Unverschuldeter Unfall Leasing mit Fahrerflucht?
Hallo!
Bei meinem Leasingwagen ist mir letztens jemand aufgefahren und hat Fahrerflucht begangen.
Wie ist die Vorgehensweise? Lt. Vertragsdaten können Leasinggeber und Versicherer eine Werkstatt vorschreiben. Eine freie Werkstatt mit Schadensabtretungserklärung wurde beauftragt, kann man diesen Auftrag widerrufen wenn der Leasinggeber eine andere Werkstatt vorschlägt?
4 Antworten
Bei einem Leasingfahrzeug musstest du dir VORHER die Freigabe einholen, in welcher Werkstatt die Besichtigung stattfinden soll.
Evtl. Mehrkosten gehen dann zu deinen Lasten.
Den Schaden hättest du als allererstes der Leasingfirma melden müssen.
Ja, du solltest das genau so in deiner Werkstatt erklären und den Auftrag zurück nehmen. Es sei denn, es ist zufällig eine Werkstatt auf der Liste deines Versicherers.
Der Leasinggeber schreibt doch keine Werkstatt vor, nur der Versicherer. Da solltest du schleunigst den Tarif ändern. Es sind oft keine 20€/Jahr Unterschied zu einem Tarif ohne Werkstattbindung.
Naja, bei mir sind es 100 EUR/Jahr Ersparnis, und bei uns kenne ich keinen Leasingsgeber, der eine Werkstatt nicht vorschreibt.
Und da meine Schrauber keine Lackierer beschäftigen, habe ich mit der Ersparnis auch keine Probleme.
Gut, denen fehlt die Provision vom Lackierer, ist mir aber egal.
Was bitte ist das denn für ein Vertrag, wenn die beiden sich nicht einigen, wird nicht repariert?
Das habe ich ja noch nie lesen dürfen.
Und vor Freigabe einer Reparatur durch die Versicherung kann der Leasingsgeber gar nichts beauftragen, auch nicht der Halter oder der VN. Es sei denn, er bezahlt alles selbst.
Wenn der Schaden schon behoben ist, dann kannst du ja wohl schlecht widerrufen...
Und was wäre jetzt die richtige Vorgehensweise?
M.E. Leasinggeber Schaden melden und dann auf weitere Vorgehensweise warten?
Wer gibt bei Werkstattbindung (Versicherung/Leasinggeber) die Werkstatt vor?