Vermieter verbietet die Polizei zu rufen
Darf ein Vermieter verbieten bei ständiger übermäßiger Lärmbelästigung im Schnitt bis 3-4 Uhr Morgens es zu verbieten die Polizei zu rufen? Da auf Persönliches ansprechen die Nachbarin nicht reagiert sogar im gegenteil dann noch lauter wird... ! Sie feiert nicht nur am Wochenende, sondern auch in der Woche. Nach dem die Beschwerden bei ihr und auch beim Vermieter nichts brachten und sie es wieder übertrieb rief ich die Polizei. Am Nächsten Tag kam er zu mir und sagte mir das er mir ausdrücklich verbietet noch einmal die Polizei zu rufen! Und ich solle mich nicht anstellen. Würde ich noch einmal die Polizei anrufen oder ähnliches würde er mich fristlos Kündigen.! Da die Nachbarin ja immer hin schon 12 Jahre hier wohne! -.- Das kann doch nicht Rechtens sein oder?
28 Antworten
Darf ein Vermieter verbieten […] die Polizei zu rufen?
Nein, das darf er natürlich nicht.
Sie feiert nicht nur am Wochenende, sondern auch in der Woche.
Nach 22 Uhr muss Wochentags die Zimmerlautstärke eingehalten werden, an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Reagiert der lärmende Nachbar nicht auf Ansprache ruft man die Polizei, egal was der Vermieter dazu sagt. Feiert der Nachbar öfter muss der Vermieter handeln, unterlässt der dies muss man ihn mit Fristsetzung dazu auffordern. Unterlässt er das auch weiterhin kann man sogar die Miete mindern, das OLG Dresden hat 2009 entschieden, dass eine Mietminderung von 20% legitim ist.
Würde ich noch einmal die Polizei anrufen oder ähnliches würde er mich fristlos Kündigen.!
Kann er ja machen. Dagegen kannst Du Widerspruch einlegen, er muss gegen Dich Klagen und diese Klage wird er verlieren.
Vielleicht ist es keine schlechte Idee, sich mal bei einem Mieterschutzverein zu melden oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast zahlt die u.U. auch für solche Dinge, wenn Du Sozialleistungen beziehst kannst Du Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für eine kostenfreie Beratung durch einen Anwalt holen. Ansonsten findest Du hier noch einige Informationen zu dem Thema.
Das ist natürlich nicht rechtens.
Du hast jederzeit das Recht Polizei oder Ordnungsamt zu rufen wenn du durch den Lärm der Nachbarn deine Nachtruhe (also ab 22:00) gestört wird.
Der Vermieter könnte sich durch seine Handlung sogar strafbar gemacht haben.
§ 240 StGB (Nötigung)
Wenn du dich gestört fühlst und die Polizei anrufst, kann der Vermieter dir da gar nichts verbieten. Du bist ja nicht derjenige, der den Hausfrieden stört.
Wenn er dir fristlos kündigt, muss er eben sämtliche Kosten in dem Zusammenhang tragen.
Wenn er dir fristlos kündigt, muss er eben sämtliche Kosten in dem Zusammenhang tragen.
Nö, muss er nicht, aber der Fragesteller muss deswegen auch noch lange nicht ausziehen. Wenn der Vermieter seine fristlose Kündigung durchsetzen will muss er klagen, und die Klage wird er achtkantig verlieren.
Du hast erheblich mehr Rechte als du glaubst. Zur Situation: Das geht gar nicht, damit schränkt er dich in deiner Freiheit ein und zudem muss er aufpassen, dass du ihn wegen dieser Sache nicht anzeigst! Prinzipiell ist die Polizei ein externes Organ, dessen Aufgabe es ist, sich solcher Situationen anzunehmen und diese wenn möglich fiedlich bei zu legen. Zur angedrohten Kündigung: Kann er auch nicht einfach so machen, es muss immer ein Grund vorliegen und der grund "ich habe ihm/ihr untersagt von ihren/seinen Rechten gebrauch zu machen und er /sie hat es trotzdem gemacht" ist nicht wirklich durchschlagend.
Trotzdem muss man schauen, ob man sich nicht verstärkt für eine friedliche Lösung einsetzt, man kann auch einen "Streitschlichter" anfordern, den hat für gewöhnlich jede Gemeinde aber auch jede Stadt, diese Person versucht die Situation außergerichtlich beizulegen.
Wichtig: Über alles Protokoll führen, mit Uhrzeit, etc. Kann man immer gebrauchen!
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Du darfst die Polizei rufen wann immer sie nötig ist.
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Wenn dein Vermieter das duldet und dich sogar nötigt das hinzunehmen würde ich mal über eine Mietminderung nachdenken.
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Wende dich an den Mieterschutzbund.
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Eine fristlose Kündigung ist erstens nicht möglich, und eine fristgebundene wegen so einem Grund nicht wirksam.
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Schreib sofort auf was genau der Vermieter wann gesagt hat, wenn du einen Zeugen hast lass dir dies mit UNterschrift bestätigen.
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Alles Gute, starke Nerven und viel Glück.