Hausverbot gegen Kind im Jugendzentrum aufheben obwohl er noch ein Näheresverbot gegen Mädchen am Hals hat was da oft ist ja oder nein?

6 Antworten

Du erwähnst ziemlich oft, dass er dein Neffe ist und somit, deine Familie! Du sprichst von ihm, als wäre er ein gefährlicher Triebtäter, vor dem man alles und jeden schützen sollte!

Der Junge ist 12! Und zeigt meiner Meinung, ein ganz normales Verhalten!

Lass nicht zu, dass man ihn an den Pranger stellt, verurteilt und behandelt, wie'n Kriminellen! Er ist 12! Und wegen der durchgeknallten Über- Mutter, von nebenan, solltest dir keine Gedanken machen. Schaue, dass es dem Jungen gut geht und zerbreche dir nicht den Kopf, wegen der Anderen!

Sowas kann ein Kind prägen, wenn nicht sogar psychisch schaden, bis ins hohe Alter.

M4Ch1  28.02.2018, 04:23

Glaub ich dir! Um so mehr, sollte man anfangen, das alles zu normalisieren. Bevor er den Stempel "Irre" weg hat.

XambaX 
Beitragsersteller
 28.02.2018, 04:19

Er hat sie damals wirklich fertig gemacht auch verfolgt und geschlagen. Er hat auch andere fertig gemacht mit denen konnte er sich aussprechen weil die Eltern nicht so stur waren. Der andere Junge mit dem er das gemacht hat ist mit seine Eltern nach Potsdam umgezogen. Er hat jetzt einen anderen Freundeskreis er hat sich wirklich geändert

Du alleine kannst das garnicht entscheiden denke ich. Im Jugendzentrum arbeiten noch andere Leute (im Normalfall). Entsprechend wäre eine Versammlung der dort Verantwortlichen nötig . Aber nicht unter Ausschluss der Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder.

Du schreibst das du ehrenamtlich dort aushilfst. Gleichzeitig schreibst du aber auch das du keine rechtliche Verantwortung dort hast und eher sporadisch(?) Aufsicht führst?

Mag ja sein das sich ein Kind/ Jugendlicher ändert.... allgemein... Das bedeutet aber nicht das sich das ursprüngliche Opfer dadurch nun absolut sicher fühlt.

Heißt im Endeffekt also "entweder das eine Kind - oder das andere Kind".

Naja, entscheidet das alle gemeinsam. Vielleicht findet sich eine Lösung mit der auch die Erziehungsberechtigten zufrieden sind

Bei einem Näherungsverbot geht es eigentlich darum das der eine die freiheit des anderen nicht einschränkt jedoch erlischt das in soweit das die anwesenheit von person a nicht das anwesenheitsrecht von person b an einem öffentlichen platz wie einem jugenzentrum annuliert.

Dem zur folge kannst du das tun nur wenn dieser junge den kontakt zu dem mädchen sucht könnte es problematisch werden theoretisch aber praktisch liegt das erstens nicht an euch selbst wenn es dein neffe ist bist du da lediglich familiär involviert.

Aber auch da muss man sagen das sich das auch bei einer anäherung durch das verhalten des mädchens relativiert.

An sich schützt das anäherungsverbot das mädchen ja nur somit würde das mädchen selbst involviert sein bei der anäherung ist das damit ja auch wieder nichtig.

Lange rede kurzer sinn es ist nicht die aufgabe des jugendzentrums irgendwein richterlichen beschluss durchzudrücken zum anderen ist ein anäherungsverbot nicht sowas wie ein haus verbot, kann es auch nicht sein andernfalls könnte der junge ja rechtlich gesehen nicht mal sein haus verlassen wenn das mädchen ums haus läuft wenn es 1 haus weiter wohnt^^

Im kern sagt die gemeingültige rechtsprechung zwar etwas anderes als ich hier geschrieben habe denn hier bei dem geschriebenen handelt es sich um dinge die von fall zu fall unter die entscheidungsgewalt der örtlichen behörden liegt.

