Hausrechte in einer Notunterkunft?

2 Antworten

Auch eine Notunterkunft ist eine Wohnung i.S. des Art. 13 GG und genießt besonderen Schutz. Der Bewohner hat die gleichen Rechte wie ein Eigentümer oder Mieter. Das Betreten von Nichtbewohnern gegen den Willen der Bewohner ist daher nicht zulässig (auch wenn irgendwelche Satzungen oder Verwaltungsvorschriften so etwas erlauben). Sollte das nochmals geschehen, die Eindringliche der Wohnung verweisen und ggf. Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

Hier ein Link zu einer informativen Seite:

https://www.biva.de/beratungsdienst/hausrecht-in-heimen/

Hinsichtlich deiner Befürchtung des Entziehens der Wohnung kann ich keine Aussage machen, die Gründe dafür können vielschichtig sein. Allerdings wäre die Entscheidung vermutlich die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegen die verwaltungsrechtlich vorgegangen werden kann (im Falle des Entziehens Widerspruch einlegen, zumindest gewinnt man dadurch Zeit).

Alexis209  02.06.2019, 08:52

Theorie und Praxis kann ich nur zu sagen...

furbo  02.06.2019, 10:28
@Alexis209

Kommt immer drauf an, was man sich gefallen lässt. Wer sich zu wehren versteht, sorgt dafür, dass sich die Praxis an das Recht angleicht.

Es gibt doch ein Regelwerk bei euch?

Wie zum Beispiel keine Androhung von Gewalt, keine sexuelle Belästigung.

Finden denn Hygienekontrollen bei euch statt?

Ist Alkohol eine Thematik?

Necus 
Beitragsersteller
 02.06.2019, 03:34

Alkohol ist erlaubt im Maße, hygienekontrollen gibt es keine

Alexis209  02.06.2019, 03:42
@Necus

Ich würde mal in deinem Fall nach eine stationären Form der Unterkunft für deine Frau in dieser Zeit fragen...also ein eigenes Zimmer für sie..denn du weggehst blockiert du Familienplaetze ja..es kann dann durchaus sein, dass sie woanders hin kommt.statinär bedeutet, sie hat ein Zimmer für sich, kein Alkohol ist erllaubt, einmal die Woche findet einen Hygienekontrolle statt..und es darf niemand unangekündigt in die Wohnung rein....kann jedoch sein, dass die Kosten dann bis zu 150,00 mehr monatlich betragen...aber die Zimmer sind dann kleiner...du musst fragen, ob du bei deiner Rückkehr auch da wohnen kannst....ergo: Ja, die Wohnung wirst du verlieren...sechs Wochen ist sehr lange und es gibt viele Befuerftige, die auf einen Platz im Obdachlosenheim warten.....wenn du es einrichten kannst dann mache eine ambulante Therapie..

Necus 
Beitragsersteller
 02.06.2019, 03:44
@Alexis209

Heißt ich könnte nicht mal in eine psychiatrie um mir zu helfen, weil ich die Wohnung verliere.. würde ich aus der psychiatrie kommen wäre ich danach wieder obdachlos

Alexis209  02.06.2019, 03:45
@Alexis209

Dann wirst du die Wohnung nicht verlieren...allerdings würde ich wenn ich an deiner Stelle wäre in einem anderen Obdachlosenheim Anfragen...Voraussetzung: Kein Alkohol , keine Drogen, keine Gewalt, keine Vorstrafen...dann hast du Anspruch auf bessere Behandlung.

Alexis209  02.06.2019, 03:47
@Necus

Ja, genau das heißt es...du kannst eine ambulante Therapie machen...tagsüber in der Klinik, abends zu Hause...sprich mit der Leitung des Heimes...jeder macht es anders.lass dir im Falle des Falles eine schriftliche Bestätigung des Haus und Bleiberechts ausstellen und nehme dir keinen gesetzlichen Betreuer