Betreten einer Wohnung unter falschem Vorwand Strafbar?
Letzten hat sich mein Vermieter unter falschen Tatsachen/Angaben Zutritt zu meiner Wohnung verschafft. Ich frage mich nun ob dies nicht den Tatbestand des Hausfriedensbruch darstellt.
Er zu mir gesagt das sich die Gebäudeversicherung ein paar Wohnung angucken will, herausgestellt hat sich aber das er das Haus verkaufen will und sich potenzieller Käufer die Wohnung/Wohnungen angeguckt haben. Die Infos dazu wurden mit vom Hausmeister gegeben und man konnte es auch aus den Gesprächen heraushören.
5 Antworten
Was wäre der Unterschied gewesen, wenn er die Wahrheit gesagt hätte? Du hättest ihn dennoch rein lassen müssen!
Er wollte wohl Unruhe unter den Mietern vermeiden, denn die Absicht ein Haus zu verkaufen, bedeutet noch lange nicht, dass das dann auch geschehen wird.
Zudem wollte er vermeiden, dass Vermieter sich auf irgend eine Art in die Verkaufsgespräche einmischen.
Falls noch weitere Interessenten vorbei kommen wollen:
Der Vermieter soll Termine vorschlagen, von denen Du Dir dann einen aussuchst. Zuviele sollen es aber auch nicht sein. Einmal die Woche, z. B. samstags für zwei oder drei Stunden, um die Wohnung ggf. mehreren Interessenten zu zeigen. Öfters ist nicht nötig.
Behinderst Du den Vermieter, könnte er Dich evtl. schadensersatzpflichtig machen.
Zudem wollte er vermeiden, dass Vermieter sich auf irgend eine Art in die Verkaufsgespräche einmischen.
Klitzekleine Korrektur:-)
... das sich Mieter auf irgend eine Art in die Verkaufsgespräche einmischen.
Du hast den Vermieter doch rein gelassen. Dann ist das kein Hausfriedensbruch.
Allerdings hätte er keinen Grund erfinden müssen.
Soll die Mietsache verkauft werden hat er das Recht diese mit Kaufinteressenten zu besichtigen.
Natürlich nur nach Terminabsprache.
Da kommst du mit "Hausfriedensbruch" nicht durch. Dein Vermieter hat nur gelogen, was ansich nicht strafbar ist. Denke er wollte Unruhe unter den Mietern, wegen seines geplanten Verkaufs vermeiden. Ggf. ist er auch nur feige;-).
Wenn er verkaufen will, kann er mit seinen Mietern Besichtigungstermine vereinbaren. Diese müssen ihm im Regelfall auch gewährt werden.
Schönes Wochenende
hokidoki mike
Ist schon ein starkes Stück und ich verstehe nicht warum der Vermieter einen falschen Grund nannte.
Unter Hausfriedensbruch fällt das aber nicht.
sobald du freiwillig die Türe öffnest und jemanden hereinlässt, ist es kein Hausfriedensbruch mehr.