Besser kann ich es nicht formulieren bin schon müde^^

XambaX 
Beitragsersteller
 28.02.2018, 04:04

Dass mir rechtlich nichts passiert ist klar und er ist erst 12 unter 14 kann er eh kein Bußgeld bekommen. Deswegen die Idee einfach das Hausverbot aufzuheben und wegzuschauen wenn beide zufällig da sind. Er tut ihr auf keinen Fall mehr was er hat sich wirklich geändert. Für den unwahrscheinlichen Fall dass doch fliegt er natürlich wieder raus

Lexicus  28.02.2018, 04:09
@XambaX

Gut nochmal in Kurzform vllt wegschauen musst du nicht da dich nur das hausverbot angeht in deiner funktion, in deiner position als onkel sieht es anders aus aber familie die in den beruf reinspielt ist nicht gut.

Dem zur folge stellt sich hier nur eine frage blende aus das er dein neffe ist wie beurteilst du ihn jetzt im vergleich zu vorher und mach daran fest ob das hausverbot aufgehoben wird.

Da anäherungsverbot geht dich eigentlich nichts an.

XambaX 
Beitragsersteller
 28.02.2018, 04:16
@Lexicus

Er hat sich wirklich geändert er würde niemanden mehr mobben. Das kann ich als Erzieher objektiv beurteilen

1. Normalerweise wird sowas befristet ausgestellt. Gängig sind 6 Monate, deren Verlängerung muss immer wieder neu beantragt werden.

2. Man kann dagegen Widerspruch einlegen vor dem Familiengericht. Dann wird dein Neffe angehört, ggf. Verwandte, da er ein Kind ist und das Gericht entscheidet, ob es bestehen bleibt, geändert oder aufgehoben wird.

XambaX 
Beitragsersteller
 28.02.2018, 04:25

Ob das überhaupt noch gültig ist weiß ich nicht ich weiß nur dass es das Verbot damals gab und dass es auch eine Verlängerung gab. Da müsste ich meine Schwester fragen. Die Mutter vom Mädchen meinte zwar er soll sie noch fernhalten aber die würde das auch einfach so sagen. Solange er das Mädchen in Ruhe lässt ist es mir aber ehrlich gesagt völlig egal ob er das bricht als Kind passiert ihm da eh nada nicht niente. Gericht und Polizei sind eh machtlos gegen ein 12 Jährigen. Ich möchte das ganze intern klären ohne riesen Pipapo Wir würden ihm dann sagen dass es ausnahmweise ok das Verbot zu ignorieren weil er noch unter 14 sich geändert hat und es einfach unfair ist das ein Kind so rechtliche schikaniert wird

BellaBoo  28.02.2018, 04:58
@XambaX

Ehrlich gesagt... ich würde das anstelle deiner Schwester nicht auf meinem Sohn sitzen lassen, wenn er sich geändert hat und das ohne Anhörung verlängert wurde.

Gerade Kinder in dem Alter verändern sich schnell. Und jeder verdient eine zweite Chance, gerade Kinder !

Wenn es nicht verlängert wurde, dann ist das alles eh durch. Er darf dann wieder ins Juz. Sollte die Mutti das neu beantragen würde ich allerdings oben genannten Weg gehen.

Akka2323  01.03.2018, 15:47
@XambaX

Das stimmt nicht. Er kann zwar keine Strafe bekommen, aber das Jugendamt kann sich einschalten und er kann, im Extremfall, wenn die Mutter nicht für das Einhalten des Näherungsverbotes sorgt, aus der Familie genommen werden.

koten  04.03.2018, 16:15
@XambaX

Es kann sich aber das Jugendamt für den 12-jährigen interessieren.

Ich wundere mich, warum du oft betonst, dass er nicht strafmündig ist, weil er noch nicht 14 Jahre alt ist.

Ich finde, das tut dem Jungen nicht gut. Auch wenn er 12 ist sollte er mit einem gewissen Gefühl von Eigenveranwortung leben.

Der genaue Text des Annäherungsverbotes sollte doch zugänglich sein. Wenn das erloschen ist, gibt es doch gar kein Problem mehr...