Hausverbot und Wohnungsrecht?
Hi.... Bin neu hier und hätte eine sehr wichtige Frage.. Und zwar geht es um meinen freund.... Ich lebe auf einen Bauernhof in einem Zweifamilienhaus... Neben an wohnt meine Nachbarin und mein Vermieter... Unter mir die Mutter vom Vermieter... Es ist aber alles ein Hof.... Mein Freund hat zwei Monate bei meiner Nachbarin gelebt da mein ex zu diesem Zeitpunkt nicht ausziehen wollte.... Mein Freund soll dann angeblich bei meinem Vermieter ein altes Baustellen Radio geklaut haben obwohl seine Kinder damit immer rum laufen und das überall mit hin schleppen.... Darauf hin hat er Haus und Hof verbot bekommen.... Geht das so einfach? Er sagte auch sollte er ihn nochmals hier sehen bekomme ich die fristlose Kündigung.... Bin für alle Antworten dankbar.... Lg
3 Antworten
Also die Kündigung kann er dir natürlich schicken, hat aber keine Wirkung.
Wen du in deiner Wohnung empfängst und wen nicht ist deine Sache und geht den Vermieter einen feuchten Kehricht an.
Problem ist hier der Zugang zu deiner Wohnung. Jedoch darf auch dieser deinem Freund nicht verwehrt werden. Wenn er dabei über den Machtbereich deines Vermieters muss (Hof, Flur) dann hat dein Vermieter das zu akzeptieren.
In Ausnahmefällen kann der Vermieter ein tatsächliches Hausverbot erteilen. Hierzu muss der Besucher den Hausfrieden erheblich stören zum Beispiel durch Sachbeschädigung, Ruhestörung oder Diebstahl. Dieser Diebstahl muss jedoch erst mal nachgewiesen werden, was auf Grund deiner Schilderung, dass das Gerät in den Händen der Kinder des Vermieters ist reichlich schwer werden dürfte.
Fakt ist, dein Freund kann kommen so oft er will und bleiben. Nach 6 Wochen am Stück kann jedoch der Vermieter eine unerlaubte Untervermietung überprüfen lassen.
Nach 3 Monaten ist die Dauer eines Besuches auf jeden Fall überschritten.
Da die fristlose Kündigung nicht wirksam ist kann er dir davon so viele schicken wie er will. Anwaltskosten kannst du dir hier sparen. Die Polizei wird nicht kommen, da hier ein Zivilrechtliches Problem vorliegt. Sollte sie wegen einer Hausfriedensbruch Anzeige doch vorbei kommen öffnest du die Tür, sagst dass dein Freund zu Besuch ist und die Herren werden wieder gehen. Wenn sie der Vermieter sie dann nochmals ruft werden sie ihm schon das Passende sagen.
Anbei noch der entsprechende Artikel vom Mieterbund: http://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/besuch.html
Dann sagst du der Polizei das er dein Besuch und du Mieter der Wohnung bist.
Du kannst mit der Kündigung zum Anwalt. Oder zum Mieterschutzbund. Die können ihm dann mal einen hübschen Brief schreiben.
natürlich geht das so einfach.. der Vermieter hat das Hausrecht und ist berechtigt ein Verbot auszusprechen...
Ich würde mich an das Verbot halten
Woher hast du denn diesen Quatsch?
Rechtliches Bauchgefühl ohne jegliche Ambition das mit einer simplen Googlesuche mit der Realität abzugleichen. Wie so unglaublich oft bei rechtlich gelagerten Fragen.
ja, scheinbar. Ich sage es, also ist es so.
I AM THE LAW!!!
Aber heißt es nicht das er das Hausrecht durch den Mietvertrag abtritt?
wie meinst du das ?
Er hat mir ja diese Wohnung vermietet.... also habe ich ja auch einen Mietvertrag... wieso kann er denn Hausverbot erteilen auch für meine Wohnung?
weil ER der Vermieter und ich nehme mal stark an , AUCH der Eigentümer ist.. er steht immernoch ÜBER DIR.. nur weil du Mieter bist, heißt das nicht, dass du dich an Vorgaben des Vermieters nicht mehr zu halten hast
Nein. Das stimmt nicht. Er kann seinen Mietern keinen Besuch untersagen. Auch nicht über sein "Hausrecht".
Ah... Okay.... Also als Beispiel könnte er dann auch sagen das er meine Mutter hier nicht mehr sehen will? Nur weil bei ihm angeblich etwas abhanden gekommen ist?
er hat das Verbot für den Hof ausgesprochen.. betritt er nun deine Wohnung.. MUSS er ja automatisch den Hof betreten.. und schon hat er gegen das Verbot verstoßen
er hat das Verbot für den Hof ausgesprochen.. betritt er nun die Wohnung.. MUSS er ja automatisch den Hof betreten.. und schon hat er gegen das Verbot verstoßen
Das ist völliger Quatsch. Es ist ein vermeintliches Hausrecht, welches er mit der Vermietung aufgibt.
du bedankst dich also für Quatsch ?? naja dann..
Das war ein Versehen und man kann einen Dank leider nicht zurücknehmen. Es ist und bleibt absoluter Quatsch.
Nein, das kann dein Vermieter so einfach nicht.
Er kann zwar unter bestimmten Umständen ein Hausverbot aussprechen. Aber ein angeblicher Diebstahl eines Baustellenradios gehört sicher nicht dazu.
Besuch kann er dir nicht untersagen. Mit der fristlosen Kündigung wird er auf die Nase fliegen, wenn er es versuchen sollte.
Was kann ich denn tun wenn er die Polizei rufen sollte und mir die fristlose Kündigung gibt kann ich dann zum Anwalt gehen