Hausverbot Stiefkind
Ich habe vor drei Jahren wieder geheiratet. Meine Frau brachte nen Stiefsohn (26) mit in die Ehe. Dieser ist nun schon mehrmals in unserer Wohnung betrunken aufgekreuzt und fing an mich zu beleidigen etc. Auf nen Rausschmiss reagiert er aggressiv, meine Frau kinnte die Situation bis jetzt aber jedesmal retten. Ich will ihm nun ein Hausverbot aussprechen, obwohl meine Frau meint, sie hat ein Recht das er zu ihr kommen darf (sieht halt immer noch das Gute in ihm) Wir wohnen zur Miete, ich habe den Vertrag geschlossen. Kann ich das durchsetzten und wenn ja wie wäre das am günstigstens.
3 Antworten
Stehst Du allein im Mietvertrag,hast Du das Hausrecht und darfst über Deinen Besuch auch allein entscheiden !!! Das nächste mal,einfach die Polizei rufen,aber das würde ich vorher mit Deiner Frau absprechen um Ärger zu vermeiden.
Genauso sieht es aus.
Bist du alleine, im Mietsvertrag drin? Wenn ja, kannst du ihn jederzeit, der Wohnung verweisen. Zumindest dann, wenn du schon vor der Ehe, in der Wohnung drin warst.
Nur weil die Ehefrau, dort gemeldet ist, ist es noch lange nicht ihre Wohnung, und hat somit auch kein Hausrecht.
habe da ja ne ganz schöne Diskussion ausgelöst. Allso die Wohnung hatte ich vorher schon gemietet und allein unterschrieben, der Sohn hat auch nie dort gewohnt. Im Prinzip ist das ein Zwiespalt, aber andererseits ist ja meine Frau auch nicht glücklich über das Benehmem des Sprößlings, aber es ist halt ihr Sohn....
Wenn Deine EHEFRAU möchte, dass ihr Stiefsohn sie besucht, kannst Du ihr das nicht verbieten. Selbst wenn nur Du den Mietvertrag unterschrieben hast (ungewöhnlich bei Ehepaaren).
Du musst mit Frau und Stiefsohn reden....(in Ruhe). Sonst schlag ihr vor, sie triffft sich mit ihm woanders, da es jedes mal zum Streit kommt.
Stimmt doch gar nicht. Wenn er den Mietsvertrag, alleine Unterschrieben hat, hat er auch alleiniges Hausrecht. Also kann es dem Sohn, ohne weiteres, den zugang zur Wohnung verbeiten.
Das wäre mir neu, wenn eine Ehefrau kein Hausrecht in der gemeinsamen Wohnung hat, egal, was im Mietvertrag steht. Sie ist da gemeldet, oder nicht?
Sie darf nicht ohne seine Zustimmung untervermieten, aber doch Besuch empfangen. Es sei denn, er würde behördlich eine Bannmeile gegen ihn verhängen lassen.
Na ja, an ihrer Stelle würde ich mich anderswo mit dem Stiefsohn treffen...
selbst, wenn er alleine im Mietvertrag steht (ungewöhnlich bei Ehepaaren, wohl bisher vergessen, dem Vermieter mitzuteilen?), die Ehefrau ist da gemeldet und darf in ihrer Wohnung Besuch empfangen. Wär ja noch schöner...