Darf eine Vermieterin ohne Grund meinem Freund ein Hausverbot erteilen?
mietrecht da mein freund vom vermieter hausverbot erteilt bekam was kann man dagegen tun
11 Antworten
Falls du eine abgeschlossene Wohnung besitzst, die in einem Mehrfamilienmiethaus durch eine Haustür mit Treppenhaus oder Hausflur erreicht wird, hat die Vermieterin nicht das Recht, grundlos deinem Besuch Hausverbot zu erteilen. Deine Reaktion sollte ein schriftlicher Widerspruch gegen dieses Hausverbot sein, verbunden mit dem Hinweis, dass du dieses Vorgehen der Vermieterin als Besitzstörung ansiehst. Ganz allgemein erwähnst du, dass diese Art einer Besitzstörung durchaus zivilrechtliche Konsequenzen in Form einer Unterlassungsklage haben kann, die für den Vermieter finanziell unangenehme Folgen haben könnte. Bei einem Untermietverhältnis gilt die gleiche Reaktion, aber es könnten eventuell für deinen Besuch in der Wohnung ein paar Einschränkungen entstehen z.B. Küchenbenutzung.
Dein Rechtsempfinden stimmt nicht mit der Gesetzesrealität überein, weil erst mit Übernahme der Mietsache der Besitz des Mieters real entsteht. Der Vertragsabschluss stellt noch keine Übernahme der Mietsache dar.
Nicht Besitzstörung, sondern Hausfriedensbruch. Als Mieter bist Du ja kein Besitzer.
Natürlich bist du als Mieter Besitzer! Was denn sonst? Besitz ist nicht gleich Eigentum!
Eigentümer nein. Besitzer ja.
Besitzer ist jemand, der etwas in seinem "Besitz" hat und muss nicht der Eigentümer sein.
Grundlos geht nicht, aber es gibt tatsächlich Gründe, die ein Hausverbot rechtfertigen würden. Wenn z. B. Dein Freund regelmäßig nachts um 3 Uhr Deine Wohnung verläßt, lärmend durchs Treppenhaus läuft und rücksichtslos alle Türen zuschlägt, dass alle Hausbewohner im Bett stehen. Wenn er dann mindestens einmal nachdrücklich aufgefordert wurde und sich trotzdem nicht ruhiger wird, kann sie Hausverbot erteilen. Im Grunde die gleichen Gründe, die auch nach Abmahnung Dir gegenüber zu einer fristlosen Kündigung berechtigen würden, können Gründe sein für ein Hausverbot Deinem Besuch gegenüber. Aber grundlos geht nicht.
Die Erteilung eines Hausverbotes ohne Grund ist grundsätzlich nicht möglich. Es mag sein, dass ihnen kein Grund bekannt ist oder der von dem Vermieter angegebene Grund Ihnen nicht ausreicht. Aber grundlos macht das kein Vermieter!
Ein Hausverbot gilt immer, wenn derjenige das Objekt betreten will. Und zwar bezieht sich das nicht auf ihre Wohnung, dort darf auch jemand sein, der Hausverbot hat. Aber er muss er irgendwie in die Wohnung kommen. Zu diesem Zweck muss er an irgendeiner Stelle das Grundstück betreten. Und das genau Darf er nicht.
Allerdings dürfte es dem Vermieter schwer fallen, zu beweisen, dass der mit dem Verbot belegte dieses gebrochen hat. Denn derjenige wird sicher in der Wohnung aufhalten, und dass Darf er. Der Vermieter müsste im Zweifelsfall beweisen, durch Zeugen, dass der mit dem Hausverbot Belegte das Grundstück betreten hat. Dann müsste er die Polizei holen, die dieses bestätigt usw. und so fort.
Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, uneingeschränkt Besuch zu empfangen. Dies ergibt sich aus seinem Hausrecht, das sich auch auf den Zugang zu seinen Mieträumen erstreckt (AG Köln, Urteil vom 22.09.2004, WM 673/2004).
Nein so einfach kann der Vermieter Besuchern des Mieters kein Hausverbot erteilen. Also auch deinem Freund nicht. Dazu müsste er schon eklatant gegen den Hausfrieden verstoßen haben.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm
Wichtig: ganz durchlesen und sich nicht vom ersten Absatz irritieren lassen. ;)
Einen Grund muss sie schon nennen. Einfach so darf sie gar nichts.
Warum weißt du nicht? Wie hat sie das Verbot ausgesprochen? Mündlich?Schriftlich?
Die Vermieterin kann deinen Freund
nur unter sehr engen Voraussetzungen Hausverbot erteilen, dazu muss recht viel passieren. Ansonsten bist du in deiner Wohnung der Hausherr, denn das Hausrecht ist nämlich nach meinem Rechtsempfinden schon auf deiner Seite, sobald der Mietvertrag unterschrieben wurde.