Gastherme zündet mehrfach? Miete kürzen?
Ich wohne zur Miete und habe eine alte Gastherme von 1996 für die Heizung und Warmwasserversorgung. Es ist eine WOLF Therme GU-EK 18, soweit ich weiß. Nach mehrfachen und angeblich kostenaufwendigen Reparaturen (Therme war im Winter komplett ausgefallen), zündet diese jetzt immer mehrfach. Also sie springt an, will zündet, geht aber aus, dann direkt nochmal usw. Am Anfang war das nur 2,3 Mal, mittlerweile bis zu 8 Mal (!). Kann mir jemand weiterhelfen? Ich will die Therme nicht selbst reparieren, aber mein Vermieter sagt einfach ""sie haben doch Heizung und Warmwasser, wo ist das Problem? Das Problem liegt daran, dass bei dem ständigen Zünden auch mein Gasverbrauch steigt und einen das letztlich auch bekloppt macht, wenn abends ständig die Therme anspringt. Falls mein Vermieter nichts macht, ist trotzdem eine geringe Mietkürzung möglich?
Vielen Dank für Eure antworten!
4 Antworten
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
- Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.
(Per Einwurfeinschreiben)
- Setze ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.
Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
- Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also
nicht schreiben „umgehend“ oder„sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei
Wochen].
- Kündige dem Vermieter an, dass Du bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme (Selbstbeauftragung) vornehmen wirst und die Kosten ab übernächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen
werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz
verlangen.
Natürlich geht eine Ersatzvornahme ohne Mieterbund; wie oben beschrieben.
Hallo, ich muss nochmal nachfragen :) Frist läuft zwar am 24.03. aus - Vermieter will jetzt aber doch nochmal die Firma beauftragen, die leider nix hinbekommt und letztendlich alles vermurkst hat...
Angeblich soll sie kommende Woche für Abhilfe sorgen. Ist damit meine Ersatzvornahme hinfällig?
Falls die Firma vor dem Ende der Frist zwar kommt, aber es wieder nicht hinkriegt (war ja schon 4 mal da!) - kann ich dann trotzdem ab dem 24.03. "meinen" Installateur beauftragen und in Rechnung stellen?
Oder dann wieder eine Frist von 14 Tagen stellen???
Ich würde Ihr Schreiben, dass du eine Ersatzvornahme machst, wenn bis zum 31. März die Sache nicht in Ordnung gebracht wurde.
So kann Dir dann keiner sagen, dass Du Ihr keine Gelegenheit gegeben hast.
Ist Deine nächtliche Ruhe gestört?
Ja.
Protokolle schreiben > Mangel anzeigen > Frist setzen. Wenn fruchtlos verstrichen: Miete angemessen mindern.
Vielleicht 5% ??? Kein Plan.
Gruß Dietmar
Ab Kenntnissetzung bzw. ab dem Zeitpunkt wo der Vermieter von der Sache weiß, darf man schon angemessen die Miete mindern.
Wusste ich nicht. Danke. Merke ich mir.
Dafür ist gutefrage ja da, man (auch ich) lernt nie aus.
richtig, du musst erst alle Mängel bekannt geben, am besten schriftlich und eine Frist setzen. Ansonsten kannst du danach auch eine Firma kommen lassen und es dem Vermieter in Rechnung stellen.
Eine Gastherme ist eine Feuerungsanlage. Und die müssen richtig funktionieren, schon wegen der Sicherheits- und Umweltbestimmungen.
Am besten rufst du den Gasversorger an. Wenn du den Verdacht hast dass da was unsicher ist dann MÜSSEN die kommen und es kostet nix.
Und dann zeigst du dem Techniker das Ding, erklärst ihm dass es dir nicht geheuer ist und fragst ob das so sein darf.
Der Gasversorger ist nicht Betreiber/Eigentümer der Therme.
Der Gasversorger kümmet sich um die Gasleitungen bis zum Gaszähler. Dahinter im Haus ist es die Sache des Hausbesitzers, der sich einen Gasinstallateur nehmen muss.
Richtig! Und die Gaswerker machen das gründlich. Da kommt einer, dreht den Gashahn zu und setzt eine Plombe. Wenn die Therme repariert ist, kommt wieder einer und macht sie wieder weg und dreht wieder auf.
Das ist Unfug. Wenn es z.B. nach Gas riecht dann kann ja niemand wissen wo genau das Gas austritt; dann muss der Gasversorger erst mal kostenlos vorbeikommen. Und das ist auch gut so, denn niemand will eine Gasexplosion. Und wenn der Gasversorger feststellt dass die Therme nicht richtig verbrennt und sie stillegt; auch gut, dan ist wenigstens klar der Vermieter im Zugzwang.
macht doch erstmal eine gründliche Wartung
Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich habe meinem Mieter eine 2 Wochen Frist gesetzt und inzwischen auch mit einem "Experten" gesprochen, der Gas-Wasserinstallateuer ist.
Laut seiner Meinung ist die Therme nicht in Ordnung, es könnte sogar zu einer Gasverpuffung führen, da die Handwerker meines Vermieters die Leistung die Therme erhöht haben, diese aber dafür gar nicht ausgestattet ist und damit immer "am Limit" heizt - dies merke ich auch am Gasverbrauch.
Heute habe ich eine schriftliche Antwort meines Vermieters erhalten: Fazit: Warmwasser und Heizung funktionieren, und als er vor 2 Wochen bei mir war hat die Therme nicht mehrfach gezündet (Vorführeffekt), eine neue Therme bekomme ich auch nicht (was ich auch gar nicht will!). Er lehnt eine weitere Reparatur/ Einstellung der Therme ab. Schönen Tag noch! :(
Meine Frage: Miete kürzen darf ich nicht - hat er geschrieben - aber ich könnte ja den Gas-Wasserinstallateur selbst beauftragen und dann in der nächsten Miete die Ersatzvornahme abziehen... aber dann geht der Ärger ebstimmt richtig los....der achtet nämlich auf jeden Euro
Noch bin ich nicht im Mieterschutzbund - dieser würde 100 Euro im 1. und im 2. 80 Euro kosten - laut meinem Fachmann könnte man die Therme aber schon für rund 100 Euro wahrscheinlich einstellen lassen.
Ich weiß nicht, was ich jetzt tun soll? Kann ich die Ersatzvornahme auch ohne Mieterschutz durchführen??? Sonst investiere ich evtl. 300 Euro für die Katz...