Hausverbot und Wohnungsrecht?

3 Antworten

Also die Kündigung kann er dir natürlich schicken, hat aber keine Wirkung.

Wen du in deiner Wohnung empfängst und wen nicht ist deine Sache und geht den Vermieter einen feuchten Kehricht an.

Problem ist hier der Zugang zu deiner Wohnung. Jedoch darf auch dieser deinem Freund nicht verwehrt werden. Wenn er dabei über den Machtbereich deines Vermieters muss (Hof, Flur) dann hat dein Vermieter das zu akzeptieren.

In Ausnahmefällen kann der Vermieter ein tatsächliches Hausverbot erteilen. Hierzu muss der Besucher den Hausfrieden erheblich stören zum Beispiel durch Sachbeschädigung, Ruhestörung oder Diebstahl. Dieser Diebstahl muss jedoch erst mal nachgewiesen werden, was auf Grund deiner Schilderung, dass das Gerät in den Händen der Kinder des Vermieters ist reichlich schwer werden dürfte.

Fakt ist, dein Freund kann kommen so oft er will und bleiben. Nach 6 Wochen am Stück kann jedoch der Vermieter eine unerlaubte Untervermietung überprüfen lassen.

Nach 3 Monaten ist die Dauer eines Besuches auf jeden Fall überschritten.

Shiva1991 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 10:57

Was kann ich denn tun wenn er die Polizei rufen sollte und mir die fristlose Kündigung gibt kann ich dann zum Anwalt gehen

augsburgchris  31.01.2018, 11:02
@Shiva1991

Da die fristlose Kündigung nicht wirksam ist kann er dir davon so viele schicken wie er will. Anwaltskosten kannst du dir hier sparen. Die Polizei wird nicht kommen, da hier ein Zivilrechtliches Problem vorliegt. Sollte sie wegen einer Hausfriedensbruch Anzeige doch vorbei kommen öffnest du die Tür, sagst dass dein Freund zu Besuch ist und die Herren werden wieder gehen. Wenn sie der Vermieter sie dann nochmals ruft werden sie ihm schon das Passende sagen.

Anbei noch der entsprechende Artikel vom Mieterbund: http://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/mietrecht-a-b-c/besuch.html

Tuehpi  31.01.2018, 11:07
@Shiva1991

Dann sagst du der Polizei das er dein Besuch und du Mieter der Wohnung bist.

Du kannst mit der Kündigung zum Anwalt. Oder zum Mieterschutzbund. Die können ihm dann mal einen hübschen Brief schreiben.

natürlich geht das so einfach.. der Vermieter hat das Hausrecht und ist berechtigt ein Verbot auszusprechen...

Ich würde mich an das Verbot halten

augsburgchris  31.01.2018, 10:55

Woher hast du denn diesen Quatsch?

Tuehpi  31.01.2018, 11:15
@augsburgchris

Rechtliches Bauchgefühl ohne jegliche Ambition das mit einer simplen Googlesuche mit der Realität abzugleichen. Wie so unglaublich oft bei rechtlich gelagerten Fragen.

augsburgchris  31.01.2018, 11:17
@Tuehpi

ja, scheinbar. Ich sage es, also ist es so.

Shiva1991 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 10:46

Aber heißt es nicht das er das Hausrecht durch den Mietvertrag abtritt?

Zitrus18  31.01.2018, 10:48
@Shiva1991

wie meinst du das ?

Shiva1991 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 10:49
@Zitrus18

Er hat mir ja diese Wohnung vermietet.... also habe ich ja auch einen Mietvertrag... wieso kann er denn Hausverbot erteilen auch für meine Wohnung?

Zitrus18  31.01.2018, 10:50
@Shiva1991

weil ER der Vermieter und ich nehme mal stark an , AUCH der Eigentümer ist.. er steht immernoch ÜBER DIR.. nur weil du Mieter bist, heißt das nicht, dass du dich an Vorgaben des Vermieters nicht mehr zu halten hast

Tuehpi  31.01.2018, 10:52
@Zitrus18

Nein. Das stimmt nicht. Er kann seinen Mietern keinen Besuch untersagen. Auch nicht über sein "Hausrecht".

Shiva1991 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 10:52
@Zitrus18

Ah... Okay.... Also als Beispiel könnte er dann auch sagen das er meine Mutter hier nicht mehr sehen will? Nur weil bei ihm angeblich etwas abhanden gekommen ist?

Zitrus18  31.01.2018, 10:53
@Shiva1991

er hat das Verbot für den Hof ausgesprochen.. betritt er nun deine Wohnung.. MUSS er ja automatisch den Hof betreten.. und schon hat er gegen das Verbot verstoßen

Zitrus18  31.01.2018, 10:55
@Tuehpi

er hat das Verbot für den Hof ausgesprochen.. betritt er nun die Wohnung.. MUSS er ja automatisch den Hof betreten.. und schon hat er gegen das Verbot verstoßen

augsburgchris  31.01.2018, 10:56
@Zitrus18

Das ist völliger Quatsch. Es ist ein vermeintliches Hausrecht, welches er mit der Vermietung aufgibt.

Zitrus18  31.01.2018, 10:57
@augsburgchris

du bedankst dich also für Quatsch ?? naja dann..

augsburgchris  31.01.2018, 11:03
@Zitrus18

Das war ein Versehen und man kann einen Dank leider nicht zurücknehmen. Es ist und bleibt absoluter Quatsch.

Nein, das kann dein Vermieter so einfach nicht.

Er kann zwar unter bestimmten Umständen ein Hausverbot aussprechen. Aber ein angeblicher Diebstahl eines Baustellenradios gehört sicher nicht dazu.

Besuch kann er dir nicht untersagen. Mit der fristlosen Kündigung wird er auf die Nase fliegen, wenn er es versuchen sollte.