Habe ich als Vermieterin das Recht einer Pflegeperson Hausverbot zu erteilen wegen Beleidigung Mitmieter oder Abmahnung?
Hallo zusammen . Ich hoffe rechtsgültige Antworten auf meine Frage zu bekommen . ;-) . Ich bin Vermieterin eines 2- Fam Hauses . In der oberen Etage wohnt ein Mann mit seinem jetzt an Demenz erkrankten Vater . Nun haben sie das Pflegebett/ Pflegezimmer genau über das Schlafzimmer des Untermieters eingerichtet , so das für diesen jede Nacht teilweise schon um 6-6.30 Uhr beendet ist ,auch am We durch laute Geräusche und Geklapper von oben .Dazu kommt das seid 8 Monaten eine Pflegeperson zu dem Opa kommt welche auch nicht grad leise ist und sogar so dreist ist dort zu schlafen fast jede Nacht und dies OHNE mir als Vermieterin darüber Bescheid gegeben zu haben .Sie ist weder im Mietvertrag drin , noch steht sie auf dem Klingelschild ,hat also offiziell eine eigene Whng !!! Sie bringt jetzt sogar noch Ihre Enkelkinder mit am WE , so das der Untermieter natürlich voll unzufrieden ist durch diese neue Lärmbelastung und mit Kündigung droht !!! . Ruhige Gespräche sind mit dieser Person nicht möglich da sie gleich laut wird und rumschreit " sie bringe hier so oft Ihre Enkel her wie sie will und der Untermieter hätte eben Pech gehabt " ... Beleidigungen wie " das A... von da unten und Der Idiot fielen auch in meiner Gegenwart " . Für mich ist diese Person nicht tragbar und sorgt , seid sie dort mitwohnt stets für Streit und Unruhe ,grüßt die Mitmieter nicht usw . Was kann ich nun tun ??? Wie gesagt normale , ruhige Gespräche sind nicht machbar !!! Danke...
7 Antworten
Recht komplzierte Situation. Die Pflegekraft darf selbstverständlich über Nacht bleiben, genau wie jeder andere Besuch. Mit einer Kündigung des Mieter dürftest du schwerlich durchkommen.
Ansprechpartner für die ganze Sache ist der Sohn. Der ist ja offensichtlich dein Vertragspartner. Hast du mit ihm schon mal gesprochen, statt mit der Pflegekraft?
Handelt es sich um eine private Pflegekraft oder um die Angestellte eines Pflegedienstes? In dem Falle wäre es wegen der Beleidigungen etc. möglich, den Arbeitgeber zu kontaktieren. Vielleicht wäre der Sohn dann auch bereit um eine andere Pflegekraft zu bitten.
Du bist nicht berechtigt, Hausverbot zu erteilen. Das kann nur der jeweilige Mieter für seine Wohnung.
Das wären die ersten Maßnahmen, die mir einfielen, bevor man schwere Geschütze auffährt und einen Anwalt einschaltet. Bist du Mitglied im Haus & Grund oder hast du eine Vermieter - Rechtschutzversicherung?
Der Sohn ist Alkoholiker und der Frau völlig hörig . Bekommt den Mund nicht auf und redet ihr nur nach dem Mund . Es ist eine private Pflegekraft
Hast du mal mit dem Mieter gesprochen zu dem die Pflegerin kommt? Das sollte die erste Anlaufstelle sein.
Seit wann muß man als Mieter dem Vermieter Bescheid geben, wenn man jemanden bei sich übernachten läßt?
Wenn das Geklapper von oben zu laut ist, bedeutet das, das das Haus nicht schallgedämmt ist, was kann der Mieter dafür?
Ich denke, vor Gericht hättest du keine Chance.
Ein paar Ansätze von mir:
- Den Pfleger kann sich grundsätzlich der Mieter aussuchen. Du hast hier kein Mitspracherecht
- Solange der Pfleger nicht jede Nacht dort verbringt, sondern vielleicht 1-2x pro Woche woanders ist, gilt dies als Besuch. Hiergegen kannst Du gar nichts unternehmen. Dreist ist das auch nicht
- Eine Kündigung des Mieters dürfte hier ausgeschlossen sein. Stichwort: Härtefall. Damit kommst Du vor keinem Gericht durch.
Die Pflegekraft schläft 5-6 mal wö dort .. Fährt wohl nur heim um Ihren BK zu leeren und ist dann wieder da ..
Wohnst Du mit im Haus? Nein? Was soll dann ein Hausverbot bewirken?
Damit kommst Du nicht durch.
Du kannst Die Frau wegen Beleidigung anzeigen.
Das hat niemand überlesen. Du hast es nicht so geschrieben. In Deinem Fragetext steht:
Beleidigungen wie " das A... von da unten und Der Idiot fielen auch in meiner Gegenwart " .
Es liest sich so, als ob die Dame so zwar in Deiner Gegenwart, aber nicht in Gegenwart der von ihr so betitelten Person gesprochen hat. Ob er die Beleiditung mitbekommen hat, kannst Du nur wissen, wenn er es Dir selbst gesagt hat.
Und was Du in Deinen oder mit Deinen Augen gehört hast, ist erst dann relevant, wenn Dir eine echte Beschwerde deswegen schriftlich vom unteren Mieter vorliegt, auf die Du Dich dann in Abmahnung (Dein Mieter) oder Hausverbot (Pflegerin) beziehen könntest.
beleidigen lassen muss sich niemand von solch einer respektlosen Person !!!
