Hausverbot Vermieter WG?
Kann ich ein Hausverbot gegen den Vermieter in einer Wg erwirken , wenn dieser in einen Nebengebäude wohnt und indirekten Zugang zum Haus über einen ehemaligen Stall hat. Die Zimmer sind einzeln vermietet.Gemeinschafträume Küche wohnzimmer Waschhaus Bad sind vorhanden, und eben um diese Räume gehts?
5 Antworten
Vielleicht ist dieser Link hilfreich:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm
Prinzipiell erstmal Hilfreich, aber ich glaube aufgrund der WG und den einzeln vermieteten Zimmer muss ich wohl beim Mieterschutzbund und dessen Anwälten genauer nachahmen. Aber trotzdem danke
Du brauchst keinen Mieterbund oder Anwalt. Die Rechtslage ist klar.
Die Vermieterin hat jederzeit das Recht zum Betreten unvermieteter Räume ihres Eigentums. Die Nutzung der gemeinschaftlichen Räume ist sowohl dem Vermieter als auch den Mietern gestattet. In deinem Mietvertrag wird vermutlich dir nur das Nutzungsrecht für Bad, Küche, Flur etc. zugestanden worden sein.
Ein Hausverbot gegenüber dem Eigentümer /Vermieter über Räume zu verhängen, die nicht von der Mietsache umfasst sind, ist daher absurd.
Dieser Link sagt etwas über "Besitz und Eigentum" aus:
http://www.grundmann-norderstedt.de/uebw03.htm
Nach meiner Meinung kommt er über die Nebengebäude in sein Haus, deren Zimmer er vermietet hat. Solange er nicht in die Zimmer geht, kann man dem Eigentümer kaum ein Hausverbot erteilen Redet doch einmal mit ihm, ob er einsichtig ist, bezweifele ist. Ich vermute, es handelt sich um einen Landwirt, der noch andere Vorstellungen von Eigentum hat.
Da ein Ende dieser "Besuche" anscheinend nicht in Sicht ist, gibt es m.M. nach nur zwei Möglichkeiten: Entweder sich eine neue WG suchen oder es akzeptieren und auf Gelassenheit schalten.
kein vermieter darf ohne zustimmung der mieter eine vermietete wohnung betreten.
ich verstehe dein posting nicht so recht, hoffe aber , erraten zu haben, worum es dir geht.
Das Problem ist das die Vermieterin ständig ins Haus kommt, bei einer normalen Wohnung ist die Rechtslage völlig klar, hier aber handelt es sich um eine WG in der der jedes Zimmer einzeln angemietet ist. Deswegen ist die Sache für mich etwas unklar
Nein. Das Hausrecht der Mieter bezieht sich in diesem Fall nur auf seine Mietsache, nämlich seinem WG-Zimmer. Bezüglich der Gemeinschaftsräume Küche, WoZi, Waschhaus und Bad wurde Euch wohl lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. der Vermieter kann diese Räume wohl jederzeit betreten.
Aus eigener Erfahrung finde ich es als Vermieterin höflicher, wenn man trotzdem vorher in der WG Bescheid gibt oder einfach klingelt. Wir handhaben dies seit mehreren Jahren so, allerdings sind unsere "Besuche" in der WG auch selten. (ca. 6-8 mal im Jahr)
Mit der Vermieterin ist jedes Gespräch auf Vernunft ebene völlig zwecklos, es wurde von vielen Mitbewohnern mehrfach probiert doch leider ist sie völlig resistent dagegen. Mit der Vermutung ehemaliger Landwirt liegen sie fast richtig ihr Vater hat bis vor seinen Tod den Hof betrieben für sie ist es Erbmasse aus der sie Kapital schlägt damit sie nicht wirklich in die Versuchung kommt arbeiten zu müssen. Aus Langeweile aber macht sie den Bewohnern das Leben schwer.