Hausverbot gegen Kind im Jugendzentrum aufheben obwohl er noch ein Näheresverbot gegen Mädchen am Hals hat was da oft ist ja oder nein?
Es geht um den jüngeren meiner 2 Neffen. Er war leider bis vor einiger Zeit ein richtiges Problemkind und hat mit 10-11 immer ein damals 9 Jähriges Mädchen fertig gemacht und zwar so richtig. Ich habe ihm daraufhin Hausverbot in dem Jugendzentrum gegeben wo ich ab und zu neben meinem Erzieherjob ehrenamt anwesend bin und auch Hausrecht habe. Es kam dann so weit dass die Mutter dieses Mädchen gegen ihn ein Näherungsverbot von 100m erwirkt wobei ich bezweifel das sowas gegen Kind überhaupt legal ist
Jetzt ist er mitlerweile 12 und hat sich total geändert er mobbt niemandem mehr und ist ein richtig lieber Junge geworden und ihm tut das Leid was er damals getan hat. Deswegen möchte ich das Hausverbot im Jugendzentrum wieder aufheben weil da auch viele seiner jetzigen Freunde oft sind und er nicht länger außen vor sein soll
Problem ist das Mädchen wohnt keine 50 Meter weit weg und spielt auch oft selbst in dem Jugendzentrum. Nun ist er aber erst 12 wenn er das Näherungsverbot zufällig bricht weil sie zufällig anwesend ist kann ihm eigentlich nichts passieren als unter 14 Jähriger und meiner Meinung nach kann es auch nicht sein dass ein Kind in einem kleinen Dorf seine ganze Jugend lang aufpassen muss jemand anderem nicht über den weg zu laufen
Meint ihr ich kann das machen ich hebe das Hausverbot auf und toleriere ihn dort sprich ich greife nicht wenn er und sie zufällig am selben Ort natürlich nur solange er sie in Ruhe lässt wo ich aber keine Sorgen mehr habe. Es ist ein offenes Jugendzentrum daher habe ich keine Aufsichtspflichten zu erfüllen jede Aufsicht die ich leiste ist absolut freiwillig ich habe keine rechtliche Verantwortung. Mit der Mutter von dem Mädchen reden macht kein Sinn habe ich versucht die ist stur
Ich will ihn nicht länger ausschließen er ist immerhin mein Neffe und hat sich auch wirklich total geändert im Vergleich zu früher
6 Antworten
Du erwähnst ziemlich oft, dass er dein Neffe ist und somit, deine Familie! Du sprichst von ihm, als wäre er ein gefährlicher Triebtäter, vor dem man alles und jeden schützen sollte!
Der Junge ist 12! Und zeigt meiner Meinung, ein ganz normales Verhalten!
Lass nicht zu, dass man ihn an den Pranger stellt, verurteilt und behandelt, wie'n Kriminellen! Er ist 12! Und wegen der durchgeknallten Über- Mutter, von nebenan, solltest dir keine Gedanken machen. Schaue, dass es dem Jungen gut geht und zerbreche dir nicht den Kopf, wegen der Anderen!
Sowas kann ein Kind prägen, wenn nicht sogar psychisch schaden, bis ins hohe Alter.
Glaub ich dir! Um so mehr, sollte man anfangen, das alles zu normalisieren. Bevor er den Stempel "Irre" weg hat.
Er hat sie damals wirklich fertig gemacht auch verfolgt und geschlagen. Er hat auch andere fertig gemacht mit denen konnte er sich aussprechen weil die Eltern nicht so stur waren. Der andere Junge mit dem er das gemacht hat ist mit seine Eltern nach Potsdam umgezogen. Er hat jetzt einen anderen Freundeskreis er hat sich wirklich geändert
Du alleine kannst das garnicht entscheiden denke ich. Im Jugendzentrum arbeiten noch andere Leute (im Normalfall). Entsprechend wäre eine Versammlung der dort Verantwortlichen nötig . Aber nicht unter Ausschluss der Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder.
Du schreibst das du ehrenamtlich dort aushilfst. Gleichzeitig schreibst du aber auch das du keine rechtliche Verantwortung dort hast und eher sporadisch(?) Aufsicht führst?
Mag ja sein das sich ein Kind/ Jugendlicher ändert.... allgemein... Das bedeutet aber nicht das sich das ursprüngliche Opfer dadurch nun absolut sicher fühlt.
Heißt im Endeffekt also "entweder das eine Kind - oder das andere Kind".
Naja, entscheidet das alle gemeinsam. Vielleicht findet sich eine Lösung mit der auch die Erziehungsberechtigten zufrieden sind
Bei einem Näherungsverbot geht es eigentlich darum das der eine die freiheit des anderen nicht einschränkt jedoch erlischt das in soweit das die anwesenheit von person a nicht das anwesenheitsrecht von person b an einem öffentlichen platz wie einem jugenzentrum annuliert.
