ebay kleinanzeigen iPhone gekauft versteckter Mangel?
Hallo zusammen,
ich habe auf ebay kleinanzeigen ein iPhone gekauft von Privat laut Verkäufer funktionierte es einwandfrei, als ich aber zu Hause war stellte ich fest das dass Display ruckelt beim scrollen vermutlich weil das Display getauscht wurde. Ich habe dem Verkäufer kontaktiert das ich es gerne zurückgeben möchte, doch der stellt sich quer. Einen Kaufvertrag haben wir nicht, das iPhone wurde von mir bar gezahlt.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Kann ich einen Rechtsanwalt einschalten, wie würden die Chancen für mich aussehen das ich mein Geld zurückbekomme?
Vielen Dank im vorraus
5 Antworten
Du hast das iPhone per Abholung gekauft? Warum hast du das nicht vor Ort überprüft, ein Verkäufer kann dir viel erzählen.
Warum sollte der Verkäufer das zurücknehmen, verbuche das Teil als Lehrgeld.
Also muss ich nächstes mal genauer alles austesten.
Danke für die Antwort
Dann darf man nicht kaufen.
Das Wichtigste vorweg: Laut Gesetzgeber besteht bei Privatleuten keine zwingende Verpflichtung, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Wenn ihr z.B. ein gebrauchtes iPhone bei einer Privatperson kauft, greift das Prinzip: Gekauft wie gesehen. Ihr erklärt, dass ihr das iPhone zu dem angegebenen Preis kaufen wollt, der Verkäufer erklärt sein Einverständnis. Auf amtsdeutsch heißt das etwas sperrig: Beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung. Damit kommt ein sogenannter mündlicher Kaufvertrag zustande. Dieser Vertrag ist zwar nicht schriftlich fixiert, aber dennoch rechtskräftig und bindend. Laut § 433 BGBentstehen dabei folgende Pflichten:
- Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Wenn ihr oder Verkäufer nach der mündlichen Vereinbarung vom Kauf zurücktretet, kann euch die Gegenseite außerdem theoretisch auf Schadensersatz wegen Unterlassung verklagen. Problem: Ohne Zeugen ist es schwierig bzw. nahezu unmöglich zu beweisen, dass tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Genau deshalb ist es auch für Privatpersonen ratsam, einen schriftlichen Vertrag anzufertigen.
https://www.giga.de/unternehmen/ebay/tipps/kaufvertrag-zwischen-privat-das-muss-unbedingt-rein/
Lerne daraus und kauf Dir demnächst ein neues, dann hast Du diese Probleme nicht.
Also sieht es eher schlecht in meinem Fall aus?
Vielen Dank für die Antwort
Toller Tip...
Du musst erstmal sicherstellen das das DIsplay nicht original ist. Dann kann man weiterschauen.
Das Display ist viel dunkler als das Originale habs selbst getestet
Naja, wenn du wirklich sicher bist, kannst du auf einen versteckten Mangel hin, den Kaufvertrag wiederrufen (Ja, auch mündlich entsteht so ein Vertrag). Erkläre, das der Artikel grob von der Beschriebung abweicht. Du musst aber immer ordentliche Fristen setzen. Also ab sofort alle Mails offiziell mit Ort, Datum, Anrede usw...
Danke für die Antwort
Es handelt sich zwar um einen Rücktritt, nicht um einen Widerruf, aber in der Sache ist das hier richtig. hamburgerjung90 sollte das nicht unbedingt auf sich sitzen lassen - fraglich ist bloß, ob sich alles Notwendige beweisen lässt (vllt streitet er sogar ab, dass das Display bei ihm bereits falsch war) und ob beim Gegner überhaupt was zu holen ist.
Naja, glaube nicht das man bei Bar und ohne Kaufvertrag was machen kann - pech gehabt.
Danke für die Antwort
Gekauft wie gesehen, nichts zu machen.
Versteckte Mängel, wie ein Displaytausch zum Beispiel werden davon nicht gedeckt!
Vor Ort prüfen ob ein originales Display vorhanden ist oder nicht? Jetzt mal ehrlich ... wer prüft denn so was?
Vor Ort prüft man in der Regel nur obs funktioniert und fertig.
Details fallen einem wenn dann erst zu Hause bei richtiger Nutzung auf.