Nein, wirklich nicht. Jede von dieser Dame beleidigte Person kann aber Anzeige erstatten und dann wird das von der Justiz verfolgt. Da musst Du Dich dann nicht darum kümmern.
Verlange von Deinem oberen Mieter die Zustimmung zu einer kräftigen Mieterhöhung und warte, wie er reagiert. Dann hast Du was in der Hand. Entweder Monat für Monat mehr Geld gewissermaßen als Schmerzensgeld oder aber ein Druckmittel, um ihn zum Austausch der Pflegerin zu drängen.
Der Vermieter darf sein Hausrecht gegenüber Besuchern in bestimmten fällen geltend machen. So könne nach Ansicht des Amtsgerichts Köln der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört hat.
sorgt , seid sie dort mitwohnt stets für Streit und Unruhe ,grüßt die Mitmieter nicht usw .
Es geht aus dem Fragetext nicht hervor, ob direkte Beleidigungen gegenüber dem unteren Mieter gefallen sind und auch nicht, ob durch Streit und Unruhe tatsächlich eine nicht hinnehmbare fortwährende Lärmbelästigung für den unteren Mieter besteht.
Sofern das der Fall ist, müßte der untere Mieter ein Lärmprotokoll führen und mehrere konkrete Fälle aus einem relativ engen Zeitraum benennen. Dann hätte die FS die Möglichkeit, ihren oberen Mieter abzumahnen und ihn bitten dafür zu sorgen, Störungen des Hausfriedens künftig möglichst zu vermeiden. Andernfalls würde fristlose Kündigung erfolgen.
Aber das macht eben nur Sinn, wenn es klar eindeutige Fälle gibt.
Die Drohung des unteren Mieters mit Kündigung reicht aber nicht aus. Jedoch ist sie Anlass dafür, den oberen Mieter als Risiko-Mieter zu betrachten und dementsprechend dieses Risiko auch finanziell zu bewerten, was nichts anderes bedeutet, als Mieterhöhung bis zum Anschlag, also bis zum rechtlich möglichen durch zu ziehen.
Ein Mieterhöhungsverlangen, das man dem oberen Mieter zustellt, könnte Anlass sein, mit diesem zu reden und mit ihm bspw. eine etwas geringere Erhöhung zu vereinbaren, wenn er dafür sorgt, dass diese Pflegerin durch eine andere ersetzt wird und die massiven Störungen des unteren Mieters auch durch die Enkel der Pflegerin aufhören. Somit ist der obere Mieter unter starkem Druck, hier tätig zu werden oder aber in drei Monaten erhebliche mehr Miete zu zahlen.
Nein ich wohne nicht mit im Haus aber wenn diese Person mein Grundstück nicht mehr betreten darf habe ich vlt wieder Ruhe im Haus und der untere Mieter zieht nicht aus . Zudem muss gesagt werden das der Obermieter nur 2 Tage die Wo arbeiten geht irgendwo , also seinen Vater auch durchaus selbst pflegen könnte was er ja monatelang vorher auch tat ... Es ist ja nirgens vorgeschrieben das es ausgerechnet DIESE Pflegekraft sein muss - ich vermute dann müßte er sich für seinen Vater eventuell eine andere besorgen welche nicht für soviel Wirbel im Haus sorgt ??? ...
Wenn du da nicht wohnst, kannst du auch niemanden des hauses verweisen, es sei denn, er beschädigt das Haus. Komm mal runter.
Deine Frage nach dem Hausverbot bezieht sich auf eine Beleidigung. Nicht der Untermieter wurde beleidigt, sondern Du und Du wohnst nicht in dem Haus.
Allenfalls könntest Du versuchen, heraus zu finden, ob Ruhestörungen in einem Zeitraum stattfinden, der noch zur geschützten Ruhezeit gehört. Wenn es aber ab 6.00 Uhr los geht, wirst Du schon allein aufgrund der besonderen Situation der zu pflegenden Person keine Chance haben, hier was auszurichten.
Auch sonst findet sich in Deiner Frage nichts, was Dich berechtigen könnte, irgend etwas gegen die Pflegerin oder den oberen Mieter zu unternehmen. Auch dass die Enkelkinder der Pflegerin zu Besuch kommen, kannst Du nicht verwehren.
Zudem muss gesagt werden das der Obermieter nur 2 Tage die Wo arbeiten geht irgendwo , also seinen Vater auch durchaus selbst pflegen könnte was er ja monatelang vorher auch tat ...
Nein, das muss nicht gesagt werden, tut nichts zur Sache und geht dich auch gar nichts an.
Aber bei vermehrten Beschwerden des anderen Mieters muss sie ja irgendwie tätig werden. Hausverbot geht natürlich nicht. Aber sie sitzt da in einer ziemlichen Zwickmühle. Einerseits will sie tätig werden, andererseits sind ihr die Hände gebunden.
Wenn du da nicht wohnst, kannst du auch niemanden des hauses verweisen,
das ist nicht richtig. Selbstverständlich darf ein Eigentümer ein Hausverbot aussprechen, selbst wenn er nicht dort wohnt.
In diesem Fall aber wohl nicht, aber aus anderen Gründen.
Noch einmal falls jemand dies überlesen hat ; Sie , die Pflegekraft , hat den Untermieter beleidigt in einem 4 Augen Gespräch als ich diese Dinge ansprechen wollte und er hat auch mitbekommen da die Frau so laut war und die Fenster geöffnet !!! Sie hat damit in meinen Augen den Hausfrieden gestört und beleidigen lassen muss sich niemand von solch einer respektlosen Person !!!