Vermieter betritt Wohnung mit Makler und Kaufinteressenten

14 Antworten

Dieses Thema hat mehrere Aspekte.

  • Rein rechtlich ist der Vermieter bis zur Übergabe ohne eure Zustimmung nicht befugt, die Wohnung zu betreten, es sei denn ggfs. zur Gefahrenabwehr. Und auch der Mieter ist - weder bei Nachmieter- noch Käuferbesichtigungen - nicht verpflichtet, eine ständige Erreichbarkeit hierfür zu gewährleisten, zumindest nicht innerhalb akzeptabler Fristen, die eher in Wochen als Tagen zu benennen sein dürften. Ich hielte etwaige Schadenersatzansprüche diesbezüglich daher für haltlos.

  • Der Vermieter dürfte vor erfolgter Übergabe eigentlich gar keinen eigenen Türschlüssel besitzen - denn es sind dem Mieter bei Mietbeginn alle Schlüssel zur Mietsache auszuhändigen. Handelt es sich um eine Schließanlage mit GS, müsste der MV eine entsprechende Klausel aufweisen, in dem der Mieter dem VM oder der HV ein entsprechendes Rückbehaltrecht zubilligt.

Nur: Was daraus allerdings für euch zu folgern sein sollte, erschließt sich mir auch nicht. Nachdem ihr bereits ausgezogen wart, kann Euch dieses Vorgehen eigentlich gleichgültig sein. Ob der Vermieter nun eine geräumte Wohnung betritt oder nicht, mag zwar als juristisch interessante Fallkonstruktion herhalten, aber viel mehr ergibt sich daraus auch nicht - ihr seid ja bereits ausgezogen, ergo ist Euch auch kein Schaden daraus erwachsen.

ich0300 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 12:03

verklagen wollen wir Ihn nicht nur die Art und weise war wie ich finde nicht inordnung Danke

Wenn Sie ausgezogen sind, die Wohnung geräumt ist, hätten die Wohnung vorzeitig an den Vermieter zurückgeben können. Zumindest den Schlüssel dem Vermieter zwecks Besichtigungstermine übergeben können.

Der Vermieter hat in sofern recht, daß ihr ihm die Möglichkeit geben müßt, Potentielle neue Mieter in die Wohnung zu lassen. Das muß aber in Absprache mit euch passieren. Allerdings heißt das nicht, daß ihr rund um die Uhr erreichbar sein müßt. Vier Tage lang mal nicht erreichbar, müßte eigentlich noch vertretbar sein. Ich würde mich zwar jetzt auf die letzten Tage an eurer Stelle nicht mit dem Vermieter anlegen, aber rechtens ist es in der Tat nicht, daß er einfach so ohne euer Wissen Zutritt zur Wohnung nimmt und auch noch fremde Leute mitbringt.

ich0300 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 11:42

er hat sich nach 2 tagen schon zutritt verschaffen

War der Termin zur Besichtigung vom Vermieter angekündigt bzw. mit euch abgesprochen? Wenn ihr dann nicht zuhause gewesen wäret, hat der VM unrecht. Ihr seid aber dazu verpflichtet, Besichtigungen nach Absprache zuzulassen. Wenn ihr schon ausgezogen seid und für den VM nicht erreichbar (was in Zeiten won jeder ein Handy besitzt, so ziemlich ausgeschlossen sein dürfte), dann hat er schon recht. Wenn aufgrund eures Verhaltens ein Verkauf bzw. eine Vermietung der Wohnung unnötig hinausgezögert wird, dann macht ihr euch schadensersatzpflichtig. Allerdings dürfte die Verzögerung nicht von einem Besichtigungstermin abhängen. In die Wohnung darf er aber ohne eure Zustimmung nicht. Das wäre ein Fall von Hausfriedensbruch.

Wir waren 4 Tage nicht erreichbar da wir ausgezogen sind und der Telefonanschluss noch nicht richtig funktionierte.

Sorry, dein Handy hat auch nicht funktioniert? Hast du dem VM überhaupt deine Handynr. zwecks Erreichbarkeit zukommen lassen?

Das ist verboten. Der Vermieter muss sich mindestens 2 Wochen vorher anmelden und darf auch nur bestimmte Personen mit in die Wohnung bringen wie etwa einen Architekten.

Da könnt ihr euch gegen wehren!

StupidGirl  24.01.2014, 11:34

Der Vermieter muss sich mindestens 2 Wochen vorher anmelden und darf auch nur bestimmte Personen mit in die Wohnung bringen wie etwa einen Architekten.

Wie kommst du auf das schmale Brett? Du meinst, er darf auch nach Vorankündigung keine Besichtigungen mit potentiellen Nachmietern machen?

jaylawl  24.01.2014, 11:40
@StupidGirl

Solange man noch Mieter ist, besitzt man das "Hausrecht" an der Wohnung. Dementsprechend muss sich der Vermieter auch an ein Reglement halten, es sei denn es handelt sich um einen Notfall.

Das weiß ich, weil der Vermieter meines Hauses sowas versucht hat und mein Nachbar mit dem Anliegen bei einem Rechtsexperten war.

FordPrefect  24.01.2014, 12:59
@jaylawl

Das mit dem Reglement ist natürlich richtig. Das bestreitet ja auch niemand. Aber wen der Vermieter mitbringt, hat den Mieter in diesem Fall nicht zu interessieren.

jaylawl  24.01.2014, 13:21
@FordPrefect

Doch. Der Vermieter darf nicht mit jeder beliebigen Person durch die Wohnung marschieren - das muss schon sinnvollen Hintergrund haben.

StupidGirl  24.01.2014, 14:40
@jaylawl

Und du meist, eine Wohnungsbesichtigung mit potentiellen Mietern oder Käufern oder einem Makler zum Zweck der schnellstmöglichen Weitervermietung bzw. Verkauf hat keinen sinnvolen Hintergrund?

FordPrefect  24.01.2014, 18:39
@jaylawl

Nein. Eine Begehung in Absprache mit dem Mieter kann der Vermieter mit jeder x-beliebigen Person durchführen. Ob das nun der Installateur, sein FengShui-Berater oder Onkel Sam ist, hat den Mieter nicht zu interessieren.