Dem zur folge kannst du das tun nur wenn dieser junge den kontakt zu dem mädchen sucht könnte es problematisch werden theoretisch aber praktisch liegt das erstens nicht an euch selbst wenn es dein neffe ist bist du da lediglich familiär involviert.
Aber auch da muss man sagen das sich das auch bei einer anäherung durch das verhalten des mädchens relativiert.
An sich schützt das anäherungsverbot das mädchen ja nur somit würde das mädchen selbst involviert sein bei der anäherung ist das damit ja auch wieder nichtig.
Lange rede kurzer sinn es ist nicht die aufgabe des jugendzentrums irgendwein richterlichen beschluss durchzudrücken zum anderen ist ein anäherungsverbot nicht sowas wie ein haus verbot, kann es auch nicht sein andernfalls könnte der junge ja rechtlich gesehen nicht mal sein haus verlassen wenn das mädchen ums haus läuft wenn es 1 haus weiter wohnt^^
Im kern sagt die gemeingültige rechtsprechung zwar etwas anderes als ich hier geschrieben habe denn hier bei dem geschriebenen handelt es sich um dinge die von fall zu fall unter die entscheidungsgewalt der örtlichen behörden liegt.
Besser kann ich es nicht formulieren bin schon müde^^
Gut nochmal in Kurzform vllt wegschauen musst du nicht da dich nur das hausverbot angeht in deiner funktion, in deiner position als onkel sieht es anders aus aber familie die in den beruf reinspielt ist nicht gut.
Dem zur folge stellt sich hier nur eine frage blende aus das er dein neffe ist wie beurteilst du ihn jetzt im vergleich zu vorher und mach daran fest ob das hausverbot aufgehoben wird.
Da anäherungsverbot geht dich eigentlich nichts an.
Er hat sich wirklich geändert er würde niemanden mehr mobben. Das kann ich als Erzieher objektiv beurteilen
1. Normalerweise wird sowas befristet ausgestellt. Gängig sind 6 Monate, deren Verlängerung muss immer wieder neu beantragt werden.
2. Man kann dagegen Widerspruch einlegen vor dem Familiengericht. Dann wird dein Neffe angehört, ggf. Verwandte, da er ein Kind ist und das Gericht entscheidet, ob es bestehen bleibt, geändert oder aufgehoben wird.
Ob das überhaupt noch gültig ist weiß ich nicht ich weiß nur dass es das Verbot damals gab und dass es auch eine Verlängerung gab. Da müsste ich meine Schwester fragen. Die Mutter vom Mädchen meinte zwar er soll sie noch fernhalten aber die würde das auch einfach so sagen. Solange er das Mädchen in Ruhe lässt ist es mir aber ehrlich gesagt völlig egal ob er das bricht als Kind passiert ihm da eh nada nicht niente. Gericht und Polizei sind eh machtlos gegen ein 12 Jährigen. Ich möchte das ganze intern klären ohne riesen Pipapo Wir würden ihm dann sagen dass es ausnahmweise ok das Verbot zu ignorieren weil er noch unter 14 sich geändert hat und es einfach unfair ist das ein Kind so rechtliche schikaniert wird
Ehrlich gesagt... ich würde das anstelle deiner Schwester nicht auf meinem Sohn sitzen lassen, wenn er sich geändert hat und das ohne Anhörung verlängert wurde.
Gerade Kinder in dem Alter verändern sich schnell. Und jeder verdient eine zweite Chance, gerade Kinder !
Wenn es nicht verlängert wurde, dann ist das alles eh durch. Er darf dann wieder ins Juz. Sollte die Mutti das neu beantragen würde ich allerdings oben genannten Weg gehen.
Das stimmt nicht. Er kann zwar keine Strafe bekommen, aber das Jugendamt kann sich einschalten und er kann, im Extremfall, wenn die Mutter nicht für das Einhalten des Näherungsverbotes sorgt, aus der Familie genommen werden.
Es kann sich aber das Jugendamt für den 12-jährigen interessieren.
Ich wundere mich, warum du oft betonst, dass er nicht strafmündig ist, weil er noch nicht 14 Jahre alt ist.
Ich finde, das tut dem Jungen nicht gut. Auch wenn er 12 ist sollte er mit einem gewissen Gefühl von Eigenveranwortung leben.
Der genaue Text des Annäherungsverbotes sollte doch zugänglich sein. Wenn das erloschen ist, gibt es doch gar kein Problem mehr...
Dass mir rechtlich nichts passiert ist klar und er ist erst 12 unter 14 kann er eh kein Bußgeld bekommen. Deswegen die Idee einfach das Hausverbot aufzuheben und wegzuschauen wenn beide zufällig da sind. Er tut ihr auf keinen Fall mehr was er hat sich wirklich geändert. Für den unwahrscheinlichen Fall dass doch fliegt er natürlich wieder raus