Wie weit darf man gehen bei eskalierenden Kunden?
Hi Leute,
Hatte grad wieder einen eskalierenden Kunden (arbeite bei einem telefon Internet anbieter) Der Kunde hat hier angefangen rumzuschrein weil sein telefon wegen Nicht bezahlen seiner rechnungen gesperrt wurde was ja sein pech ist um es mal so zu sagen.
Jedenfalls hab ich ihn nach der 3. ermahnung rausgeworfen. hab ihn nur am arm rausbegleitet und ihm gesagt das er sich hier niewieder blicken lassen soll sonst kriegt er eine anzeige wegen geschäftsschädigung. Waren ja noch andere kunden hier.
Er meinte das er mich nun anzeigen wird weil ich ihn ja mit "gewalt" herausgedrängt hätte.
Was meint ihr dazu? Muss ich mir wegen sonem Rassler der hier einen auf dicke hose macht nun sorgen machen? Ich mein ich war echt noch freundlich und sachlich bei der sache wenns nach mir ginge hätt ich ihm gleich eine geknallt.
Danke schonmal
11 Antworten
der, dem der Laden gehört hat Hausrecht und darf jeden den er nicht mag raus werfen. Was man sich gefallen lassen muss hängt davon ab, was man sich gefallen läßt. man kann ja jederzeit gehen oder das gespräch beenden. rein rechtlich - über den Vorfall heute im Laden - kann kener von euch was tun. also wartet ab, was als nächstest kommt......
Da du Hausrecht hast, kannst du diesem auch zum Erfolg helfen, selbst wenn dein Griff ein wenig fester war, ist da nix daran zu meckern.
Im Gegenteil, wer nach Aufforderung nicht den Laden verläßt, der hat sich einer Straftat schuldig gemacht, nämlich des Hausfriedensbruch.
Eine andere Frage ist es ob es klug ist seine Kunden so zu behandeln, wäre es nicht geschickter im das Gefühl zu geben, das du ihn verstehst, aber nicht weiter helfen kannst.
Ist doch dein Interessse zufriedenen Kunden zu haben, oder ist das ein Wettbewerb nach dem Motto wer hat Recht. Lass den doch toben, nutzt doch nix.
rauswerfen bedeutet natürlich erst mal nicht, dass du ihn dafür anfassen musst, es sei, er will nicht freiwillig rausgehen - natürlich hast du schließlich Hausrecht und wenn er also nicht freiwillig geht, handelst du in einer Art der Notwehr.
über die Anzeige würde ich mir keine Gedanken machen.
Außerdem hätte ich mir in solchem Fall die Namen der anderen Kunden und vielleicht auch von Mitarbeitern im Laden als mögliche Zeugen aufgeschrieben.
wenn er dir "gewalt" vorwirft, dann nur in rahmen von körperverletzung, dass muss er erstmal nachweisen. du kannst grundsätzlich vom hausrecht gebrauch machen wie du es getan hast, aber mit dem berühren von anderen meschen ist das so eine sache, gibt viele die dir da nen strick draus drehen können, wenn er sich jetzt zb selbst blessuren zufügt und zum arzt rennt, könntest du ein problem bekommen. ruf einfach die polizei in solchen fällen, da du ihn ja des ladens verweisen kannst und somit hausverbot erteilen kannst. die polizei holt den da schon raus und du bist auf der sicheren seite. meist reicht die drohung schon aus.
Auch wenn du auf der Arbeit bist, bleibst du ein Mensch. Das vergessen manche irgendwie immer.
Wenn ein Kunde laut, beleidigend oder anderweitig "sozial unverträglich" wird, muss er halt gehen. Du hast mehrmals verwarnt, am Arm herausführen ist keine Gewalt in dem Sinne. Als Angestellter hast du dort auch ein gewisses Hausrecht.
Klär deinen AG auf jeden Fall darüber auf, damit der nette Kunde nicht irgend welchen Mist erzählen kann und du Probleme bekommst.
"Anzeigen blabla" war wahrscheinlich nur dicke Hose, aber selbst wenn brauchst du dir da keine Gedanken machen.