekte Funktionen hat, dann musst du es nicht zurück nehmen. Ist doch einwenig logisch?!!!
Es handelt sich um ebay kleinanzeigen, daher muss der Käufer damit rechnen. Aber noch viel mehr ist es so, dass der Käufer den Akku und die TouchID selber defekt gemacht hat... Wie auch immer, ich denke viel mehr ich habe Recht, da ich nicht weiß wie der Käufer das Gerät benutzt.
Ich würde sagen, das Gericht würde den Prozess einstellen, da keine Beweise von mir und dem Käufer gibt.
Was möchtest Du hören? Ehrlichen Rat? Oder möchtest Du nur Deine verquere Rechtsauffassung bestätigt bekommen?
Vor Gericht weiss man nie, wie es läuft...
Und ...damit rechnen ? Sorry das ist frech, da denke ich mal, das Dir vorher bewusst war, das der Touch defekt ist.
Und wenn Du Pech hast, hat der Käufer die Ware mit Zeugen abgeholt und geprüft.
Was kann denn passieren, wenn ICH dies nicht tue und den Käufer ignoriere ?
Ich meine der Käufer lässt sich bei einem Privatkauf ein UND muss mit eventuellen Mängeln rechnen, sonst würde er es nicht bezahlt haben. Außerdem stand bei mir in der Anzeige GEBRAUCHT... Also was soll ich jetzt tun bzw. als nächstes, ihr schreiben dass es nicht geht und ich nicht dafür stehe das Gerät zurückzunehmen ?
Hättest Du mir das Gerät verkauft, würde ich Klage einreichen mit der Forderung von mangelfreiem Ersatz und Schadenersatz. Und den Prozess würde ich gewinnen...
Alles unter der Voraussetzung, dass das Gerät schon bei Übergabe defekt war.
Gebraucht bedeutet ja nicht defekt!
Ich kann ja nicht die Vorzüge eines neuen IPhone 5 S nennen und damit mängelfreiheit suggerieren - wenn es in Wahrheit defekt und somit unbrauchbar ist.
Das kannst Dir doch selbst sagen - zahlst Du für etwas, das nur noch n Fall für die Mülltonne ist - viel Geld ?
Bei mir hat es wie in meiner Anzeige beschrieben, alles funktioniert, bevor ich es versendet hatte. Kann ja sein, dass es durch den Postweg oder vom Käufer defekt geworden ist.
Also ich lass mich selber nicht ein, das Geld zurückzusenden. Gibt genug Betrüger. Der Käufer tut mir leid, falls es die Wahrheit ist. Aber das iPhone ist beim Käufer in seinen Händen, Da kann ich echt nichts mehr machen.
Hatte mal etwas ähnliches - ich konnte es damals nicht beweisen, war aber überzeugt, das das Gerät, das mir zurückgeschickt wurde NICHT das war, was ich verschickt hatte ...
Hatte mir dummerweise nicht die IMEI notiert - aber was ich verschickte war 100% i.o. - was ich zurück bekam war n Haufen Schrott.
genau aus dem grund würde ich das auch nicht zurück nehmen. wer weiss welches gerät du da bekommst
Ok! Danke für deine Erfahrung. Trotzdem ist das keine Antwort auf mein Problem grad...
Die Antwort gabs ja schon, stimmen die Mängel und Du hast es anders deklariert musst Du es zurücknehmen ...
Sonst kommt auf Dich mit Pech ne Betrugsanzeige zu....
Danke für deine Antwort! Hast Recht.